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Regelungen beim "kleinen Grenzverkehr"

Regelungen beim "kleinen Grenzverkehr"

Region. Seit der „kleine Grenzverkehr“ nach Polen und Tschechien ausgesetzt ist, kontrolliert die Polizei verstärkt Ausländer. Generell gilt für Einreisende aus Risikogebieten nach Sachsen, dass sie sich für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Absonderung kann verkürzt werden, wenn die betreffende Person frühestens fünf Tage nach Einreise einen PCR-Test mit negativem Ergebnis durchführen lässt. Es ist in jedem Fall unverzüglich eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Ausnahmen von der Pflicht zur Einreiseanmeldung gelten insbesondere für Transitreisende und Aufenthalte in Sachsen unter 24 Stunden. Mit der digitalen Einreiseanmeldung erhält man einen Hinweis, dass Quarantänepflicht besteht.
Ausnahmen von der Quarantäne sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Regelungen Grenzübertritt Polen/Sachsen

In Sachsen sind gemäß der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung bestimmte Personen, die aus Risikogebieten einreisen von der Quarantänepflicht ausgenommen. Die Quarantänepflicht gilt unter anderem nicht für:

  • Personen, die in Sachsen wohnen und die sich zwingend notwendig zur Berufsausübung, für ihr Studium oder ihre Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler)
  • Personen, die in einem ausländischen Risikogebiet wohnen und die sich zwingend notwendig zur Berufsausübung, für ihr Studium oder ihre Ausbildung nach Sachsen begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger) – Personen – ohne Grenzpendler oder Grenzgänger zu sein – die für einen begrenzten Zeitraum von 72 Stunden zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach Sachsen einreisen oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (zum Beispiel Geschäftsreisende)
  • Personen, die sich aus triftigem Grund (kein Einkauf, Freizeit etc.) für unter 12 Stunden in Polen oder Sachsen aufhalten – Personen, die aus medizinischen oder zum Zwecke des Verwandtenbesuches nach Sachsen einreisen.

Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Für Personen mit Corona-Symptomen gelten diese Ausnahmen nicht.

Regelungen Grenzübertritt Tschechien/Sachsen

Auf sächsischer Seite gelten die gleichen Regeln wie für Polen. Allerdings kommen gleichzeitig enger einschränkende tschechische Verordnungen zur Anwendung. Für alle Pendler und Grenzgänger wird das Mitführen einer Bescheinigung empfohlen.

Steffen Linke / 18.12.2020

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