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Tempo 30 gilt temporär am Rittergut Neukirch

Tempo 30 gilt temporär am Rittergut Neukirch

Foto: PH

Neukirch/Lausitz. Die zuständige Höhere Straßenverkehrsbehörde sowie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) – als zuständiger Straßenbaulastträger für die Bundesstraße B 98 – haben dem Antrag der Gemeinde Neukirch/Lausitz zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Rittergutes befristet bis zum Januar 2026 zugestimmt.
Die Befristung soll bis zur endgültigen Errichtung der geplanten Querungshilfe auf der Bundesstraße B 98 Bestand haben. 

Im Nachgang der Genehmigung wird die zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bautzen die entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Die Umsetzung erfolgt durch die Straßenmeisterei des Landkreises Bautzen.

Im Rahmen der 800-Jahr-Feierlichkeiten 2022 und des Volksfeste 2023 in der Gemeinde Neukirch/Lausitz wurde im Verkehrskonzept in Höhe Rittergut und Kita Querx Valentin eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h temporär angeordnet, um die Sicherheit der Besucherströme zu gewährleisten. „Diese Maßnahme hat sich absolut bewährt und eine große Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer erfahren“, so Bürgermeister Jens Zeiler. Und weiter erklärt er: 
„Ich freue mich, dass nunmehr die Besucher des Rittergutes, vor allem aber die Kindergarten- und die Hortkinder sicherer und besser die Straße queren können. Das ist ein großer Erfolg und nicht selbstverständlich, dass im Bereich einer Bundesstraße eine Geschwindigkeitsreduktion erfolgt.“

Redaktion / 30.03.2024

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Kommentare zum Artikel "Tempo 30 gilt temporär am Rittergut Neukirch"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Kerstin schrieb am

    Ich bin in Neukirch aufgewachsen und in diesen Kiga gegangen. Aus heutiger Sicht war es schon immer gefährlich dort die Straße zu überqueren um nach Hause zu kommen. Ich würde dieses Schild sogar noch 20 Meter vorher aufstellen.

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