Windkraft: Brandfolgen wurden beseitigt

Was hier so romantisch aussieht, stellte in Wirklichkeit eine erhebliche Umweltbelastung dar. Foto: ScS/LW
Crostwitz. Von der Ende März abgebrannten Windkraftanlage bei Crostwitz gehen laut der Sächsischen Staatsregierung „keine relevanten schadensbezogenen Umweltauswirkungen mehr aus.“ Dies hat der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Georg-Ludwig von Breitenbuch, auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Jörg Urban (AfD) erklärt. Und weiter: „Die vorliegenden Sanierungsberichte, Entsorgungsnachweise und Fotodokumentationen belegen, dass die Beräumung nach dem dokumentierten Sachstand im Wesentlichen abgeschlossen ist.“ Der beauftragte Schadstoffgutachter habe zudem Ende Juli 2026 festgestellt, dass keine schadensbezogenen Störstoffe mehr angetroffen wurden, sodass weitere Sanierungsmaßnahmen nicht erforderlich seien.
Die Fläche sei daher zur Bewirtschaftung freigegeben worden. Eine Sicherheitsleistung für den Rückbau der Anlage sei nicht hinterlegt worden: „Dafür gab es zum Zeitpunkt der Errichtung keine gesetzliche Grundlage“, so Breitenbuch. Diese erfolgte im Jahre 2001.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Görlitz dauerten zum Zeitpunkt der Beantwortung (Ende August) noch an. „Der Abschlussbericht des Brandursachenermittlers liegt noch nicht vor. Die Notwendigkeit der Bergung und Untersuchung der Gondel im Verfahren wird zum aktuellen Zeitpunkt als nicht erforderlich angesehen“, so der Minister.