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Stadtrat hinterfragt Umzugspläne

Stadtrat hinterfragt Umzugspläne

Im Gewandhaus soll in den nächsten Jahren das IT-Netz und der Brandschutz erneuert werden. Da das laut Rathausangaben bei laufendem Dienstbetrieb unmöglich ist, müssen Verwaltungsmitarbeiter umziehen. Foto: RK

Für mehrere Angestellte der Stadtverwaltung Bautzen heißt es vielleicht schon bald Umzugskartons packen. Aufgrund einer geplanten Baumaßnahme sollen sie ab dem nächsten Jahr in einem Ausweichquartier ihrer Arbeit nachgehen. Wo genau das sein wird, steht für die Rathausspitze bereits seit Längerem fest. In den Reihen des Stadtrates hingegen gibt es noch Klärungsbedarf.

Bautzen. Gut ein Dutzend Mitarbeiter des Einwohnermelde- und Standesamtes tritt demnächst eine Reise an – vorausgesetzt, der Stadtrat gibt sein Okay dafür. Der von einer längeren Baumaßnahme betroffene Teil der Verwaltungsbelegschaft soll einem bereits ergangenen Beschluss des Finanzausschusses zufolge vom Gewandhaus an der Inneren Lauenstraße ins wenige hundert Meter entfernte Postgebäude am Postplatz wechseln. Komplett würde das Ganze im Oktober werden. Es ist angedacht, dass bis zu diesem Zeitpunkt vier Bearbeiter der Statistikstelle für Zensus dorthin folgen. Die notwendigen Ausgaben für den Umzug und die Einmietung in der Interimsstätte seien bereits fester Bestandteil des Entwurfes für das kommende Haushaltsjahr, wie aus der entsprechenden Beschlussvorlage hervorgeht. Demnach werden 2020 rund 98.000 Euro dafür fällig, ab dem darauffolgenden Jahr sollen es jeweils etwa 89.500 Euro sein. In den Kosten enthalten ist zudem eine Datenleitung, die die Stadt nutzen möchte. Darüber hinaus wurde eine zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr ausgehandelt, wie sich dem Papier weiterhin entnehmen lässt. 

Zu Monatsbeginn hatte dieses ohne jegliche Gegenstimme das Entscheidungsgremium passiert. Dennoch existiert in den Reihen des Stadtrates noch Gesprächsbedarf. Dirk Lübke von der CDU-Fraktion möchte gern wissen, inwieweit im Vorfeld mögliche Alternativen untersucht wurden. Er fragt sich, ob eine Fremdvermietung zwingend notwendig ist. Während der Beratung im Finanzausschuss bekam er zur Antwort, dass das von ihm ins Spiel gebrachte Bauaktenarchiv An der Petrikirche 3 für Büroräume ungeeignet sei. Der Vorschlag, eine Einquartierung im Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) vorzunehmen, fand ebenfalls keine Zustimmung. Laut TGZ-Geschäftsführer Michael Paduch darf sich die Kommune dort nicht einmieten. Grund seien die Förderbedingungen. „Das musste ich so hinnehmen, ohne es zunächst auf sachliche Richtigkeit prüfen zu können“, meinte Dirk Lübke etwas ratlos im Anschluss an die Ausschusssitzung. 

Unterdessen meldete sich im Fall TGZ das Haus von Wirtschaftsminister Martin Dulig zu Wort und schaffte Klarheit. „Für die Dauer der Bindungsfrist ist die Einhaltung der zweckentsprechenden Nutzung des Zentrums sicherzustellen“, betonte Behördensprecher Christian Adler. „Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten Unternehmen und nicht der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn der Zuwendungszweck verfehlt beziehungsweise nicht eingehalten wird, stellt sich die Frage der Rückforderung der Zuwendung.“ Die Zweckbindungsfrist laufe noch bis zum 31. Dezember 2032. 

Ist demnach alles rechtens gelaufen? Nicht ganz. Offenbar gab es eine Kommunikationspanne zwischen der Stadt und ihrer Tochter, der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft BWB. Deren Geschäftsführerin Kirsten Schönherr beklagt, dass sie in den zurückliegenden zwölf Monaten keine schriftliche Anfrage vonseiten der Verwaltung erhalten habe, aus der konkrete Anforderungen für den Interimsstandort hervorgehen. Rathaussprecher André Wucht ließ hingegen wissen: „Die Suche der Verwaltung nach geeigneten Räumen, auch für andere Nutzungen, ist der Bautzener Wohnungsbaugesellschaft durchaus aus der regelmäßigen Kommunikation bekannt. Allerdings wird die Verwaltung in Bezug auf die Interimslösung Einwohnermeldeamt ihre Anforderungen jetzt verschriftlichen und offiziell bei der BWB nach Möglichkeiten fragen.“ Die verfügt eigenen Angaben zufolge an der Schulstraße, also in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewandhaus, über eine Freifläche von 400 Quadratmetern. Auch im Kornmarkthaus stehen Räumlichkeiten in einer ähnlichen Größenordnung zur Verfügung – und zwar barrierefrei mit Lift. Vor dem Hintergrund sagte Kirsten Schönherr dem Oberlausitzer Kurier: „Die Anfrage der Stadt ist viel zu kurzfristig. Selbstverständlich hätten wir alle notwendigen Prüfungen durchgeführt, um das Einwohnermeldeamt im Kornmarkthaus unterzubringen, wenn wir dazu angefragt worden wären. Nur ein Archiv konnten wir nicht unterbringen.“ 

Kurzum: Am Mittwoch befasst sich der Stadtrat mit der Problematik. André Wucht verwies in dem Zusammenhang darauf, dass es bislang einen (unterzeichneten, Anm. der Red.) Mietvertrag mit dem Verwalter des Postgebäudes nicht gäbe. „Zunächst muss der Stadtrat den Baumaßnahmen im Gewandhaus zustimmen. Entsprechende Vorlagen werden in der Sitzung am 27. November 2019 beraten“, erklärte er, um nicht unerwähnt zu lassen, dass der Finanzausschuss „zumindest einem Mietvertrag zu den bekannten Konditionen bereits zugestimmt hat“. Wohl, um am Ende nicht mit völlig leeren Händen dazustehen. Denn an der Baumaßnahme führt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen scheinbar kein Weg vorbei. 

Unterm Strich ist am Ende auch alles abhängig von der Infrastruktur, die eine Interimsstätte bietet, betonte der Stadtmitarbeiter. „Gewisse Voraussetzungen müssen einfach erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem ein bestimmter Datentransfer. Eine Anfrage beim Netzanbieter ergab, dass im Postgebäude eine Übertragungsgeschwindigkeit von 200 Megabit pro Sekunde möglich ist. Damit wären erste Bedingungen erfüllt, die andere Gebäude nicht ermöglichen würden. Zudem war ein Teil des Postgebäudes bis vor kurzem Interimslösung für eine Krankenkasse, wäre also relativ schnell und mit überschaubarem Aufwand für die Stadt nutzbar.“

Roland Kaiser / 23.11.2019

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