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Impfpflicht: Landkreis Bautzen schaltet Meldeportal frei

Impfpflicht: Landkreis Bautzen schaltet Meldeportal frei

In den zurückliegenden Wochen war bei den Montagsdemos in Bautzen immer wieder auf die möglichen Folgen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingewiesen worden. Foto: Archiv

Bautzen. Jetzt wird es ernst: Einrichtungen, die laut dem Infektionsschutzgesetz unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, können ab Dienstag die Daten ungeimpfter Beschäftigter online an den Landkreis Bautzen melden. Vor der Meldung ist eine Registrierung über die Internetseite des Landkreises Bautzen notwendig. Dafür wurde ein eigener Informationsbereich eingerichtet, der neben Fragen rund um die Impfpflicht auch den Link zum Meldeportal enthält.

„Nach erfolgreicher Registrierung lässt sich eine Excel-Tabelle als Vorlage für die Meldung herunterladen“, erklärte eine Sprecherin der Kreisverwaltung. „Die ausgefüllte Tabelle kann dann ab dem 15. März über das Portal eingereicht werden. Die Meldung muss bis zum 31. März erfolgen. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich.“

Vom 16. März an gilt auch hierzulande in zahlreichen Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege eine branchenspezifische Impfpflicht. Diese war im Dezember von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht worden. Ab diesem Zeitpunkt sollen Arbeitgeber dem Gesundheitsamt den jeweiligen Status ihrer Belegschaft mitteilen. Wer bis dato nicht über den vollständigen Impfschutz verfügt beziehungsweise eine überstandene Corona-Infektion nachweisen kann, erhält vier Wochen Zeit, um den entsprechenden Beleg zu liefern.

Wie der Oberlausitzer Kurier in Erfahrung bringen konnte, gilt das auch für die in der jeweiligen Einrichtung beschäftigten Hausmeister, das Transport-, Küchen- und Reinigungspersonal, Friseure und zahlreiche andere Personen, die vor Ort tätig sind. Postbedienstete oder Bauarbeiter, die außerhalb eines Gebäudes ihrem Job nachgehen, würden nicht darunter fallen. Sollte innerhalb dieser Frist und auch danach keine Reaktion erfolgen, werde das Ordnungsamt eingeschaltet. Das wiederum kann ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro verhängen.

Auch ein Betretungsverbot in letzter Instanz ist denkbar, sofern sich eine Versetzung in andere Tätigkeitsbereiche nicht ausführen lässt. Jedoch hatte der Landkreis stets betont, er mache dies alles von der Versorgungssicherheit abhängig. Diese müsse auch weiterhin gegeben sein.

Redaktion / 14.03.2022

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Kommentare zum Artikel "Impfpflicht: Landkreis Bautzen schaltet Meldeportal frei"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Spritti schrieb am

    Besorgt einen Impfstoff, der eine richtige Zulassung - und keine Notzulassung - hat. Dann ist unter Umständen eine Prüfung der Impfpflicht gerechtfertigt. Aber nicht mit Zeug, bei dem es keine Legitimation außer dem Portemonnaie derer gibt, die die Impfpflicht mit aller Gewalt durchdrücken wollen!

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