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Doch Bürgerentscheid für neue Oberschule?

Doch Bürgerentscheid für neue Oberschule?

Der vom 1. Rothenburger SV genutzte Sportplatz an der Jahnstraße und das benachbarte Vereinsheim würden in die Pläne zum Bau einer neuen Oberschule mit einbezogen, sollte der Komplex an diesem Standort entstehen. Foto: fum

Soviel steht fest: Die Rothenburger sind an der Entwicklung ihrer Stadt interessiert – etwa 120 Einwohner hörten sich am Montag den Vortrag von Architektin Heike Augustin zur Machbarkeitsstudie über den künftigen Oberschulstandort an. Wo der Komplex entstehen soll, darüber gingen die Meinungen indes weit auseinander.

Rothenburg. Viel Zeit hatte das in Löbau ansässige Büro für Architektur und Städtebau Augustin nicht zur Verfügung, um die Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen. Trotzdem gelang es den Experten, die Vor- und Nachteile für die beiden von der Stadt Rothenburg favorisierten Standorte an der Jahnstraße und der Friedensstraße herauszuarbeiten. Wegen der Kürze der Zeit waren Aussagen zu den erwartbaren Kosten für beide Varianten noch nicht möglich.

Heike Augustin sprach bei der Informationsveranstaltung im Bürgerzentrum von einem komplexen Vorgang, bei dem viele Dinge zu beachten seien. Von der Kommune habe das Büro den Prüfauftrag für eine zweizügige Oberschule mit der Option auf zweieinhalb Züge sowie den Bau einer Einfeld-Sporthalle erhalten. Da neue Schulgebäude heute üblicherweise als „Clusterschulen“ errichtet würden, habe man sich Anregungen dazu unter anderem aus der 2016 erschienenen „Dresdner Schulbauleitlinie“ und deren Berliner Pendant geholt. „Cluster sind überschaubare Einheiten, die aus Lern-, Unterrichts- und Ruheräumen, aus Garderoben, Toiletten und einer Lehrerstation bestehen. Die Räume gruppieren sich um ein Forum, das in der Regel als Lichthof gestaltet wird“, so Heike Augustin. Für die neue Rothenburger Oberschule seien anhand der vorliegenden Zahlen drei Cluster zu je vier Klassen notwendig.

Bei der Standortwahl sind nach Aussage der Architektin viele verschiedene Kriterien zu beachten. So müsse man die Richtlinie „kurze Beine – kurze Schulwege“, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, ebenso berücksichtigen wie die Tatsache, dass zum Lernen Ruhe notwendig sei und sich die Schule zur Stadt bzw. die Stadt zur Schule öffnen solle. Für Rothenburg bedeute all dies: „Wenn wir ab dem Stadtkern von einer maximalen Schulweg-Zumutbarkeit von drei Kilometern ausgehen, sind wir am Ortsausgang von Noes. Heute geht man bei Schulneubauten allerdings weg von abgeschotteten Insellösungen, hin zu pulsierenden Knotenpunkten.“

Außerdem sei es wichtig, in dem Objekt eine Mehrfachnutzung zu ermöglichen – außerschulisch für Vereine, die Kommune, die Öffentlichkeit.

Nach Angaben von Heike Augustin legt der 2013 vom Landtag abgesegnete Landesentwicklungsplan großen Wert auf die Stärkung der Innenstädte. Auf kurze Wege und die Wiedernutzung innerstädtischer Brachen. „Verständlicherweise arbeitet die oberste Raumordnungsbehörde des Freistaates mit diesem Plan, dessen Inhalt damit ausschlaggebend für die Vergabe von Fördermitteln ist.“ Zwei weitere sehr wichtige Punkte: Schullärm gilt als „sozialadäquat“, ist von den Anwohnern also hinzunehmen. Und: Schulbauten, die eine Sonderform von Wohnbebauung sind, dürfen nicht direkt neben Gewerbegebieten errichtet werden. Zu Automobilfabriken wie dem möglicherweise von den Chinesen zu errichtenden Werk ist ein Abstand von 500 bis 700 Metern vorgeschrieben.

Lärmproblematik ist zu beachten

Doch was bedeutet all das nun für die beiden in Frage stehenden Vorzugsstandorte an der Friedensstraße und der Jahnstraße? Bei der Friedensstraße hat das Architektenbüro zwei Varianten untersucht – zum Einen den Standort der jetzt noch existierenden Wohnunterkünfte am Ortsausgang und zum Anderen den nördlich neben der Sporthalle gelegenen Bereich – also jenes Areal, auf dem sich aktuell noch ein Sportplatz befindet. Die in die Jahre gekommenen Wohngebäude stehen trotz ihrer offensichtlichen Baufälligkeit unter Denkmalschutz. Hinzu kämen hier die Lärmproblematik des Gewerbegebietes und der einzuhaltende Mindestabstand zum Wald von 30 Metern. „Überdies hat uns der Landkreis mitgeteilt, diesen Standort wegen all seiner Schwierigkeiten eher nicht weiter zu verfolgen“, so Heike Augustin, die sich wegen des minimalen Zeitfensters zur Bearbeitung der Machbarkeitsstudie für eine Stellungnahme des Landkreises und gegen die viel länger dauernde Befragung der Träger öffentlicher Belange entschieden hat.

Auch bei der zweiten Variante an der Friedensstraße muss der vorgeschriebene Waldabstand berücksichtigt werden, ebenso die Lärmproblematik von gewerblichen Ansiedlungen. „Da die Bauaufsicht nach dem aktuellen Ist-Zustand entscheidet, muss der Stadtrat die künftigen Entwicklungen auf dem Gewerbegebiet Flugplatz im Blick haben und in seine Überlegungen mit einbeziehen. Sollte die Schule hinter der Sporthalle gebaut werden, könnte es Einschränkungen bei künftigen Gewerbeansiedlungen geben – zum Beispiel größere Abstände. Das muss man berücksichtigen“, mahnt die Architektin. Sie betont allerdings, dass eine Clusterschule auf dem genannten Areal umsetzbar wäre, macht gleichzeitig aber einige Einschränkungen geltend: „Die Schule wäre dezentral gelegen, im Zuge der Drei-Kilometer-Richtlinie müssten die Rothenburger Schüler längere Wege in Kauf nehmen und die öffentliche Mehrfachnutzung des Komplexes wäre wegen der peripheren Lage schwierig. Die Variante erinnert an eine Insellösung, die vom Gesetzgeber gewünschte Vernetzung mit der Stadt gelingt hier nur bedingt.“ Hinzu komme, dass der jetzige Sportplatz durch die Baumaßnahmen kleiner werden würde.

Realisieren ließe sich der Schulneubau auch an der Jahnstraße, so die Expertin. Die Sporthalle könnte in den Baukörper integriert oder auch extern errichtet werden. Den Zu- und Abfahrtsverkehr würde man über die Jahnstraße konzipieren, ohne die angrenzenden Wohnbereiche mit einzubeziehen. Die sozialräumliche Öffnung sei hier sehr gut möglich, auch kurze Wege seien gegeben. „Zudem könnte eine Brache genutzt werden und man könnte den Stadtkern stärken.“ Hinzu kämen Synergieeffekte mit der dann benachbarten Grundschule in der Uhsmannsdorfer Straße. „Sollten sich die Schulkonzepte in Sachsen irgendwann ändern – momentan wird darüber diskutiert, ob die Grundschule bis zur vierten Klasse günstig ist – könnte man mit dieser Variante besser darauf reagieren.“

Stadträte haben schwierige Aufgabe

Welcher oder ob überhaupt einer der jetzt untersuchten Standorte für den Schulneubau in Frage kommt, sollen die Rothenburger Stadträte bereits in ihrer nächsten Sitzung am 9. August entscheiden. Dieter Helmut vom 1. Rothenburger SV mahnte an, nichts zu beschließen, was zu Lasten Dritter gehe. Immerhin habe sein Verein mit großem personellen und finanziellen Aufwand das Gelände an der Jahnstraße für die Vereinsnutzung auf Vordermann gebracht. „Wenn man sich für die Jahnstraße entscheidet – und die Mehrzahl unserer Mitglieder ist dafür – dann muss man gleichzeitig regeln, wo unsere Sportler in Zukunft trainieren können.“

Ob ernst gemeint oder als Gag – Sabine Kunze brachte den Schlossplatz als eine mögliche Alternative ins Spiel. Und Siegmund Hänchen äußerte noch eine andere Idee: Aufgrund der für den Stadtrat sehr schwierigen Entscheidung würde er die Verantwortung gern auf alle wahlberechtigten Rothenburger verteilen. Am 24. September könnten die Einwohner der Stadt neben dem neuen Bundestag und dem Votum für ein drei- oder viertägiges Sommerfest auch über den Standort der neuen Oberschule entscheiden. Dies sei dann wirklich Volkes Wille.

Bürgerentscheid ist noch möglich

Laut Karl Ilg, Leiter des Rechts- und Kommunalamtes im Landkreis Görlitz, ist dieses Verfahren trotz des knappen Zeitfensters noch möglich. Allerdings müssten sich die Stadträte bei ihrer Sitzung in der kommenden Woche darauf verständigen und das notwendige Prozedere in die Wege leiten. Zwei Drittel der Stadträte müssten für die Durchführung des Bürgerentscheides und eine konkret formulierte Fragestellung votieren, die mit ja oder nein zu beantworten ist. „Bei einer Standortentscheidung könnte also nur gefragt werden: Sind Sie dafür, dass die Oberschule X am Standort Y errichtet wird? Unzulässig wäre dagegen eine Frage wie zum Beispiel: Wo soll die Oberschule X errichtet werden?“, erläutert Ilg. Gleichzeitig wäre der Abstimmungstag festzulegen, der mit dem 24. September aber schon terminiert ist.

Als nächsten Schritt müsste Bürgermeisterin Heike Böhm die Abstimmung und die Abstimmungsfrage öffentlich bekannt machen. „Dies muss spätestens am 27. Tag vor der Abstimmung geschehen“, weist der Kommunalamtsleiter auf die enge Terminkette hin. Wenn sich die Mehrheit der gültigen Stimmen dann dafür ausgesprochen hat und diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten beträgt, gilt die zur Abstimmung gestellte Frage als angenommen. Kommt es nicht zur Mehrheit, muss der Stadtrat über die Standortfrage entscheiden. Dass die Rothenburger am Wahltag bereits über die künftige Länge des Sommerfestes entscheiden, spielt allenfalls bei den erheblichen organisatorischen Anforderungen eine Rolle.

Frank-Uwe Michel / 07.08.2017

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