Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Ein neuer Anlauf für das Alkoholverbot

Ein neuer Anlauf für das Alkoholverbot

Noch hat Görlitz das Problem Alkoholkonsum an seinen Plätzen – wie hier auf dem Marienplatz – nicht im Griff. Das neue Polizeigesetz könnte neue Chancen für Verbote geben. Foto: Matthias Wehnert

Alternativer Text Infobild

Im August 2017 besprachen Octavian Ursu (links) und der Görlitzer Polizeipräsident Torsten Schulze am Grünen Graben die Automatische Gesichtserkennung bei einer Vorführung. Foto: Wahlkreisbüro Ursu

Das Alkoholverbot an zentralen Plätzen der Görlitzer Innenstadt soll nach dem Willen des CDU-Landtagsabgeordneten Octavian Ursu eine neue Chance erhalten, nachdem das vom Stadtrat 2015 erlassene und 2016 erneuerte Alkoholverbot im vergangenen Jahr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen kassiert worden war.

Görlitz. Das Oberverwaltungsgericht hatte das Alkoholverbot auf Demiani-, Marien-, Post- und Wilhelmsplatz sowie in der Elisabethstraße von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr für nichtig erklärt und damit auch Zweifel aus dem Rechtsamt der Stadt bei der Einführung 2015 bekräftigt. Der Stadtrat habe sich beim Verbot nur auf eine Kriminalitätsstatistik gestützt, bemängelten die Bautzner Richter. Zudem betonte das Gericht, dass entsprechend des sächsischen Polizeigesetztes von 2011 ein Verbot höchstens auf zwei Plätzen und drei Straßen hätte ausgesprochen werden dürfen.

Genau diese Vorgabe erzürnt Octavian Ursu. „Hierbei gibt es keinen Unterschied wie groß eine Stadt oder Gemeinde ist – die Begrenzung auf zwei Plätze gilt in gleicher Weise für kleine Kommunen wie auch für Dresden oder Leipzig.“
Es böte sich damit für Görlitz durchaus die Möglichkeit, ein Alkoholverbot auch auf dem Sechsstädte- oder dem Lutherplatz zu verhängen, deren Qualität als Orte des Verweilens für die Allgemeinheit erheblich durch das Kampieren oft alkoholisierter Gruppen des immer gleichen Klientels gemindert wird. Auch der innerstädtische Wilhelmsplatz könnte in Frage kommen.
Eine Gesetzesnovellierung, in der unter anderem der Mangel der Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl an Plätzen beseitigt werden soll, wird bald in den Landtag eingebracht, erläutert der Abgeordnete. „Letztlich ist Görlitz ja wegen des formalen Mangels vor Gericht gescheitert und nicht, weil das Anliegen als solches nicht sinnvoll ist.

Ich möchte, dass das Gesetz für alle Kommunen auf ihre wirklichen Bedürfnisse passt“, so Ursu.
„Ziel ist es, präventiv darauf hinzuwirken, dass alkoholbedingte Straftaten (Eigentumsdelikte und Schutz der körperlichen Unversehrtheit) vermieden werden. Zudem zeigt die Anzahl der registrierten Verstöße, dass mit der Einführung des Alkoholverbotes im Verlauf eines Jahres die Vorfälle deutlich zurückgegangen sind – sowohl der Präventionsgedanke als auch die Verbotswirkung somit bestätigt sind“, hatte es noch 2016 bei der Verlängerung aus dem Rathaus gehießen. Oberbürgermeister Siegfried Deinege betonte seinerzeit, dass sich das Alkoholverbot auf den ausgewählten Plätzen bewährt habe. Das zeige sich am Rückgang der Vandalismusschäden an Bänken, Hauswänden, Laternen – aber vor allem wies der Oberbürgermeister darauf hin: „Wir wollen ja damit tagsüber Kinder und Jugendliche schützen.“ Denn Schulen befinden sich an den öffentlichen Räumen, wo das Alkoholverbot gilt.

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen sieht auch Ursu an erster Stelle. „Ein ganz neuralgischer Punkt ist hier der Marienplatz. Gleich nebenan haben wir das Annen-Augusten-Gymnasium. Zudem sind wir dort im Herz der Stadt und der Eindruck bei Touristen trägt enorm zum Image der Stadt bei“, erklärt Octavian Ursu, der zusammen mit der CDU-Fraktion in Dresden dafür sorgen möchte, dass das neue Polizeigesetz sobald wie möglich in dem Anhörungsverfahren diskutiert werden kann. „Ich hoffe, dass bis Ende des Jahres das geänderte Gesetz im Landtag beschlossen wird. Die neue Formulierung soll eine Durchsetzung des Alkoholverbots für die Kommunen rechtssicherer machen. Sobald das neue Gesetz im Kraft trifft, will die CDU-Stadtratsfraktion sofort das Alkoholverbot auf bestimmten Plätzen in Görlitz wieder einführen“. Die Änderung des Polizeigesetzes soll sich nach dem Willen des Görlitzer Abgeordneten jedoch nicht auf neue Optionen im Kampf gegen den Alkoholkonsum erschöpfen, bei der man im Übrigen der polnischen Stadthälfte hinterherhinkt. Dort besteht ein Alkoholverbot ohne juristische Bremse.

Die Grenznähe ist hingegen eine wichtige Triebfeder für Ursu, mit dem Polizeigesetz auch die Videoüberwachung zu ermöglichen. „Das ist für eine Grenzstadt relevant, das ist für die Autobahn relevant. Wir müssen der Polizei die Möglichkeit geben eine Kennzeichenerfassung vorzunehmen, um nach Straftaten ermitteln zu können, ob Täter über die Grenze ein- oder ausgereist sind. Die CDU würde im Grunde sogar gerne eine mobile Erfassung wie auch eine automatische Gesichtserkennung im Grenzgebiet und auf den Bahnhöfen ermöglichen. „Wir hoffen, dass die SPD sich im Gesetzgebungsverfahren dieser Haltung anschließt“, so Ursu.

Zur Bekämpfung von Menschenhandel, Terror oder Kinderpornographie gehört für Ursu in das Paket der Gesetzesnovellierung auch die Technische Kommunikationsüberwachung (TKÜ) von sogenannten Messenger-Diensten. „Nur so können wir zwischen Kriminellen und der Polizei wirkliche ‚Waffengleichheit’ herstellen. Sonst hat die Kriminalität stets die Nase vorn“. Ursu hofft dabei insbesondere auf die Polizeigewerkschaften „Wir erwarten hier im Anhörungsverfahren ein starkes Signal seitens der Gewerkschaften“. Vor allem sieht Octavian Ursu den Freistaat Sachsen im Hintertreffen gegenüber anderen Bundesländern: „Nur Bremen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin und eben Sachsen fehlt eine gesetzliche Grundlage für die TKÜ, während selbst das von Linken, SPD und Grünen regierte Thüringen zu den elf Ländern mit TKÜ gehört“, gibt Octavian Ursu im Ringen um die Waffengleichheit zu bedenken.

Till Scholtz-Knobloch / 13.05.2018

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel