Ebersbach-Neugersdorf. Ein 42-jähriger Deutscher war vor wenigen Tagen in einem Trilex zwischen Zittau und Bautzen ohne gültigem Fahrschein unterwegs. Da er der Zugbegleiterin mitteilte, dass er mitCorona infiziert sei, rief sie den Notarzt und die Bundespolizei. Nach einer ärztlichen Untersuchung beim Halt am Ebersbacher Bahnhof führten die Beamten mit dem scheinbar stark alkoholisierten Mann einen Atemalkoholtest durch.
Das Gerät zeigte etwa 2,5 Promille an. Da keine Krankheitssymptome festgestellt wurden, konnte kurze Zeit später der Schwarzfahrer aus der polizeilichen Maßnahme entlassen werden. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen zu.
Kommentare zum Artikel "Schwarzfahrer mit 2,5 Promille kontrolliert"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Strafverfahren! Als wenn die Staatsanwälte keine Arbeit haben?
Konnte das Ordnungsamt bzw. die Polizei nicht sofort eine Ordnungsstrafe von 500 € aussprechen? Da hätte sich der Steuerzahler viel Geld und die Staatsanwaltschaft viel Arbeit erspart.
Der Richter berücksichtigt seine verminderte Schuldfähigkeit (2,5 Promille) und erteilt eine Verwarnung. Und dann wars dann aber auch!
Weitere aktuelle Artikel
Christian Christl sorgt für Boogie-Woogie-Nachwuchs
Nächster Konzerttermin für Christian Christl ist am Samstag, dem 20. April, 19.00. Dann haut er im Gerichtskretscham Kunnersdorf in die Tasten, statt anderen Klavierspielen beizubringen.
Lange hat Sabine Euler einen Windmühlenkampf geführt, dass ihre Tochter in Polen ihre Schulpflicht erfüllen darf. Immerhin gibt es einen Etappensieg im Zermürbungsspiel.
Eine Niederlage gegen Oderwitz lässt den Abstand von Tabellenführer Eintracht Niesky im Augstiegsrennen auf einen Punk Vorsprung gegenüber dem Dresdner SC schmelzen.
Kommentare zum Artikel "Schwarzfahrer mit 2,5 Promille kontrolliert"
Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.
Strafverfahren! Als wenn die Staatsanwälte keine Arbeit haben?
Konnte das Ordnungsamt bzw. die Polizei nicht sofort eine Ordnungsstrafe von 500 € aussprechen? Da hätte sich der Steuerzahler viel Geld und die Staatsanwaltschaft viel Arbeit erspart.
Der Richter berücksichtigt seine verminderte Schuldfähigkeit (2,5 Promille) und erteilt eine Verwarnung. Und dann wars dann aber auch!