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Verbindung über den Fluss gekappt

Verbindung über den Fluss gekappt

Und plötzlich war da keine Brücke mehr: Die LTV ließ das Bauwerk kurzerhand entfernen. Foto: RK

Malschwitz. Die Gemeinde kommt nicht aus den Schlagzeilen: Nach dem Ärger um den Steinbruch Pließkowitz gibt es neuen Unmut. Im Ortsteil Niedergurig regt sich seit Tagen der Protest der Menschen gegen den Abriss einer Brücke, die bis vor Kurzem noch über die Kleine Spree zu einer Rieseneiche führte. Dadurch wird ein beliebter Rundweg unterbrochen, wie Bürgermeister Matthias Seidel gegenüber dem Oberlausitzer Kurier einräumte. Die Verantwortung dafür sieht das Gemeindeoberhaupt in erster Linie bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV).

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Achtung Kamera: Wer sich trotz einer Absperrung Zugang zum ehemaligen Rundweg an den Niederguriger Teichen verschafft, muss offenbar damit rechnen, dass er gefilmt wird.

Laut deren Sprecherin Katrin Schöne gab es triftige Gründe für den Rückbau: „Der Steg war nicht verkehrssicher, seine Widerlager waren unterspült und nicht standsicher.“ Als Eigentümerin sei die LTV aber für dessen Verkehrssicherung zuständig. „Das resultiert schon aus der Lage des Steges. Dieser befindet sich inklusive Widerlager zu einhundert Prozent auf dem Gewässergrundstück des Freistaates Sachsen, das durch die LTV verwaltet wird. Es gibt von und zu diesem Steg keinen öffentlich gewidmeten Weg.“ Einen Ersatzneubau ziehe der Staatsbetrieb nicht in Betracht. Jedoch ließe sich ein solcher im Rahmen eines wasserrechtlichen Antrags- und Zulassungsverfahrens auf den Weg bringen, sofern die Gemeindeverwaltung ein Interesse bekundet. „Im Rahmen der Planung lässt sich dann eine Kostenschätzung vornehmen“, führte Katrin Schöne weiter aus. Inwieweit Bürgermeister Matthias Seidel auf diesen Vorschlag eingehen wird, bleibt abzuwarten.

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Kein Durchgang möglich: Darauf weisen der an einem Baum angebrachte Schriftzug und die Absperrung hin.

Um die Situation vor Ort zu entspannen, plädierte er bereits für die Errichtung eines neuen Überganges an gewohnter Stelle. Die gesamte Entwicklung kommt, schenkt man den Einwohnern von Niedergurig Glauben, einem Privateigentümer nur zu pass. Dieser habe ein Grundstück erworben, um dort ungestört auf Entenjagd gehen zu können. Und auf diesem habe sich seit mehr als hundert Jahren die Brücke befunden, die zur Rieseneiche führt. Der Zugang sei intakt und sowohl für die Bevölkerung als auch die Touristen abgesichert gewesen. Gemutmaßt wird, dass der Teichherr nicht länger hinnehmen wollte, dass neben ihm auch andere diese Brücke nutzen.

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Die Rieseneiche am Rundweg war jahrzehntelang beliebtes Ausflugsziel für Wanderer, Kindergärten und Schulklassen. Deren Besuch ist offenbar nicht länger erwünscht.

„Um einen generellen Zugang zu gewährleisten, kann die Gemeinde den Weg widmen“, meinte Matthias Seidel. „Allerdings benötigt sie hierzu die Zustimmung des Eigentümers. Diese lag zu keinem Zeitpunkt vor.“

Ungeachtet dessen forderte er den Eigentümer auf, den freien Zugang zur Natur zu gewährleisten. „Der ist im Übrigen ein generelles Recht, das jedem Bürger zusteht – egal ob ein Weg gewidmet ist oder nicht. Eine Widmung regelt lediglich die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht.“

Anlass zur Hoffnung, dass sich selbst in diesem verzwickten Fall eine Lösung herbeiführen lässt, gibt ein Gestattungsvertrag, den die Kommune mit dem Teichherrn im Sommer geschlossen hat. Der Kontrakt ermöglicht weiterhin eine öffentliche Nutzung des Spreeradweges.

Indes bauen die Einwohner von Niedergurig auf den Bürgermeister, dass er in ihrem Sinne handelt.

Roland Kaiser / 02.12.2018

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Kommentare zum Artikel "Verbindung über den Fluss gekappt"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. deirfgeiS knapS schrieb am

    Einige der getroffenen Aussagen sind falsch bzw. nicht vollständig:

    --> die 100-jährige Brücke ist Eigentum der Gemeinde Malschwitz und wurde die ganzen 100 Jahre auch von der Gemeinde auf verkehrs- und betriebstechnische Sicherheit gewartet. Erst 1998 erfolgte eine grundhafte Instandsetzung im Auftrag und Finanzierung der Gemeinde und im Oktober 2018 eine Reparatur am Brückenbelag.

    Im Rahmen einer Hochwassermaßnahme im Jahre 2013 hat die LTV diese Brücke als Widerlager für eine Absperrung zur Umleitung des Hochwassers auf die Niederguriger Wiesen benutzt und dabei eine Betonauflage etwas verschoben. Wenn Herr Fritze der Meinung ist, dass er für die Brücke zuständig ist, hätte er eine sofortige Beseitigung des Schadens veranlassen müssen! Für die angebliche Behauptung, die Brücke war nicht verkehrssicher, fehlt jeder Beweis durch ein ordentliches Gutachten. Es fehlt auch eine Abrissgenehmigung und die dafür notwendige Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit den entsprechenden Prämissen. Die Kleine Malschwitzer Spree ist ein lt. sächsischen Wassergesetz ein Gewässer 2. Ordnung und fällt damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der LTV. Zu dieser Brücke und über diese führt ein im Notarvertrag für die öffentliche Nutzung vereinbarter und freigegebener Wanderweg! Zu beachten sind auch die Ausführungen im SächsStrG, wo im §53 geregelt ist, dass Straßen und Wege , die vor den Stichtag 16.02. 1993 der öffentlichen Nutzung dienten, öffentliche Str. oder Wege auch ohne Widmung im Sinne des SächsStrG bleiben! Diese Reglung trifft auch für die weiteren Radwege zu, für die kein extra Gestattungsvertrag notwendig wäre. Die Aufzählung von "Ungereimtheiten" möchte ich vorerst hiermit abschließen. Ein Widerspruch und eine Amtsaufsichtsbeschwerde sowie ein Strafverfahren gegen Herrn Fritz hat der OR von Niedergurig mit den entsprechenden Argumenten ohnehin eingeleitet. Beim Landratsamt laufen außerdem Prüfungen, in wieweit die Bestimmungen des § 53 SächsStrG und des BNatSchG §§ 27, 29, und 59 zur Umsetzung kommen müssen. gez. S. Sp. -Ortsvorsteher-

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