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Verderben viele Köche den Brei beim Wolfsmanagement?

Verderben viele Köche den Brei beim Wolfsmanagement?

Das Wolfsmanagement in seiner bisherigen Struktur stößt mit der Ausbreitung der Tiere an seine Grenzen. Foto: Archiv/kk

Der Landesrechnungshof kritisiert das Wolfsmanagement des Freistaates Sachsen. Das zuständige Ministerium räumt Optimierungspotenzial ein.

Region. Der Sächsische Landesrechnungshof bemängelt in seinem Prüfbericht des Jahrgangs 2017 die gegenwärtige Struktur des Wolfsmanagements im Freistaat Sachsen. Nach Auffassung der Prüfbehörde sind zu viele – nämlich elf – Beteiligte mit den Aufgaben zur Überwachung und zum Schutz der Wolfspopulationen im Freistaat befasst.

Das sächsische Wolfsmanagement teilt sich in drei Kernbereiche auf: Monitoring/Forschung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Schadensprävention, -begutachtung und -ausgleich. Insbesondere bei Letzterem zeigt sich die Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten: Für die Begutachtung sind die Wolfsbeauftragten der Landratsämter zuständig. Die Bewertung der Schadenshöhe nimmt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vor. Die Regulierung erfolgt über die Landesdirektion.

Zusätzlich kommen (unter anderem) der Staatsbetrieb Sachsenforst als Jagdbehörde, das Wildbiologische Büro Lupus, das Kontaktbüro Wolfsregion und das Senckenberg-Museum für Naturkunde Görlitz ins Spiel.

Der Landesrechnungshof regt in seinem Bericht an, mehr Aufgaben des Wolfsmanagements beim LfULG zu bündeln. Dazu zählen die Förderung von Nutztierhaltern bei Schutzmaßnahmen gegen den Wolf, die Gewährung des Schadensausgleichs und die Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Beratung, Information der Nutztierhalter sowie die Abstimmung mit den Landkreisen/Kreisfreien Städten bei der Erteilung von Befreiungen im Vollzug artenschutzrechtlicher Bestimmungen (im Klartext Abschussgenehmigungen). Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) erhalte dadurch mehr Kapazitäten für die „strategische Steuerung.“

Darüber hinaus regt die Prüfbehörde an, das Wildmonitoring, zu dem die Jäger gesetzlich verpflichtet sind, enger mit dem Wolfsmonitoring zu verknüpfen. Derzeit fehlten dafür noch die geeigneten Schnittstellen. Insgesamt wurden laut Prüfbericht zwischen 2010 und 2015 mindestens 2,2 Millionen Euro für Maßnahmen des Wolfsmanagements ausgegeben.

Das SMUL räumt in seiner Stellungnahme ein, dass es Optimierungspotenzial gibt. So sei „die bisherige Struktur zu stark auf Ostsachsen fixiert. Mit der weiteren Ausbreitung der Wölfe in Sachsen stößt die gegenwärtige Struktur des Wolfsmanagements an ihre Grenzen.“ Zur künftigen Ausrichtung gebe es jedoch noch keine Entscheidung. Es werde geprüft, „Aufgaben und Mitarbeiter beim LfULG zu bündeln.“

Dies könnte einen Bedeutungsverlust für das Kontaktbüro Wolfsregion in Rietschen zur Folge haben, welches derzeit laut Managementplan die „Kernkompetenz“ für die Öffentlichkeitsarbeit inne hat und sich in Trägerschaft des Landkreises Görlitz befindet.

Das SMUL weist weiterhin darauf hin, dass Sachsen als erstes Bundesland „ein praxisnahes Wolfsmanagement“ habe entwickeln müssen, für das es kein Vorbild gab.

Das Ministerium stellt in Aussicht, dass die Zuständigkeit für die Erteilung von Abschussgenehmigungen künftig von ihm auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergehen könne.

Dann könnte beispielsweise der Landkreis Bautzen in Fällen wie dem des Rosenthaler Rudels selbst über die „Entnahme aus der Natur“ entscheiden. Vorerst wolle man jedoch „aufgrund der politischen Bedeutung“ an der Zustimmungspflicht des SMUL festhalten.
 

Uwe Menschner / 29.10.2017

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Kommentare zum Artikel "Verderben viele Köche den Brei beim Wolfsmanagement?"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Tom Schulze-Helmke schrieb am

    Ein Albtraum für Naturfreunde wenn Artenschutzentscheidungen von Interessenvertretern wie dem Landrat Harig gefällt werden dürfen. Der hatte schon 2013 Jagd statt Herdenschutz propagiert, also lange bevor es das Rosentaler Rudel gab. Seitdem hat Hobbyschafhalter Harig in zig Interviews Herdenschutz als unwirtschaftlich oder wirkungslos bezeichnet und damit gegen die Interessen der zuständigen Ministerien als auch der geltenden Artenschutzgesetze gearbeitet. Genau wegen den Harigs dieser Welt gibt es internationale Schutzbestimmungen für bedrohte Tierarten. Die hätten sonst nirgendwo eine Chance weil es immer irgendeinen Natur- oder Landnutzer gibt der seine Eigeninteressen über das Leben der Wildtiere stellt. Dass Jagd kein Ersatz für Herdenschutz ist beweist das Beispiel Frankreich. Da gibt es trotz oder wegen des Abschusses von 40 Wölfen unglaubliche 9000 Rissmeldungen in einem Jahr. In unser Facebookgruppe "Schützt die Wölfe" sind wir der Meinung, dass Landrat Harig wesentlich dazu beigetragen hat, dass ein normales Wolfsrudel in ein Problemrudel umbenannt wurde. Die Abschussgenehmigung eines Wolfes entspricht nicht den Artenschutzgesetzen da sie nicht nur sinnlos ist sondern absichtlich herbeigeredet wurde. Wölfe als geschützte Tierart gehören nicht in das sächsische Jagdrecht. Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht Jägern überlassen werden.

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