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Neues Waffengesetz trotz Petition

Neues Waffengesetz trotz Petition

Nicht ganz ins Zentrum hat die Kamenzer Schützen-Petition getroffen, aber doch für Aufsehen gesorgt.

Kamenz. Die Mitglieder der Schützengesellschaft Kamenz e.V. dürften kurz vor Weihnachten aufmerksamer als sonst nach Berlin geblickt haben. Stand doch im Bundestag die Beschlussfassung über ein Gesetz an, das den sperrigen Namen „Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ trägt. Der Geschäftsführer des Vereins, Thomas Reinecke, hatte am 2. November 2019 als Privatperson eine Petition gegen diese Gesetzesnovelle auf der Plattform „epetitionen.bundestag“ eingereicht, die innerhalb kurzer Zeit das festgelegte Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte und zum Ende der Zeichnungsfrist mehr als 55.000 Unterstützer zählte. In der von der Schützengesellschaft Kamenz unterstützten Petition forderte Thomas Reinecke unter anderem, „die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren.“

Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen von Verboten und Beschränkungen freizustellen, würden vom deutschen Gesetzgeber kaum genutzt. Reinecke befürchtet eine noch weiter gehende Drangsalierung „rechtstreuer Besitzer registrierter Schusswaffen.“ Nicht vom organisierten Sportschützenwesen, sondern vom illegalen Handel und der Herstellung von Schusswaffen gingen Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus. Es dürfe keinen Generalverdacht gegen rechtstreue Waffenbesitzer durch Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben. „Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen“, formuliert Thomas Reinecke. Neben zahlreichen weiteren Verbänden hatte auch der Schützenverein Hoyerswerda 1990 e.V. zur Unterzeichnung aufgerufen.

Letztendlich hat die Petition die Annahme des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag nicht verhindern können. Es legt unter anderem fest, das nationale Waffenregister auszubauen. Ferner ist vorgesehen, eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen einzuführen. Zudem sollen bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu „verbotenen Gegenständen“ erklärt werden. 
Allerdings ist die Kamenzer Petition in der Sportschützenszene sehr positiv aufgenommen worden und hat ein breites Echo ausgelöst. Kenneth Smith, der Betreiber des Youtube-Kanals „Gunvlog“, sieht ihren Hauptverdienst darin, dass es „erstmals geschafft worden ist, eine breite Masse an Menschen zu mobilisieren und Zusammenhalt zu demonstrieren.“ Und dies, nachdem die Schützenverbände lange Zeit nicht auf die bevorstehende Gesetzesnovelle reagiert und erst Ende Oktober eine gemeinsame Stellungnahme formuliert hätten. Um jedoch tatsächlich gegen die aktuelle Gesetzesnovelle zu „helfen“, hätte die Petition laut Smith eher eingereicht werden müssen. 

Zuvor hatte es allerdings auf der Plattform openpetion.org eine ähnlich lautende Petition mit fast 85.000 Unterstützern gegeben, die jedoch vom Bundestag nicht angenommen worden war. Kenneth Smith fordert die Schützenverbände nunmehr auf, nicht ins „business as usual“ zurückzufallen, sondern den Rückenwind der Petition für die weitere Arbeit zu nutzen. Denn immerhin sei diese, anders als frühere Initiativen, von der Politik „wahrgenommen“ worden.

Uwe Menschner / 06.01.2020

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Kommentare zum Artikel "Neues Waffengesetz trotz Petition"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    Beschwerden (Petitionen) werden nach der 3 f Methode behandelt: F ormlos, f ristlos, f ruchtlos.

    Viele Beamte haben ich ihren Schreibstuben folgenden Spruch an der Wand hängen:

    Jeder Dritte der sich beschwert wird erschossen! Zwei waren heute schon da!

  2. Erhard Jakob schrieb am

    In der Regel werden 99,9 % der eingereichten Petitionen wie folgt beschieden: Der Petition konnte nicht abgeholfen werden.

    0,1 % der eingereichten Petitionen werden gar nicht erst als Petition anerkannt und kommen somit nicht in den Petitions-Ausschuss.

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