Schüler kommen in die Lostrommel

Stark nachgefragt: An der Oberschule Neukirch wollen sich mehr Schüler anmelden, als sie in diesem Jahr aufnehmen darf.
Neukirch/Lausitz. In Neukirch/Lausitz hat eine neue Lotterie geöffnet. So zumindest kommt es den Eltern von Schülern vor, die gern ab dem nächsten Schuljahr (2026/27) die hiesige Oberschule besuchen wollen. Es sind nämlich keine Glückslose oder Ballonfahrten, die da verlost werden – sondern Schulplätze. „Wenn Schulplätze verlost werden müssen – was sagt das über unser Bildungssystem aus?“, fragt sich Ronny Kaspar, einer der betroffenen Väter. Und weiter teilt er mit: „In Neukirch stehen Eltern und Kinder aktuell vor einer schwer nachvollziehbaren Situation: Eine weiterführende Schule, die aufgrund ihrer guten Ausstattung und Lage stark nachgefragt ist, darf laut Schulamt keine zusätzliche Klasse eröffnen – obwohl der Bedarf eindeutig vorhanden ist.“ Er sieht dies äußerst kritisch: „Für die betroffenen Familien bedeutet das nicht nur organisatorische Probleme, sondern vor allem emotionalen Stress. Kinder im Alter von zehn Jahren müssen erleben, dass ihre schulische Zukunft vom Zufall abhängt. Die angebotenen Alternativen sind für viele Familien keine echte Option: längere Schulwege, geringere Attraktivität der Schulen und damit schlechtere Lernbedingungen.“
Für das Landesamt für Schule und Bildung (Lasub) ist die Verlosung von Schulplätzen an weiterführenden Schulen hingegen ein normaler Vorgang, wie Pressesprecher Clemens Arndt auf Anfrage erklärt: „Das von Eltern bekundete Ansinnen, im Schuljahr 2026/27 drei 5. Klassen einzurichten, ist aus Elternsicht verständlich. Demgegenüber steht allerdings das Interesse des Staates an einer gerechten und effektiven Ressourcenverteilung. ... Laut Schulgesetz für den Freistaat Sachsen wird die Anzahl der schuljährlich zu bildenden Klassen, Gruppen und Kurse je Klassen- oder Jahrgangsstufe und Schule durch die Schulaufsichtsbehörde, also durch das Landesamt für Schule und Bildung, festgelegt. Die Schulträger werden zuvor angehört.“ Schulträger ist in diesem Fall die Gemeinde Neukirch/Lausitz die auf Anfrage mitteilt: „Zum genannten Sachverhalt können wir Ihnen leider keine Auskunft geben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den zuständigen Ansprechpartner beim LaSuB.“
Also zurück zur Schulbehörde. Deren Sprecher erklärt zum konkreten Fall: „Im Falle der Oberschule „Am Valtenberg“ in Neukirch erfolgt die Einrichtung von zwei neuen Klassen in der Klassenstufe 5. Dies ist im Wesentlichen der Absicherung des Unterrichtes mit dem uns zur Verfügung stehenden Lehrpersonal an den Oberschulen in der Region geschuldet. Die getroffene Entscheidung zur Klassenbildung erfolgte in Abstimmung mit dem für die Schulnetzplanung zuständigen Landkreis Bautzen sowie mit Blick auf die Gesamtregion.“ Und weiter: „Wenn im Umlenkungsverfahren Schulplätze im Losverfahren vergeben werden, ist das korrekt und die übliche Vorgehensweise und wird in dieser Form auch an anderen Schulstandorten in ganz Sachsen durchgeführt. Es ist ein von der Rechtsprechung anerkanntes und gängiges Verfahren. … Bei der Zuweisung umzulenkender Kinder an andere Oberschulen wird auf die Zumutbarkeit und Angemessenheit des aufzuwenden Schulweges geachtet.“ Ronny Kaspar, der den Oberlausitzer Kurier auf den Fall aufmerksam gemacht hat, kommentiert dies wie folgt: „Sollte ein staatliches Bildungssystem nicht in erster Linie am Wohl der Kinder ausgerichtet sein? Wenn ausreichend Nachfrage besteht, sollte es das Ziel sein, Kapazitäten zu schaffen – nicht, Kinder umzulenken oder Plätze zu verlosen. Es braucht aus unserer Sicht mehr Flexibilität, schnellere Entscheidungen und vor allem eine stärkere Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Denn Bildung darf keine Frage des Zufalls sein.“