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Auswertung & Info

Lebenslänglich für Ku’damm-Raser?

Umfrage der Woche

Region. Die beiden mutmaßlichen Todesraser vom Berliner Ku’damm Hamdi H. und Marvin N. müssen nun wohl doch lebenslänglich hinter Gitter. Am Dienstag wurden die 30 und 27 Jahre alten Männer erneut wegen Mordes verurteilt. Wie empathielos das Duo ist, zeigte sich während der Urteilsbegründung. Hamdi H. lachte sarkastisch, klatschte in die Hände und schüttelte den Kopf. Der mitangeklagte Marvin N. dagegen starrte vor sich hin – und kaute Kaugummi.

Nach Überzeugung des Gerichts lieferten sich die Männer in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein illegales Autorennen auf dem Ku’damm und der Tauentzienstraße, bei dem sie billigend den Tod eines unbeteiligten Rentners in Kauf nahmen. Sie hätten sich damit des gemeinschaftlichen Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Das verkündete der Vorsitzende Richter Matthias Schertz.

Inwieweit das Urteil Rechtskraft erlangt, bleibt jedoch abzuwarten.

Wir möchten in diesem Zusammenhang von Ihnen wissen, was Ihr innerer Gerechtigkeitssinn sagt.

Die Abstimmung ist beendet, Sie können nicht mehr abstimmen.

Ergebnisse der Umfrage

  • Lebenslänglich für Ku’damm-Raser?

    1. Ja, dieses Urteil geht so in Ordnung. 80,3% (98 Stimmen)
    2. Nein, das sehe ich nicht so. 14,8% (18 Stimmen)
    3. In dieser Frage bin ich unentschlossen. 4,9% (6 Stimmen)

Insgesamt wurden 122 Stimmen abgegeben.

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Kommentare zum Artikel "Lebenslänglich für Ku’damm-Raser?"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    An die Redaktion!

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann nach geltenden Recht und Gesetz auch nicht rechtskräftig werden.

    Die Beschuldigten werden mit Hilfe von prominenter Rechtsanwälte ganz sicher bis zum EGMR in Straßbourg gehen.

    Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass DEUTSCHLAND den Rechtsstreit verlieren wird.

    Schaumama!

    Ps.: Ich gebe aber der Redaktion Recht! 10 TEUR gehen solchen Leuten am A.. vorbei!

  2. Erhard Jakob schrieb am

    Lothar, richtig!

    Das besagte Geld sollte nicht im >Staatssäckel< verschwinden sondern bei den Opfern bzw. bei den Angehörigen der Opfer ankommen!

    Einerseits wäre dieses Geld auch eine Strafe für die Täter und andererseits wäre es eine Hilfe für die Opferfamilien!

    Kommentar der Redaktion:

    Ob 10.000 Euro den Fahrern von Luxusautos im Wert von 70.000 Euro und mehr weh tun und sie ihr Verhalten dadurch ändern????

  3. Lothar schrieb am

    Erhard, Deine Sicht auf die Geldstrafe hatte ich noch nicht so gesehen. Ist aber nur richtig, wenn es tatsächlich ankommt wo es gebraucht wird und nicht im Staatssäckel versickert.

  4. Erhard Jakob schrieb am

    Lothar, ich sehe das genauso wie du!

    Für solche Leute sind 15 oder 20 Jahre Knast auch aus meiner Sicht angemessen! Für diese Menschen zieht höchstens Fahrerlaubnisentzug und Knast!

    Geldstrafe habe ich deshalb ins Spiel gebracht, weil das die armen Eltern und Kindern des Getöteten helfen könnten. Nicht unbedingt den Schmerz zu lindern aber doch mit dem finanziellen Verlust (Beerdigung, Grabpflege usw.) besser umgehen zu können.

    Wenn der Feixer bzw. Kaugummi-Kauer pro Jahr weniger Knast, an die Familie des Opfers 10 TEUR zahlen müsste, hätte die Opferfamilie mehr davon als wenn er die Strafe voll absitzen müsste.

    10 Jahre weniger und 100 TEUR an die Opferfamilie würden den Täter sich >jucken< und den Hinterbliebenen helfen. Und dem Steuerzahler würde es auch nützen!

  5. Lothar schrieb am

    Wer 100.000 €-Auto fahren kann den interessieren auch die 10.000 € nicht. Das zahlt er aus der Portokasse und merkt es nicht. Fahrerlaubnisentzug? - da lässt man sich fahren. Allein Gefängnis triff diese Menschen - muss aber auch längere Haft sein; sonst grinst man und kaut Kaugummi und lacht über die Richter.

    Aber - wer einen 5.000 €-Gebrauchtwagen fährt - der rast nicht.

  6. Erhard Jakob schrieb am

    Ich sehe das genauso wie der *fisch*!

    Des weiteren sollte viel mehr mit >Geldstrafe< gearbeitet werden! 10 TEUR für die Hinterbliebenen würde zwar nicht das Leben des
    Getöteten zurück bringen! Aber für den Täter wäre es eine empfindliche Strafe.

    Des weiteren sollten wir daran denken, dass ein Tag Haft den Steuerzahler ca. 100 Euro kosten! 20 Jahre Haft bedeutet somit für den Steuerzahler zirka 730.000,-Euro.

  7. fisch schrieb am

    Das dass Gericht sie des gemeinschaftl. Mordes verurteilte, halte ich für übertrieben & nicht richtig. Denn jeder so meine ich hatt schon mal geg. Verkerhrsregeln verstoßen auch wissentlich aber ohne Absichten etwas zu zerstören o. gar zu töten. Harte, sehr harte Strafe auch mit Gefängnis & lebenslanger Fahrerlaubnisentzug schon wegen des angeblichen Grinsen usw. & Kaugummi kauns der Angeklagten. ist ok. Nicht lebenslang.

  8. C.Carstens schrieb am

    Die Kirche im Dorf lassen!

    Es ist immer ein tragischer Verlust für die Angehörigen, wenn ein Familienmitglied im Straßenverkehr zu Tode kommt. Deshalb bringen wir bereits unseren Kindern bei, die Straße achtsam zu überqueren.

    In wie weit der betroffene Rentner an diesem Tag achtsam war, wurde hier vermutlich nicht einmal geprüft. Und seit wann Kategorisieren wir unsere Mitmenschen eigentlichen nach ihrer Einkommensquelle? (Rentner, HARTZ 4-Empfänger,…)

    Möglicherweise hätte der Rentner den Unfall selbst vermeiden können, wenn er sich hinreichend vergewissert hätte, dass sich kein Fahrzeug nähert oder nicht auf sein Vorrecht als Fußgänger bestanden hätte, im Vertrauen darauf, dass die anderen Beteiligten auf ihn Rücksicht nehmen würden. Dies kommt bekannter Maßen bei Senioren häufig vor.

    Natürlich ist es unverantwortlich mit überhöhtem Tempo durch eine Ortschaft bzw. dicht besiedeltes Gebiet zu fahren. Erst recht nicht, wenn man sich ein Rennen liefert, bei dem die Fahrer mehr auf ihren Gegner als auf die Fahrbahn achten und dabei Geschwindigkeiten erreichen, die ein qualifiziertes Reagieren auf plötzliche Hindernisse beinahe unmöglich machen.

    Wer hat bewiesen, dass der Rentner nicht auch bei Tempo 50 zu Tode gekommen wäre?

    Es heißt im § 211 des StGB:
    Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

    Mord ist es deshalb gerade nicht!

    Das Vorschieben einer „billigenden Inkaufnahme“ durch das Gericht ist für mich nicht nachvollziehbar und dient nach meiner Einschätzung lediglich der Rechtfertigung eines höheren, hier unverhältnismäßigen Strafmaßes und der Befriedigung der Allgemeinheit, welche den mutmaßlichen Verursacher hart bestraft sehen will. Wir sollten aber die Kirche im Dorf lassen.

    Tatsächlich haben die beiden Raser mit dem Geschwindigkeitsverstoß das Straßenverkehrsgesetz verletzt und hierdurch grob fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht.
    Dieses ist zu bestrafen.

    Möglicherweise lässt die besondere Schwere in diesem Fall ein höheres Strafmaß zu, dem ich ebenfalls zustimmen würde. So jemand sollte nach meiner Meinung nie wieder ein Fahrzeug führen dürfen und viel Zeit haben, seine Schuld an der Gesellschaft wieder gut zu machen. Frei Kost und Logis, Fitnesscenter und Bibliothek auf Staatskosten sind keine Wiedergutmachung.

    Das Bemühen der Gerichte der „billigenden Inkaufnahme“ zur Urteilsbegründung hat seit dem Fall eines Flüchtigen, der zur Einschüchterung seiner Verfolger (der Polizei) einige Schüsse in die Luft abgab und nachher wegen versuchten Mordes verurteilt wurde (wenn ich mich richtig erinnere), ungezügelte Ausmaße angenommen. Die Richter sollten wieder mehr bestrebt sein, eigene Urteile zu fällen bzw. Urteilsbegründungen zu formulieren

    Wenn beispielsweise jemand ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in eine Menschenmenge steuert, ziellos in eine Menschenmenge schießt oder vergiftete Lebensmittel im Supermarkt ausbringt ,handelt er NICHT grob fahrlässig sondern vorsätzlich mit der billigenden Inkaufnahme des Todes eines oder mehrerer Menschen.

    Die Akzeptanz der Gesellschaft derart wackliger Urteilsbegründungen schafft Raum für schnelle, unverhältnismäßige Urteile.

    Wenn wir alle dieser Auffassung folgen nehmen wir als Mörder tagtäglich mit dem Bewegen einer Maschine von mehreren hundert Kilo mit mehr als 100km/h oder dem unachtsamen Betreten einer Straße den Tod eines Menschen und uns selbst billigend in Kauf!

    Kommentar der Redaktion:

    Wegen einer "Randbemerkung" die nicht zum Thema gehört, haben wir den Kommentar gekürzt.

    Außerdem muss berichtigt werden, dass der getötete unbeteiligte Mann in seinem Auto, einem Jeep, zu Tode kam. Er war nicht als Fußgänger unterwegs.

  9. Erhard Jakob schrieb am

    Tine,

    es gibt sehr viele Menschen, welche fahrlässig einen Verkehrsunfall verursachte haben und dabei ein Mensch tödlich verletzt wurde. Auf gar keinen Fall kann man da von Mord sprechen!

    Im vorliegenden Fall kann man aber kaum von Fahrlässigkeit reden. Hier muss man schon vom >grober Fahrlässigkeit< sprechen! Trotzdem kann man nicht von Absicht oder Vorsatz reden. Aber auf gar keinen Fall kann man den § >Mord< anwenden! Aber über studierte Juristen, welche längst die Beziehung zur Wirklichkeit verloren haben, reden hier von Mord!

  10. Tine schrieb am

    Ich denke, es ist eher fahrlässige Tötung, denn es wurde nicht vorsätzlich gehandelt, um den Fußgänger absichtlich zu töten, die Raser sollten eine lange Gefängnisstrafe erhalten, aber nicht lebenslänglich

  11. Erhard Jakob schrieb am

    molly,

    auch ich bin der Meinung, dass solche Verkehrs-Rowdys angemessen bestraft werden, z.B. 15 oder 20 Jahre Gefängnis!

    Es kann aber nicht sein, dass der Mord-Paragraf hier zum Ansatz kommt!

  12. molly schrieb am

    Die Entscheidung ist völlig in Ordnung. Man sollte die Strafe viel eher in Anwendung gebracht haben. Es soll ja auch für Abschreckung sorgen.

  13. Erhard Jakob schrieb am

    Ich würde mir gern einmal von einem >dreimal examinierten Juristen< den Unterschied erklären lassen von *bedingter Vorsatz* und *unbedingter Vorsatz*.

    Das gleich gilt für *niedrige Beweggründe*.


    Es gilt: *Ein Rechtssachverhalt plus zwei Rechtsanwälte = Drei Rechtsmeinungen!*

  14. Kai schrieb am

    Bedingter Vorsatz reicht zu einer Verurteilung aus. Niedrige Beweggründe sehe ich mindestens. Aber wir werden sehen, was der BGH dazu sagt, denn ein Verteidiger hat Revision eingelegt.

  15. Erhard Jakob schrieb am

    Hubert,

    ich es kann es nicht nachvollziehen, dass nicht alle Richter genauso ein Rechtsempfinden haben, wie du und ich!

    Naja, viele Bundesverfassungsrichter schließen sich unserer Rechtsauffassung an. Ansonsten hätten sie ja das Urteil der >Berliner Richter< "durch gewunken"!

    Trotz alledem sollten diese *Verkehrs-Rowdys* ein angemessenes Urteil bekommen. Es muss aber auf Recht und Gesetz basieren.

    Wenn der Gesetzgeber für solche Fälle ein >Neues Gesetz< beschließt und eine Höchststrafe *Lebenslänglich* festlegt. Dann würde *Lebenslänglich* auf Recht und Gesetz basieren.

    Doch der Paragraf *Mord* greift hier nicht!

  16. Hubert schrieb am

    Hallo Erhard, das sehe ich genau so. Bei dieser Begebenheit fehlt mir der Vorsatz.

    Das die Raser billigend in Kauf nahmen das Unbeteiligte verletzt/getötet würden, ist für mich auch kein Fakt und spricht in sich dafür, dass sie dem keine Beachtung schenkten.

  17. Erhard Jakob schrieb am

    Hier geht es weniger um mein persönliches Rechtsempfinden. Es geht mehr um das Rechtsempfinden der Legislative (Gesetzgeber). Diese hat genaue Mordmerkmale genannt, welche erfüllt sein müssen. Wenn ein Mensch als >Mörder< verurteilt werden darf bzw. muss.

    Aus meiner Sicht als Laie bin ich hier der Meinung, dass die genannten Mordmerkmale nicht greifen. Hier bin der Ansicht, dass man von Körperverletzung mit Todesfolge ausgehen muss. Auch wenn >grober Fahrlässigkeit< vorliegt. Aber zwischen *grober Fahrlässigkeit und Absicht* besteht immer noch ein riesengroßer Unterschied.

    Wenn ich mich hier auf die Seite der Opferfamilie schlagen würde, dann geht dieses Urteil zweifellos in Ordnung!

    Doch Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT darf sich nicht auf eine Seite schlagen sondern muss unparteiisch richten bzw. urteilen.

    Deshalb bin ich der Meinung, dass dieses Urteil abermals keinen Bestand haben wird.