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Das alles wird 2021 für Sie wichtig

Das alles wird 2021 für Sie wichtig

Eine Gebäudereinigerin bei der Arbeit: Bald haben auch sie und ihre Kollegen mehr Geld am Monatsende. 2021 soll der Mindestlohn steigen. Pressefoto

Ein frisch gebackenes Jahr bedeutet meist neue Regelungen und Gesetze. Auch 2021 ist das der Fall. Manche Änderungen sind zur Freude der Verbraucher, der Eltern oder der Rentner – und manche eher weniger. Der Oberlausitzer Kurier hat die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Mehrwertsteuer wieder auf Vor-Corona-Niveau

Die befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer im zweiten Halbjahr 2020 endet zum 1. Januar 2021. Ab dann gelten in den meisten Bereichen die alten Steuersätze von 19 (aktuell 16 Prozent) beziehungsweise sieben Prozent (aktuell fünf Prozent).

Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen eines Steuerzahlers steuerfrei bleibt, klettert von bisher 9.408 Euro auf 9.696 Euro im Jahr 2021. Bei Zusammenveranlagten bleibt der doppelte Betrag unbesteuert, also 19.392 Euro.

Familien werden weiter finanziell entlastet

Das Kindergeld steigt im Jahr 2021 um 15 Euro im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Mehr Geld für Pendler

Ab 2021 werden Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Ab dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro. Diese erhöhte Kilometerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten. „Der Gesetzgeber will damit vor allem jene entlasten, die auf dem Land wohnen. Sie müssen viel Geld für den Weg zur Arbeit zahlen, weil sie oft nicht auf Bus oder Bahn umsteigen können“, sagt Ecovis-Steuerberater Strunz. Der Gesetzgeber will aber für klimafreundliche Alternativen sorgen. Deshalb soll die Pendlerpauschale ab dem Jahr 2027 auch wieder auf 0,30 Euro sinken.

Tschüss, Soli!

Der Solidaritätszuschlag fällt für 90 Prozent der Steuerzahler weg. Die Bundesregierung hatte eine Regelung auf den Weg gebracht, die 35,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger um fast elf Milliarden Euro im Jahr entlastet. Bundestag und Bundesrat haben dafür grünes Licht gegeben.

Unternehmen müssen höheren Mindestlohn zahlen

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 9,50 Euro pro Stunde. Ab Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Die Mindestausbildungsvergütung pro Monat steigt ab Januar 2021 auf 550 Euro.

Hartz-IV-Sätze steigen

Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Bundestag hat das Gesetz zur Anpassung der Regelbedarfe verabschiedet. Die Sätze steigen in allen Regelstufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 Euro erhalten und damit 45 Euro mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Mini-Rentenerhöhung

Deutsche Rentner können für 2021 im besten Fall auf eine Mini-Erhöhung des Altersgeldes hoffen. Während Ruheständlern im Osten schmale 0,72 Prozent mehr Altersgeld winken, müssen Altersrentner im Westen wohl auf eine Rentenerhöhung verzichten.

Grundrente kommt

Um die langjährig Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung im Sommer die sogenannte Grundrente verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und steht allen Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland zu, die gewisse Voraussetzungen erfüllen. Um die Grundrente in voller Höhe zu erhalten, muss Experten zufolge eine Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren erfüllt sein. Bei der Berechnung werden demnach bestimmte Zeiten, die sogenannten Grundrentenzeiten, angerechnet. „Das sind Beiträge aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit, Zeiten für Kindererziehung und Angehörigenpflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation sowie sogenannte Ersatzzeiten, wie zum Beispiel Kriegsdienst“, sagte Rechtsanwältin Bettina Maurer. Welche Beiträge und Zeiten werden hingegen nicht angerechnet? „Nicht berücksichtigt werden freiwillige Beiträge, Zeit mit Bezug von Arbeitslosengeld I und II oder Zeiten der Schulausbildung.“ Das monatliche Einkommen werde auf die Grundrente angerechnet. „Der Einkommensfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro im Monat, für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner bei 1.950 Euro. Liegt das monatliche Einkommen darüber, erfolgt eine 60-prozentige Anrechnung auf die Grundrente. Ab 1.600 Euro pro Monat bei Alleinstehenden und 2.300 Euro monatlich bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern wird das Einkommen vollständig, also zu hundert Prozent, angerechnet.“

Krankenkassenwechsel wird erleichtert

Ab Januar wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung einfacher: Während der Abschied bisher erst nach einer Mindestvertragslaufzeit (sogenannte Bindungsfrist) von 18 Monaten möglich war, kann der Wechsel mit einer regulären Kündigung ab dem Jahreswechsel bereits nach zwölf Monaten erfolgen.

Weg frei für höhere Zusatzbeiträge

Der Bundesrat hat der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zugestimmt. Das am 18. Dezember verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) sieht vor, dass die Krankenkassen mit höheren Beiträgen im Jahr 2021 Ausgabensteigerungen auffangen können. Damit reagiert der Gesetzgeber auf ein Defizit bei den GKV von rund 16 Milliarden Euro.

Änderung bei der Kfz-Steuer

Ab 2021 wird die Kfz-Steuer im Zuge des Klimapakets erhöht. Der CO2-Aufschlag wird dann stärker gewichtet, um den Absatz verbrauchsarmer Pkw zu steigern und den Schadstoffausstoß zu senken. Die verschärfte Klimakomponente greift künftig ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer und ab 116 Gramm pro Kilometer soll die Kfz-Steuer stufenweise angehoben werden. Durchschnittlich verteuert sich die Kfz-Steuer damit pro Jahr um 15,80 Euro. Wie bisher fällt für den CO2-Ausstoß erst ab 95 Gramm Steuer an, die ersten 95 Gramm sind also steuerfrei. Neu ist, dass es nun sechs Stufen gibt, in denen der Steueranteil für den CO2-Ausstoß steigt. Für eine Emission von 95 bis 115 g/km werden 2 Euro fällig, für 115 bis 135 g/km sind es 2,20 Euro, für 135 bis 155 g/km sind es 2,50 Euro und schließlich für über 195 g/km 4 Euro pro Gramm. Die Steuerbeträge der einzelnen Stufen werden addiert. Bei vielen Autos ändert sich 2021 aber auch nichts, da bereits zugelassene Autos von den Änderungen ausgenommen sind.

Neue CO2-Abgabe

Ab 2021 wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen teurer. Denn pro Tonne CO2 kommen jetzt 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Wer also mit Öl oder Gas heizt, für den wird es künftig deutlich teurer. Denn innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne. Bis 2025 summieren sich die Mehrkosten durch die neue Abgabe für einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro, wie die Verbraucherzentralen berechnet haben.

Geteilte Maklerkosten

Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.

Reformiertes Insolvenzrecht tritt in Kraft

Das neue Insolvenzrecht tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Kernstück der Reform ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Dabei handelt es sich um ein Verfahren im Vorfeld der Insolvenz. Dieses soll Unternehmen ermöglichen, einen Konkurs abzuwenden und sich mit Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger zu sanieren. Außerdem wird bei der Prüfung der Überschuldung künftig ein gelockerter Maßstab zugrunde gelegt, der auf die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten Rücksicht nimmt.

Plastikbesteck verschwindet vom Markt

Besteck, Teller, Trinkhalme und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff werden verboten. Das gilt auch für To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Ver- packungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor.

 

Redaktion / 25.12.2020

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