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Falschparker müssen zittern

Falschparker müssen zittern

Damit Brummis wie dieser niederländische Blumenlaster in der Tuchmacherstraße ungehindert ihre Reise fortsetzen können, dürfen keine anderen Autos im ausgewiesenen Parkverbot stehen. Foto: RK

Bautzen. Nach dem jüngsten Vorfall in der Tuchmacherstraße, bei dem am Dienstag vergangener Woche Falschparker einen niederländischen Blumenlaster an der Weiterfahrt hinderten, sieht die Stadt vorerst keinen Grund, an diesem Brennpunkt weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das teilte Rathaussprecher André Wucht dem Oberlausitzer Kurier mit. Leser unserer Zeitung hatten die Frage aufgeworfen, inwieweit es sinnvoll wäre, „an dieser wichtigen Stelle der Ausfahrt eine Sperrlinienmarkierung auf die rechte Straßenseite aufzubringen“. Immerhin: Ein Parkverbotsschild sei auch einmal leicht zu übersehen.

Dem widerspricht die Verwaltung. André Wucht: „Bei Anwendung der stets gebotenen Sorgfalt bei der Teilnahme am Straßenverkehr kann man das vorhandene Verkehrszeichen ‚eingeschränktes Halteverbot’ sehr gut wahrnehmen.“

Im Umkehrschluss heißt das: Autofahrer sollten besser zweimal um sich schauen, bevor sie für längere Zeit ihren Wagen an Orten wie der Ausfahrt des Einkaufszentrums an der Tuchmacherstraße abstellen.
Dort machen seit Jahren Lkw-Chauffeure immer wieder aufs Neue ihre ganz eigenen Erfahrungen mit Falschparkern. Beim bloßen Hupen blieb es am Dienstag vergangener Woche jedoch nicht.
Da der Fahrer eines Pkw, der die Ausfahrt blockierte, nicht auffindbar war, forderten die im Einsatz befindlichen Politessen den Abschleppdienst an.

Ein Bekannter hatte von all dem Wind bekommen und den Fahrzeugführer herbeizitiert. Kurz darauf entbrannte zwischen ihm und dem Lkw-Chauffeur ein Wortgefecht.

Allein dem Mitarbeiter des Abschleppunternehmens, der schlichtend eingriff, war es zu verdanken, dass auf offener Straße und vor den Augen zahlreicher Passanten keine Fäuste flogen.
Unterdessen muss sich der Falschparker auf eine saftige Strafe gefasst machen. Dadurch, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer behinderte, erwartet ihn ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Hinzu kommen voraussichtlich 130 Euro für den Abschleppdienst. André Wucht wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Bereich weiter regelmäßig überwacht wird.

Damit sich also solch unschöne Szenen nicht wiederholen, sollten Autofahrer jenen Abschnitt der Tuchmacherstraße zum Abstellen ihrer Autos künftig meiden.

Roland Kaiser / 27.02.2018

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