Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Das alles ändert sich im neuen Jahr 2022

Das alles ändert sich im neuen Jahr 2022

Mit Beginn des neuen Jahres müssen zum Versenden eines einfachen Briefes 85 statt bislang 80 Cent berappt werden. Auch für andere Postsendungen muss tiefer in die Geldbörse gegriffen werden. Foto: TSK

Alternativer Text Infobild

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Arbeitnehmer ins Homeoffice versetzt. Das ist steuerlich absetzbar. Foto: Archiv

Das neue Jahr ist erst wenige Tage alt. Für die Menschen auch hierzulande hat es bereits einige Änderungen mit sich gebracht. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Region. 2G, 3G, Maskenpflicht und Abstandsgebote: Blickt man auf die letzten zwei Jahre zurück, kommt schnell das Gefühl auf, die Politik habe sich ausnahmslos mit Pandemie-Regelungen befasst. Doch weit gefehlt: Am 1. Januar sind einige neue Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die so gar nichts mit Corona zu tun haben. 

Altgeräte zurück zu Aldi & Co

Wohin mit dem alten Rasierer oder dem aussortierten Handy? Jurist Hennig Meyersrenken kennt die Antwort. Solche Geräte lassen sich fortan beim Discounter oder im Supermarkt abgeben. Voraussetzung sei, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und in dem Geschäft mehrmals im Jahr Elektrogeräte verkauft werden. „Für Kleingeräte mit einer Länge von bis zu 25 Zentimetern hängt die Rücknahme nicht davon ab, ob die Kunden auch ein neues Gerät kaufen. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen vom Händler jedoch nur angenommen werden, wenn der Kunde bei ihm ein neues Gerät erwirbt“, erklärt Henning Meyersrenken. Das gelte übrigens auch für Online-Händler: Sie müssen Elektroaltgeräte unkompliziert und kostenlos zurücknehmen. Die Gesetzesneuerung sieht auch vor, dass alle Sammelstellen künftig mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden, damit Verbraucher sie schnell erkennen.

Flaschenpfand: Jetzt zählen die inneren Werte

Änderungen gibt es auch für die Rückgabe von Pfandflaschen: Während bisher der Inhalt einer Flasche bestimmte, ob und wie sie recycelt wird, gelten jetzt einheitliche Regelungen für Kunststoffflaschen, so der Rechtsexperte: „Auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Volumen von bis zu drei Litern wird künftig Pfand erhoben.“ Für Getränkedosen gelte eine vollständige Pfandpflicht ohne Ausnahmen. Ab 2024 sollen auch Plastikflaschen mit Milchgetränken mit Pfand versehen werden.

Ab in die Tüte? Das war einmal…

An Supermarktkassen dürfen keine Plastiktüten mehr angeboten werden Doch keine Regel ohne Ausnahme, wie der Anwalt erklärt: „Komplett verboten sind die üblicherweise an den Kassen ausliegenden Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern. Stabile Mehrweg-Tüten, Taschen für Gefriergut, sowie die ultradünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet, dürfen weiterhin angeboten werden.“

Mehr Geld für Geringverdiener

Geringverdiener können sich 2022 auf gleich zwei Lohnerhöhungen freuen: Denn der gesetzliche Mindestlohn, der zurzeit bei 9,60 Euro pro Stunde liegt, wird zum 1. Januar auf 9,82 Euro angehoben. Ab dem 1. Juli 2022 schreibt der Gesetzgeber dann eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde vor. „Der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – und damit auch für Minijobberinnen und Minijobber“, erklärt Henning Meyersrenken. Auch Azubis haben demnächst mehr Geld im Portemonnaie, denn die seit 2020 festgelegte Mindestvergütung werde erhöht.

Mehr im Portemonnaie dank Pflegereform

Gute Nachrichten gibt es ebenso für Pflegeheimbewohner: Durch das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung werden sie ab dem 1. Januar 2022 einen Zuschlag erhalten, der mit der Pflegedauer steigt. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege deutlich: im ersten Jahr im Heim um fünf Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr sogar um 70 Prozent. Mit der neuen Pflegereform sollen auch Pflegebedürftige, die zuhause versorgt werden, finanziell stärker entlastet werden. 

Ab geht die Post – aber zu höheren Preisen

Das Porto in Deutschland wird teurer. Ab Januar verteuern sich verschiedene Briefprodukte um jeweils fünf Cent. Ein Standardbrief kostet dann 85 statt bisher 80 Cent.

Und auch das ändert sich: CO2-Preis auf Brennstoffe steigt auf 30 Euro

Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wird 2022 entsprechend dem geltenden Brennstoffemissionshandelsgesetz von 25 auf 30 Euro steigen. Verbraucher müssen laut Haus & Grund Deutschland mit weiter steigenden Heizkosten rechnen. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bedeute das im Schnitt 13 bis 21 Euro mehr Heizkosten gegenüber dem Vorjahr.

Ökostrom-Umlage sinkt auf Zehn-Jahres-Tief

Die Umlage zur Deckung der Vergütung des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Stroms sinkt von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde – und damit auf ein Zehn-Jahres-Tief. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresstromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Entlastung von fast 100 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Grundfreibetrag steigt

Das Jahr 2022 bringt für die Steuerpflichtigen einige steuerliche Änderungen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die für Arbeitnehmer und Rentner einschlägigen Änderungen im Folgenden zusammengestellt: Der Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9.984 Euro für Alleinstehende und um 480 Euro auf 19.968 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. 

Gestiegener Unterhaltshöchstbetrag 

Der Unterhaltshöchstbetrag wird an das Existenzminimum angepasst und steigt ebenfalls auf 9.984 Euro. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden. 

Neue Höchstbeträge für abzugsfähige Altersvorsorge 

Beiträge zur Altersvorsorge in die gesetzliche Rente, in die Rürup-Rente, in landwirtschaftliche Alterskassen sowie berufsständische Versorgungseinrichtungen sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, soweit sie den Höchstbetrag nicht übersteigen. Die Höchstbeträge für abzugsfähige Sonderausgaben betragen im Jahr 2022 25.639 Euro und 51.278 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung). Da der steuerlich abzugsfähige Anteil Jahr für Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte steigt, können Steuerpflichtige von den geleisteten Beitragszahlungen nunmehr bis zu 94 Prozent des Höchstbetrags als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Für das Jahr 2022 sind das also bis zu 24.101 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 48.202 Euro (Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner). 

Verlängerung der Homeoffice-Pauschale

Für die Kalenderjahre 2020 und 2021 können Arbeitnehmer bis zu fünf Euro für jeden Arbeitstag in der häuslichen Wohnung als Werbungskosten absetzen. Maximal gilt dies für 120 Tage, insgesamt also bis zu 600 Euro im Jahr. Die Homeoffice-Pauschale wird jedoch nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag gewährt. Daher können besonders diejenigen profitieren, die Werbungskosten von über 1.000 Euro haben. Allerdings entfällt für die Arbeitstage im Homeoffice die Fahrt zur Arbeitsstätte und somit die Pendlerpauschale. 

Arbeitslosengeld online beantragen

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren – das alles ist seit Jahresbeginn für Kunden mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion möglich. Darauf verwies die Bundesagentur für Arbeit. Dieser neue eService sei ein weiteres digitales Angebot und mache ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich.

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen 

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen kommen indes von der Bautzener Arbeitsagentur. Mit dem 1. Januar 2022 ist der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat gestiegen. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssten von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag werde ab Januar automatisch angepasst, so eine Behördensprecherin. 

Kinderkrankentage für Eltern bleiben unverändert

Zur Unterstützung von Familien während der Corona-Pandemie sind die Bezugsdauer für Kinderkrankengeld sowie die Bezugsgründe im laufenden Jahr ausgeweitet worden. Diese Regelung gilt nun auch für das Jahr 2022. So stehen weiterhin 30 Kinderkrankentage pro Elternteil zu, bei mehr als zwei Kindern erhöht sich die Bezugsdauer auf 65 Tage. Alleinerziehende können 60, beziehungsweise 130 Tage in Anspruch nehmen. Ebenfalls verlängert wurde die Regelung, nach der Eltern auch dann Kinderkrankengeld beantragen können, wenn die Betreuungseinrichtung des Kindes aufgrund des Infektionsschutzge-setzes nicht mehr besucht werden kann. Die Verlängerung gilt nun bis zum 19. März 2022. Darauf wies die Krankenkasse AOK Plus hin.

Neue Plaketten an fahrbaren Untersätzen

Mit dem Jahreswechsel ändern sich auch wieder die Gültigkeiten der Plaketten für die Hauptuntersuchung. Wer auf seinem Kennzeichen eine braune Plakette hat, muss sein Fahrzeug in diesem Jahr zur Hauptuntersuchung (HU) vorstellen. Darüber informierten die Experten der Dekra. Rosa steht für 2023 und Grün für 2024. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein entsprechendes Bußgeld. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten an.

Erste Frist für Umtausch von Führerscheinen läuft ab

Wie das Sächsische Verkehrsministerium informierte, muss bis 2033 jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschehe stufenweise. Die erste Frist ende bereits am 19. Januar 2022. Bis dahin müssten alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Dieses Prozedere soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Als nächstes sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Der Umtausch für sie erfolgt bis zum 19. Januar 2023. 

Redaktion / 08.01.2022

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel