Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Brücke verhindert pünktlichen Start

Brücke verhindert pünktlichen Start

Freigabe lässt auf sich warten: Dieses Bild vom Brückenumbau in Göda wird sich voraussichtlich noch bis Mitte Dezember zeigen.

Entlang der S 111 gehen die Arbeiten für den neuen Radweg in die Endphase. Zwischen Bautzen und Rothnaulitz sollen schon bald Radfahrer sicher und unfallfrei unterwegs sein können. Inzwischen hat sich im Zuge der Baumaßnahme jedoch herausgestellt, dass der notwendige Umbau der Brücke über das Lange Wasser in Göda aufwendiger wird als zunächst gedacht. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr geht mittlerweile davon aus, dass die für Monatsende anvisierte Fertigstellung wohl nicht machbar ist. OLK-Redakteur Roland Kaiser hat Behördensprecherin Isabel Siebert zu den Gründen der Verzögerung befragt.

Frau Siebert, wenn man durch Göda fährt, fällt auf, dass die Brückenbauarbeiten nach wie vor voll im Gange sind. Wann ist nach jetzigem Kenntnisstand mit einem Ende der Baumaßnahme zu rechnen?

Isabel Siebert: Bis Mitte Dezember sollen die Arbeiten soweit abgeschlossen werden, dass die S 111 wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Die Anpassung der Gehwege beziehungsweise des neuen Radweges wird dann im Frühjahr 2018 nochmals mit halbseitiger Sperrung erfolgen.

Für die Arbeiten wurde ein Privatgelände in Anspruch genommen, auf dem sich sonst Kundenparkplätze eines Gasthauses befinden. Ab wann wird der Inhaber wieder voll und ganz über sein Grundstück verfügen können?

Isabel Siebert: Der Rückbau der Behelfsumfahrung mit der Behelfsbrücke soll ebenfalls bis Mitte Dezember 2017 erfolgen. Danach ist das Grundstück wieder weitestgehend nutzbar.

Wo liegen denn nun die Gründe für die Bauverzögerung in Göda?

Isabel Siebert: Da es sich um einen Brückenumbau handelt, muss die Planung immer wieder an den vorgefundenen Zustand angepasst werden. Bei der punktuellen Baustelle und dem extrem beengten Bauplatz sind dann kaum Ausweicharbeiten möglich. Die Baufirma hat zudem organisatorische Probleme sowohl bei der Bereitstellung von eigenem Personal und Technik als auch in punkto Materiallieferung und dem Einsatz der nötigen Spezialfirmen beispielsweise für Verbau, Gerüst und Abdichtung. Der Markt ist so stark ausgelastet, dass die üblichen Bestellfristen sich extrem verlängert haben. Das führt immer wieder zu Stockungen im Bauablauf. Inzwischen spielt jedoch auch das Wetter eine Rolle. Witterungsabhängige Arbeiten – Abdichtung und Asphalt – müssen bei Regen oder gar Frost verschoben werden.

Welche Arbeiten stehen darüber hinaus auf der rund 2,6 Kilometer langen Trasse an?

Isabel Siebert: Der Radweg auf dem Wiesenweg von Semmichau nach Göda muss noch fertiggestellt werden. Dazu ist insbesondere im Bereich Göda der vorhandene Wiesenweg auszubauen. Dabei sind kleinere Stützwände zu errichten, die Entwässerungseinrichtung zu erstellen und der Radweg in Asphalt herzustellen. Bei weiterhin günstigen Witterungsbedingungen ist eventuell die Fertigstellung des Abschnittes bis Ende November/Anfang Dezember möglich.

Auf den Punkt gebracht: Ab wann lässt es sich von Bautzen bis Rothnaußlitz durchgehend radeln, nachdem Anfang September noch von einer ganz anderen Terminkette die Rede war?

Isabel Siebert: Mit der Verkehrsfreigabe ist im kommenden Frühjahr zu rechnen. Den genauen Termin dafür werden wir zu gegebener Zeit bekanntgeben.

Wie teuer wird nunmehr der Teilabschnitt zwischen Göda und Rothnaußlitz?

Isabel Siebert: Wir rechnen mit Kosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Allein für den Brückenbau in Göda samt der Behelfsumfahrung und des Radweganschlusses sind eine halbe Million Euro eingeplant.

Redaktion / 22.11.2017

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Kommentare zum Artikel "Brücke verhindert pünktlichen Start"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Hagen Riedel schrieb am

    Ich habe das schöne Wetter genutzt und gleich mal Fotos vom Radweg gemacht. Auch habe ich ein kleines Video erstellt, welches die Defizite in der Ortseinfahrt Göda aufzeigt: vimeo.com/289195241.

    Im Kommentar vom 09.09. war ich davon ausgegangen, dass die Radfahrer sich auf der Dresdner Straße in den Verkehr einzuordnen müssen. Das ist nicht vorgesehen! Vor dem Gasthof zum Hirsch ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen. Die Beschilderung ist aber für Radfahrer, die auf dem neuen Radweg kommen, ganz schlecht erkennbar. Außerdem ist dieser Geh- und Radweg, der bis zur Einmündung Bautzner Straße führt und als Zweirichtungsradweg ausgewiesen ist, nach den technischen Richtlinien (hier die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) mit 2,10 m bis 2,60 m zu schmal (19 Reihen Rechteckbetonpflaster zzgl. Bordstein am Gasthof, 25 Reihen zzgl. Bordstein zw. Gasthof und Brücke). Nach Tabelle 5 der ERA kann ein einseitiger Zweirichtungsradweg bei geringer Radverkehrsstärke 2,50 m breit sein. Zur Fahrbahn ist ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m anzulegen. Von Gebäuden, Einfriedungen und sonstigen Einbauten soll ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,25 m eingehalten werden. Das ergibt eine Mindestbreite von 3,25 m.

    Auch wenn man Radverkehr nur in eine Richtung zulässt (gemeinsamer Geh- und Radweg innorts), wird die Mindestbreite von 3,25 m unterschritten. Auch im Bereich der Brücke beträgt die Breite nur 2,40 m. Das Fehlen ausreichender Sicherheitsräume ist insofern problematisch, als Radfahrer bei einer Begegnung auf die Fahrbahn abkommen bzw. stürzen könnten.

    Zu Engstellen steht in der ERA eindeutig: "Radwege können an Engstellen bei geringen Rad- und Fußgängerverkehrsstärken in gemeinsame Führungen mit dem Fußgängerverkehr übergehen. Diese Engstellen sind durch eine geeignete Materialwahl oder durch Markierungen zu kennzeichnen. *Der Sicherheitstrennstreifen soll immer ausgeführt werden.*"

    "Wer [aus Ri. Wölkau nach links] in die Schulstraße einbiegt, genießt den Vorrang der Vorfahrtstraße." Die Fahrbeziehung ist offensichtlich nicht berücksichtigt worden. Ein Lichtsignal für Radfahrer fehlt (sie müssen sich demnach nach dem Lichtsignal richten, das in Ri. Fahrbahn zeigt). Darüber hinaus wurde für Rechtsabbieger aus der Schulstraße ein Grünpfeil angeordnet. Eine solche Anordnung ist in Kombination mit Radverkehr von rechts nicht zulässig (siehe VwV-StVO zu § 37).

    Auch hatte ich schon das Problem fehlender Radwegefurte (nach VwV-StVO zu § 9) angesprochen. Das findet man leider recht häufig. Auch am Wochenende hatte ich eine entsprechende Schrecksituation: Der Radweg, der von Dreistern linksseitig nach Göda führt, endet an der Einmündung "Am Grünen Tal":
    https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.17848&mlon=14.32653#map=17/51.17848/14.32653

    An gleicher Stelle beginnt rechtsseitig ein Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. Gerade als ich mich nach hinten vergewissern wollte, kam ein Auto aus der Einmündung, dem ich intuitiv ausgewichen bin. Eine falsche Reaktion kann aber auch leicht tödlich enden.

    Bei solchen sicherheitstechnischen Mängeln wirkt die Bemerkung, dass das Schnittgerinne an der Einmündung der K7258 in Schwarzwasser für Radfahrer sehr unkomfortabel (wie Schlaglöcher) gestaltet ist, nahezu unbedeutend.

    Fehlende Radwegefurt auf der Bautzner Straße, Einmündung Döberkitzer Straße in Göda
    https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.17901&mlon=14.32171#map=18/51.17901/14.32171

    Fehlende Radwegefurt auf der Bautzner Straße, Einmündung Geislinger Straße in Bischofswerda
    https://www.openstreetmap.org/?mlat=51.13864&mlon=14.19522#map=17/51.13864/14.19522

  2. Hagen Riedel schrieb am

    Der Radweg zwischen Göda und Rothnaußlitz ist inzwischen fertig. Informationen dazu, wann die Verkehrsfreigabe erfolgte und ob noch eine feierliche Eröffnung geplant ist, habe ich nicht gefunden.

    Insgesamt können Radfahrer jetzt auf der S 101 deutlich entspannter unterwegs sein. Kritikpunkte habe ich dennoch. Vorweg sei gesagt, dass ich nicht regelmäßig diese Strecke fahre, aber nach Fertigstellung mehrfach dort war. Wie sicher eine Verkehrsanlage ist, entscheidet sich im Detail. Ein baulich getrennter Radweg ist jedenfalls nicht von vornherein sicherer (objektiv, d.h., gemessen am Unfallgeschehen) als eine Führung auf der Fahrbahn.

    Die Einbindung in Göda ist leider nicht sehr gut gelungen. Von Semmichau kommend fahren Radfahrer bei ca. 2-3% Gefälle 33 Hm den Hang hinab, wobei der Weg in einer leichten Linkskurve verläuft und gefühlt immer schmaler wird, bevor er in einem leichten Knick zwischen Häusern auf die Dresdner Straße mündet. Dort gilt es dann, sich in den Verkehr einzuordnen. Vgl. Luftbilder von 8/2017:
    https://geoportal.sachsen.de/?map=8c435a3c-9512-429b-80a0-883828f670d6

    Damit Radfahrer nicht ausversehen von Semmichau bis zum Ortseingang die Fahrbahn benutzen, wurde der bisherige Anschluss an die Fahrbahn zurückgebaut. Radfahrer werden nun in einer 90-Grad-Kurve von der Staatsstraße 111 Richtung Semmichau geführt. Dabei können sie sich vom Abzweig Kleinpraga bei zuletzt 2% Gefälle zügig herabrollen lassen. Vor der Kurve sollten sie jedoch deutlich abbremsen, denn sie müssen mit Gegenverkehr rechnen. Kurz darauf stoßen sie auf eine Straße von/nach Semmichau.

    Anmerkung: Der neue Radwege mag zwar baurechtlich (also im Sinne der Straßenbaulast) als straßenbegleitend gelten, verkehrsrechtlich ist der straßenunabhängig geführte Radweg nicht. Daran ändert auch die Einbeziehung anderer Wege in eine Radwegeplanung an Bundes- oder Landstraßen (im Sinne einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme) nichts. Rechtsanwalt Dietmar Kettler: "Die Benutzungspflicht eines mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichneten Radweges wirkt sich nur dann als Benutzungsverbot für eine daneben verlaufende Straße aus, wenn der Radweg dieser Straße baulich und straßenverkehrsrechtlich zuzuordnen ist." Bei straßenbegleitenden Radwegen nimmt der Radverkehr grundsätzlich an der Vorfahrt teil (vgl. OLG Hamm, NZV 2000, 468; VG München, M 23 K 14.5122).

    Jedenfalls wenn der Radweg zuvor ein straßenbegleitender Radweg sein soll (was sich Radfahrern dem Erscheinungsbild nach so darstellt), dann fehlt nunmehr ein sicherer Übergang zwischen Seitenraum und Fahrbahn.

    Auch der Anschluss in Rothnaußlitz ist nicht optimal. Denn von Wölkau her nähern sich Radfahrer auf einem linksseitigen Radweg. Dieser endet an der Schulstraße.

    Am Ortseingang wird zunächst eine Einmündung gequert (jedenfalls suggeriert die Gestaltung, vor allem die Bordführung, dass es sich um eine Einmündung und nicht um eine Grundstückszufahrt handelt; im Geoportal des Freistaats ist die einmündende Straße nicht verzeichnet). Hier scheint die Markierung der Radwegefurt nach VwV-StVO zu § 9 zu fehlen.

    Wie in Sachsen weit verbreitet, folgt die Gestaltung der Grundstückszufahrten (Absenkung des Geh- und Radwegs) auch hier nicht den Richtlinen zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Danach sollen "wegen der Vorteile hinsichtlich Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, Fahrkomfort für Radfahrer sowie bautechnischer Herstellung in der Regel Abschrägungen im Bereich des Sicherheitstrennstreifens angewendet werden."

    Dabei ist bei Zweirichtungsradwegen die deutliche Gestaltung von Radwegüberfahrten besonders wichtig. Nach ERA ist die Anhebung des Radweges als Radwegüberfahrt "das wirksamste Mittel, um die Aufmerksamkeit der Fahrer von Kfz zu erhöhen." Sie sollte bei Zweirichtungsradwegen an Einmündungen (nicht nur an Grundstückszufahrten) in der Regel angewandt werden. In Sachsen ist dagegen ganz offensichtlich die Ausnahme von den Richtlinien die Regel, eine Trendwende ist nicht in Sicht.

    Wer auf der Bautzner Straße weiterfahren möchte, muss an der Ampel Grün anfordern. Wer in die Schulstraße einbiegt, genießt den Vorrang der Vorfahrtstraße. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer damit rechnen (entsprechende Hinweise fehlen).

    Genau genommen ist es den Grundsätzen der ERA 2010 gemäß zu vermeiden, Radverkehrsanlagen im engeren Knotenpunktbereich enden lassen. Zwar heißt es in den Richtlinie, wo Zweirichtungsführungen beginnen oder enden, wird "das Überqueren durch besondere Maßnahmen, z.B. Überquerungshilfen", gesichert. Mit Überquerungshilfen sind dabei aber Querungsstellen außerhalb von Knotenpunkten (Fahrbahnteiler) gemeint. Wenn der Radweg bis an den Knoten herangeführt wird, muss er auch über diesen hinweggeführt werden und entsprechende Übergänge zwischen Radweg und Fahrbahn geschaffen werden.

    Deshalb sollte der linksseitige Radverkehr bereits am Ortseingang von Rothnaußlitz über eine Mittelinsel, die zugleich der Geschwindigkeitsdämpfung dienen würde, über die Bautzner Straße geführt werden. In Bezug auf linksseitig geführte Radwege gilt ganz besonders: Ein baulich getrennter Radweg ist nicht unbedingt sicherer als die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn (vgl. VwV-StVO zur Freigabe linker Radwege).

    Hagen Riedel, Dresden

Weitere aktuelle Artikel