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Entscheidung auf den 31. Mai vertagt

Entscheidung auf den 31. Mai vertagt

Bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in der Emil-von-Schenckendorff-Turnhalle gab es einen Korb für Sebastian Wippel. Die AfD wundert sich über die Diskrepanz. Foto: Till Scholtz-Knobloch

Görlitz. Beim ersten Wahlgang der Görlitzer Oberbürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag hat Amtsinhaber Octavian Ursu (CDU; unterstützt vom Bündnis 90/Die Grünen, Motor Görlitz und den Bürgern für Görlitz (BfG)) eine absolute Mehrheit knapp verpasst. Das vorläufige Endergebnis zeigt Ursu bei 49,1 Prozent der Stimmen, Sebastian Wippel (AfD) liegt bei 44,3 Prozent. 12.750 zu 11.512 Stimmen bedeuteten damit einen Vorsprung von 1.238 Stimmen. Sabine Christian von den Linken kam auf 878 Stimmen oder 3,4 Prozent, Einzelbewerber Dr. Hagen Jeschke lag bei 820 Stimmen, also 3,2 Prozent. Die Wahlbeteiligung betrug 58,8 %, womit für Kandidaten bei entsprechender Mobilisierung der politischen Lager noch Luft nach oben möglich ist. Denn die Wähler in Görlitz müssen nun am 31. Mai noch einmal zur Wahlurne schreiten, wobei dann eine relative Stimmenmehrheit ausreichen wird. Im Freistaat Sachsen können in einem zweiten Wahlgang übrigens auch abgeschlagene Bewerber nochmals antreten. Da sowohl Sabine Christian wie auch Dr. Hagen Jeschke bereits ihren Rückzug vom zweiten Wahlgang angekündigt haben, kommt es jetzt zum alleinigen Duell Ursu/Wippel. In der Sitzung des Wahlausschusses begehrte die AfD eine Nachprüfung der Ergebnisermittlung in den Briefwahlbezirken 901 bis 912 – dies wurde abgelehnt. Hintergrund war die massive Abweichung zwischen Urnenwahl- und Briefwahlergebnis. Bei der Urnenwahl verfügte Sebastian Wippel mit 9.361 von 18.260 gültigen Stimmen mit 51,27 Prozent über die absolute Mehrheit. Bei der Briefwahl waren es dagegen 2.151 von 7.700 gültigen Stimmen, mithin hier völlig ausscherend nur 27,94 Prozent. Die Differenz beträgt immense 23,33 Prozentpunkte! „Diese Abweichung ist bei den genannten Fallzahlen erklärungsbedürftig. Unser Antrag zielte nicht auf Vorverurteilungen, sondern auf eine transparente, förmliche Nachprüfung der Ergebnisermittlung in den Briefwahlbezirken“, erklärt Hajo Exner, Vertrauensperson des Wahlvorschlags. Die Ablehnung des Antrages trage nun nicht zu Vertrauen bei.

tsk / 13.05.2026

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