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Fall der Mandauleiche kommt vor Gericht

Fall der Mandauleiche kommt vor Gericht

Zittau. Kurz vor dem Ablauf der im konkreten Fall 20 Jahre andauernden Verjährungsfrist haben die Polizeidirektion Görlitz und die Staatsanwaltschaft Görlitz eine Straftat aus dem Jahr 1996 noch aufklären können. Am 27. Oktober 1996 war eine männliche Leiche in Zittau am Ufer der Mandau aufgefunden worden. Der Tote konnte als der damals 46-Jährige Hans-Georg B. identifiziert werden. Er wies zahlreiche innere Verletzungen auf, die auf massive körperliche Gewalteinwirkungen, die nicht am Auffindeort zugefügt worden waren, zurückgingen.

Todesursächlich war die Einatmung von Blut. Trotz umfangreicher Ermittlungen war es dereinst zunächst nicht gelungen, Tatort und Täter festzustellen. Im November 2001 wurde das Verfahren daher eingestellt, in regelmäßigen Abständen aber zur Prüfung nach neuen Ermittlungsansätzen durchgesehen.

Das führte dazu, dass Anfang 2016 eine bereits früher vernommene Zeugin ausfindig gemacht und erneut angehört wurde. Anders als zuvor berichtete sie nun, Augenzeugin der Tat, die in ihrer damaligen Wohnung geschah, gewesen zu sein.

Sie benannte einen mutmaßlichen Tatverdächtigen und weitere zum Tatzeitpunkt anwesende Personen. Am 31. August 2016 wurde durch die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme der Ermittlungen verfügt. Es folgten die Vernehmungen der genannten Zeugen sowie eine Aussagedemonstration unter Anwesenheit der Rechtsmedizin in der seit Jahren leerstehenden Tatwohnung.

Durch die sich anschließenden Vernehmungen der so ermittelten zwei Tatverdächtigen (heute 57 und 52 Jahre alt) wurde die Verjährung unterbrochen. Die damit weiter verfolgbare Tat – die beiden Männer räumten ihre Beteiligung an dieser ein – wurde inzwischen zum Landgericht Görlitz, Schwurgericht, angeklagt.

Den Angeschuldigten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Sie sollen das Tatopfer mit Schlägen und Fußtritten, aber ohne Tötungsvorsatz, attackiert, es unmittelbar nach der Tat in einer Mülltonne zur Mandau gebracht und dort abgelegt haben. Bei Körperverletzung mit Todesfolge droht den mutmaßlichen Tätern eine Freiheitsstrafe von drei bis zu 15 Jahren.

Steffen Linke / 21.07.2017

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