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Tagebaubetreiber sperrt Teufelsstein

Tagebaubetreiber sperrt Teufelsstein

Tagelang war es Spaziergängern untersagt, den Teufelsstein zu betreten. Inzwischen stellt sich die Lage vor Ort anders dar. Foto: privat

Malschwitz. Die Gemeinde hat einen neuen Aufreger: Das unter besonderem Schutz stehende Flächennaturdenkmal und Naturobservatorium Teufelsstein zwischen Pließkowitz und Kleinbautzen durfte tagelang von der Öffentlichkeit nicht aufgesucht werden. Der Grundstücksbesitzer hatte entsprechende Verbotsschilder angebracht. Nach Recherchen der Bürgerinitiave „Steinbruch Pließkowitz“ handelt es sich dabei um den Betreiber des nahegelegenen Tagebaus, der das Areal jüngst übernommen haben soll. Dies bestätigte Heribert Heller, der Leiter der Sohlander Sternwarte. „Vor einigen Tagen informierte der Geschäftsführer von Pro Stein, Herr Gerisch, die Mitglieder der Fachgruppe Archäoastronomie unserer Sternwarte in Sohland offiziell, dass seine Firma das Flurstück, auf welchem sich der Teufelsstein befindet, erworben hat. In dem Zusammenhang erläuterte er, dass die Absicht besteht, aus Haftungsgründen Schilder anzubringen, die das Betreten einschränken. Herr Gerisch betonte, dass diese Maßnahme nicht die Forschungs- und Bildungsarbeit der Sternwarte einschränken werde. Der neue Eigentümer erwartet lediglich, dass seitens der Sternwarte etwaige Arbeiten auf dem Grundstück vorher angemeldet werden.“

Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch das Landratsamt gaben vor, von einem Besitzübergang nichts zu wissen. Bürgermeister Matthias Seidel sprach lediglich davon, dass der Tagebaubetreiber das Gelände, auf dem sich der Teufelsstein befindet, in der Vergangenheit gepachtet habe. Gleichzeitig aber stellte er in Aussicht, die Verbotsschilder wieder entfernen zu lassen. Er begründete das damit, dass der Zugang weiterhin zu gewährleisten ist. „Regelungen hierzu finden sich im Waldgesetz. Der Eigentümer kann lediglich verlangen, dass keine Veranstaltungen ohne seine Kenntnis auf dem Grundstück stattfinden. Die Gemeinde wird ihn darauf hinweisen und die Schilder abnehmen lassen.“

Am Montag, 18. Februar, wurde er den Angaben zufolge von der Verwaltung angeschrieben. Bereits am Donnerstag sei das „Stonehenge der Oberlausitz“, wie der Teufelsstein im Volksmund auch genannt wird, für die Öffentlichkeit wieder frei zugänglich gewesen, so Matthias Seidel.

Vonseiten der Kreisverwaltung hieß es indes, dass es wichtiger Gründe bedürfe, um einen Wald abzuriegeln. Bis zuletzt habe für die Waldfläche eine entsprechende Anzeige einer Waldsperrung nicht vorgelegen. Vielmehr regele das Waldgesetz, dass jeder zum Zwecke der Erholung den Wald betreten darf. Eine Kontrolle der Sperrung durch die Untere Forstbehörde werde veranlasst, so eine Landratsamtssprecherin.

Im Landkreis Bautzen existieren neben dem Teufelsstein etwa 400 weitere Flächennaturdenkmale. Die Schutzgebiete werden in absehbarer Zeit an geltendes Recht angepasst. Ihr jetziger Status resultiert noch aus DDR-Zeiten.

Roland Kaiser / 25.02.2019

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