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Falck und das DRK retten in den nächsten fünf Jahren

Falck und das DRK retten in den nächsten fünf Jahren

Falck wird ab 2021 den ASB-Rettungsdienst in Görlitz (hier auf dem Görlitzer Marienplatz im Einsatz) ablösen. Foto: Matthias Wehnert

Niederschlesische Oberlausitz. Der Landkreis Görlitz hat Ende August über die Vergabe des Rettungsdienstes ab 2021 entschieden. Neu im Landkreis ist dabei die Falck-Notfallrettung und Krankentransport GmbH, die künftig mit dem Rettungsdienst von Görlitz bis Niesky, Rothenburg, Mücka und Reichenbach im Einsatz sein wird.

Für den Versorgungsbereich Weißwasser (Rettungswachen Weißwasser, Klitten, Bad Muskau, sowie neu Schleife und Rietschen) hat die DRK Schlesische Oberlausitz gGmbH den Zuschlag erhalten. Sie führt den Rettungsdienst hier schon bisher durch. Im neuen Versorgungsbereich Görlitz (Rettungswachen Niesky, Mücka, Rothenburg, Görlitz-Leschwitzer Straße, Görlitz-Reichertstraße sowie Reichenbach) erhält die Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH den Zuschlag, in Löbau mit den Rettungswachen Löbau, Altbernsdorf und Ebersbach übernimmt ein Gemeinschaftsunternehmen der DRK Rettungsdienst Löbau gGmbH und des DRK Kreisverbandes Löbau e.V. die künftige Versorgung.

In den Versorgungsbereichen Görlitz und Löbau wechseln damit die Leistungserbringer. Falck tritt in Görlitz an die Stelle der ASB Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH. Für die von den beiden ASB-Dienstleistern bislang beschäftigten Rettungsdienstmitarbeiter kommt es zu einem Arbeitgeberwechsel. Die Rechte und Pflichten des Betriebsüberganges regelt § 613a BGB.

Der Landkreis Görlitz betont: „Für die Zuschlagsentscheidung war das beste Preis-Leistung-Verhältnis ausschlaggebend, insbesondere dabei die Qualität des Rettungsdienstes sowie ein ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutz.“

Unterlegene Bewerber hatten bis zum 30. August Gelegenheit sich zur Überprüfung der Vergabeentscheidung des Landkreises an die Vergabekammer Sachsen zu wenden. Im nächsten Schritt werden nun die neuen Verträge mit den ausgewählten Leistungserbringern geschlossen. Darin wird auch der bevorstehende Übergang zum Vertragsbeginn zum 1. Februar 2021 geregelt. Die Vertragslaufzeiten von fünf Jahren können um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Redaktion / 08.09.2020

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