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Betontannen kehren wieder

Betontannen kehren wieder

Während sich am Montag die Himmelsschleusen öffneten, haben Mitarbeiter der Firma Hentschke Bau zwölf tonnenschwere Betonplastiken am Rande des Kornmarktes aufgestellt. Foto: RK

Bautzen. Sie sind zurück am Kornmarkt – Hentschkes Tannen aus Beton. Wenige Tage vor Beginn des 636. Wenzelsmarktes haben Mitarbeiter der Baufirma zu Wochenbeginn im Auftrag der Stadt ein Dutzend der tonnenschweren Konstruktionen am Rande des Platzes aufgestellt. „Sie bilden grundsätzlich eine optische Abgrenzung zur Straße“, sagte Rathaussprecher André Wucht auf Anfrage. „Gegebenenfalls werden sie auch eine hemmende Wirkung erzielen. Dahingehend zertifiziert sind sie nicht.“ In den Reihen der Belegschaft des Unternehmens wird indes davon ausgegangen, dass die Tannen im Fall des Falles durchaus einen Laster ausbremsen können. 

Inzwischen zählen die Betonplastiken, die die Gestalt eines Tannenbaums besitzen, offenbar zum festen Bestandteil des Sicherheitskonzeptes für den Bautzener Weihnachtsmarkt. Dieses werde Jahr für Jahr aufs Neue im Rahmen der Vorbereitungen besprochen, so André Wucht. Gleichzeitig beruhigt der Stadtmitarbeiter: „Grundsätzlich gehen wir momentan allerdings nicht von einer konkreten Bedrohungslage aus.“ Durch die Betontannen würden der Kommune keine Kosten entstehen, wohl aber in Hinblick auf den Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes, der während der Weihnachtsmarktzeit zum Einsatz kommen soll.

Unterdessen ergab eine Anfrage beim Landeskriminalamt, dass die Bedrohungslage in Deutschland und Europa nach wie vor unverändert ist. Aufgrund ihrer oftmals zentralen Lage, dem hohen Besucheraufkommen und den offenen Zugangsmöglichkeiten würden auch die hier zu Lande stattfindenden Weihnachtsmärkte eine besondere Gefährdungsrelevanz begründen. Behördensprecher Tom Bernhardt beruhigte aber: „Aktuell liegen der sächsischen Polizei keine Hinweise und Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte im Freistaat ableiten lassen könnte. Es besteht aktuell keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weihnachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug beziehungsweise deren Besuch zu verzichten.“

Roland Kaiser / 24.11.2019

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