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Klimawandel bringt Kommunen ins Schwitzen

Klimawandel bringt Kommunen ins Schwitzen

Lob vom Bürgermeister: Wer sich wie Landwirt Matthias Gräfe (r.) in der Gemeinde Wachau selbst um die Gewässerunterhaltung kümmert, darf mit einem Dankeschön rechnen. Foto: RK

Ein Leben am Fluss kann so idyllisch sein. Allerdings gibt es in Zeiten des Klimawandels keine Garantie dafür, dass dies gerade in den Sommermonaten so bleibt. Dabei lässt sich eine potenzielle Hochwassergefahr schon im Ansatz mindern – wenn gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Region. Der Himmel verdunkelt sich gespenstisch, Blitze zucken am Firmament. Dann öffnen sich die Schleusen. Es ist Sommer – Zeit für extreme Wetterereignisse. Wie kürzlich in Bautzen besteht die Gefahr, dass ganze Straßenzüge überflutet werden, auch weil die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann. Anderenorts schwellen Bäche und kleinere Flüsse bedrohlich an. In immer kürzeren Abständen lässt der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Alarmglocken schrillen. Und: Die Heftigkeit werde weiter zunehmen. Davon geht Meteorologe Andreas Friedrich aus. „Die Tendenz zu noch stärkeren Unwettern ist in den Klimamodellen erkennbar.“ Mengen von mehr als 150 Litern pro Quadratmeter innerhalb von sechs Stunden kommen nach Überzeugung des Experten künftig alle zehn bis zwanzig Jahre vor. Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) sieht das Ganze als eine Folge des Treibhausgasausstoßes. Stets neue Rekorde breche der Anteil von Kohlendioxid in der Atmosphäre. Der Einfluss des Menschen auf das Klima werde dadurch immer offensichtlicher, erläuterte WMO-Chef Petteri Taalas. Leistungsfähigere Computer und Langzeitdaten zur Klimaveränderung ermöglichten es mittlerweile, die Verbindung zwischen dem menschengemachten Klimawandel und ex-tremen Wetterphänomenen klar aufzuzeigen.

Wie gut, wenn Kommunen für solche Fälle vorsorgen und Gräben, Bäche sowie kleinere Flüsse in Schuss halten. Doch das ist keine leichte Aufgabe, wie eine Umfrage des Oberlausitzer Kuriers unter Bürgermeistern im ländlichen Raum aufzeigt.

Kommunen fühlen sich allein gelassen

Städte und Gemeinden haben sich um die so genannten Gewässer zweiter Ordnung zu kümmern. Das ist per Gesetz geregelt. Allerdings sehen sich die Kommunen mit Personal, Technik und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln immer öfter am Limit, wenn es um einen wirksamen Beitrag zum Hochwasserschutz geht.
Thomas Martolock aus Cunewalde beispielsweise kann nicht nur ein Lied davon singen, welche Millionenschäden Wasser anzurichten vermag. Weite Teile seiner Gemeinde wurden innerhalb von nur drei Jahren zweimal von den Fluten des Cunewalder Wassers und seiner Nebenarme heimgesucht. Auch fast fünf Jahre nach dem letzten Ereignis laufen im Ort noch immer mehrere hochwasserbedingte Sanierungs- und Baumaßnahmen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommune genügend Geld im Haushalt eingeplant, um ihre Gewässer zu pflegen. 37 Kilometer sind es unterm Strich. „Dafür müssen wir mindestens 36.000 Euro einplanen, was auch der Fall ist. Wir haben Anlandungen zu beseitigen, Gräben zu beräumen, Baumpflegearbeiten durchzuführen und Grünschnitt vorzunehmen.“ Gleichzeitig pocht das Gemeindeoberhaupt auf Unterstützung vom Freistaat. „Ich hoffe sehr, dass der Landtag seine im Haushalt 2017/2018 leider verworfene Idee einer Gewässerunterhaltungspauschale wieder aufgreift.“ Damit könnten Städte und Gemeinden finanziell entlastet werden. Momentan tragen sie allein die Kosten für die Gewässerunterhaltung. Sein Amtskollege Vinzenz Baberschke aus Radibor sieht das ähnlich: „Eine dauerhafte Sicherung dieser Pflichtaufgabe bedarf einer ausreichenden finanziellen Ausstattung. Für mich als Bürgermeister einer Flächengemeinde ist dieses Thema eines der wichtigsten überhaupt, da mir bewusst ist, dass jedes kommende Hochwasser mit Sicherheit wieder Schäden verursachen wird. Außerdem wird durch eine mangelhafte Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung infolge von Vernässungen die Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirtschaft negativ beeinträchtigt.“ Durchs Gemeindegebiet schlängeln sich auf etwa 80 Kilometern kleinere Flüsse, Bäche und Gräben. Aber auch um Seen und Teiche hat sich die Verwaltung zu kümmern. Rund 25.000 Euro sind dafür im Gemeindeetat eingeplant. Das reicht bei Weitem nicht aus. Vinzenz Baberschke: „Um eine effektive Grundunterhaltung der Gewässer zu ermöglichen, müssten pro Jahr ungefähr 160.000 Euro bereitgestellt werden.“

Auch in Malschwitz lassen sich aufgrund der Haushaltslage die eigentlich notwendigen Arbeiten nur bedingt ausführen. Von den benötigten 200.000 Euro im Jahr stehen gerade einmal 25.000 Euro zur Verfügung. Und das bei rund 200 Kilometern Gewässern auf Gemeindegebiet. Bürgermeister Matthias Seidel und sein Mitarbeiterstab sehen sich vor diesem Hintergrund schlichtweg überfordert. „Eine Zentralisierung der Aufgabe beim Landkreis oder Freistaat beziehungsweise bei einem Zweckverband findet bei uns breite Unterstützung. Meines Erachtens gehören Gewässer erster und zweiter Ordnung in eine Hand, da die Fachkompetenz und Technik in den Gemeinden fehlt. Alternativ dazu schlagen wir für den Unterhaltungsaufwand an den Gewässern einen Gewässerlastenausgleich in Euro pro Kilometer vor, ähnlich wie bei den kommunalen Straßen.“ Gleichzeitig sieht Matthias Seidel sowohl die Bürger als auch die Landwirtschaft in der Pflicht, die Gewässerrandstreifen freizuhalten. Sie müssten dahingehend verstärkt sensibilisiert werden.

Interessensverband sieht Gesetzgeber gefordert

„Ohne einen Ausgleich kann, so wie es jetzt ist, die Gewässerpflege von den Kommunen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden“, betonte der Kubschützer Bürgermeister Olaf Reichert. „Vorstellbar und sicherlich eine gute Lösung wäre die Bezuschussung der Gemeinden ähnlich dem Straßenlastenausgleich nach der Anzahl der Kilometer und die Wahrnehmung der Verantwortung durch den Flächenbewirtschafter. Damit werden die Gemeinden in die Lage versetzt, die Gewässer, so wie es sein muss, zu pflegen.“

Amtskollege Lutz Mörbe aus Großdubrau hingegen schwört auf eine funktionierende Zusammenarbeit – über Gemeindegrenzen hinweg: „Die Problematik wird nur auf diese Weise gelöst werden können, da die Gewässer in einem System zu betrachten sind und dieses nicht an Gemeindegrenzen halt macht.“
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) setzt sich unterdessen für eine Änderung des Wassergesetzes ein. Auf diese Weise soll es den Kommunen künftig möglich sein, von allen Grundstückseigentümern eine Abgabe zu erheben.

„Letztendlich entwässert jedes Grundstück in irgendein Gewässer“, begründete der stellvertretende Geschäftsführer Ralf Leimkühler den Vorstoß des Verbandes. Zwar dürften schon jetzt Kommunen per Satzung Gewässerunterhaltungsabgaben einfordern. „Allerdings macht das Wassergesetz das Ganze zu einem bürokratischen Hindernislauf.“

Frank Meyer, Sprecher des Sächsischen Umweltministeriums, relativierte indes: „Die Kommunen beziehungsweise ihre Zweckverbände haben bereits heute nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem geltenden Sächsischen Wassergesetz die Möglichkeit, diejenigen Grundstückseigentümer sowie Inhaber von Wasserbenutzungsrechten und von wasserwirtschaftlichen Anlagen, denen durch die Gewässerunterhaltung ein Vorteil entsteht, an den Kosten für die Gewässerunterhaltung zu beteiligen. Sie müssen dazu lediglich entsprechende Satzungen erlassen. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat dafür zur Unterstützung der Kommunen unter Mitwirkung unseres Hauses eine Mustersatzung erarbeitet. Außerdem bestätigte das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit einer auf dieser Grundlage erlassenen Satzung eines Zweckverbandes. Eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes ist daher für die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsabgabe nicht zwingend erforderlich.“

Fest steht: Bis es möglicherweise zu einer Neuregelung im Freistaat kommt, werden sich die Himmelsschleusen wie in dieser Woche geschehen noch so manches Mal öffnen.

In Hinblick auf diese Tatsache ist zu hoffen, dass die Region von schweren Hochwassern wie in den Jahren 2010 und 2013 verschont bleibt. Schenkt man jedoch den Wissenschaftlern Glauben, müssen sich auch Gebiete in der Oberlausitz auf weitere Unwetterszenarien einstellen.

Deshalb sieht das Bautzener Landratsamt vor allem Flussanrainer in der Pflicht, die Gewässerrandstreifen freizuhalten. Übrigens: Verstöße werden laut Kreisbehörde als Ordnungswidrigkeit betrachtet und entsprechend geahndet.    

Roland Kaiser / 19.07.2017

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