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Kein Grund zur Beanstandung

Kein Grund zur Beanstandung

Wartet derzeit noch auf ihre Verjüngungskur - die Grundschule im Görlitzer Stadtteil Königshufen.

Görlitz. Der Petitionsausschuss des sächsischen Landtags hat das Vorgehen der Stadt Görlitz hinsichtlich der zeitweiligen Auslagerung der Grundschule Königshufen bestätigt. Im entsprechenden Bericht wird aus einer Stellungnahme der Stadt Görlitz zitiert, in der es heißt: „Die baulichen Inhalte des Vorhabens und die Terminketten wurden mehrfach an die gegebenen Bedingungen angepasst. Gleichzeitig waren und sind mit der Umsetzung des Vorhabens terminliche und finanzielle Zwänge verbunden, die sich aus Fristsetzungen der Fördermittel und aus Vergaben von Bauleistungen ergeben. Um das Vorhaben in dem engen zeitlichen und finanziellen Rahmen umsetzen zu können bedurfte und bedarf es dabei grundsätzlicher Entscheidungen durch die Stadt als Schul- und Bauträger.“

Aufgrund verbesserter Förderbedingungen habe die Stadt Görlitz beschlossen, die Brandschutzsanierung aus der Gesamtmaßnahme herauszulösen und vorzuziehen. Ursprünglich sei man davon ausgegangen, die Sanierung bei laufendem Betrieb durchzuführen. Nach dem Fehlschlagen einer Ausschreibung für Elektroarbeiten habe man sich entschlossen, „durch Baufreiheit bessere Ausschreibungsbedingungen zu gewährleisten.“

Diese kurzfristige Entscheidung habe zu erheblichen Protesten der betroffenen Eltern und Lehrer geführt. Um eine zweimalige Auslagerung der Grundschule Königshufen zu vermeiden, wurde beschlossen, die Gesamtsanierung im zeitlichen Zusammenhang zu realisieren. Den Vorwurf, die Eltern seien nicht ausreichend informiert worden, sieht der Petitionsausschuss anhand der vorgelegten Stellungnahmen als unberechtigt an.

Im Frühjahr 2020 ging das Ausweichquartier in Weinhübel wie geplant in Betrieb, zunächst coronabedingt mit einer Notbetreuung, ab dem 18. Mai dann im Regelbetrieb. Zur ebenfalls kritisierten Transportsituation schätzt der Ausschuss ein: „Täglich werden mehrere Busse zur Beförderung der Schüler zwischen Wohnort, Schule und Horten eingesetzt. Die Kosten dafür trägt zu 100 Prozent die Stadt, die Inanspruchnahme der Beförderungsleistungen ist freiwillig. Die Zeiten der Schülerbeförderung wurden und werden gemeinsam mit der Schul- und Hortleitung regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Trotz komplizierter Bedingungen setzt die Stadt zur Begleitung der Schüler täglich Schulhelfer ein, die in den Bussen, an den Haltestellen und in den Wartebereichen vor und in der Schule dafür sorgen, dass alle Kinder sicher zwischen Wohnung, Schule und Hort pendeln können.“ Die Petition, in der eine umfassende Aufklärung gefordert wurde, sei für erledigt zu erklären.

Zwischenzeitlich steht der Zeitplan für die Gesamtsanierung schon wieder in Frage, da diese wegen der benötigten Fördermittel abhängig vom Haushalt des Freistaates Sachsen ist. Bislang gab es noch keine verbindliche Aussage dazu. Vorgesehen ist, dass die Gesamtsanierung im III. Quartal 2021 ausgeschrieben und bis Oktober 2022 beendet wird.

Uwe Menschner / 08.06.2021

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