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Fördermittel für die Stiftung

Fördermittel für  die Stiftung

Das Haus Schminke in der Kirschallee 1b in Löbau wird einer Verjüngungskur unterzogen. Foto: Steffen Linke

Löbau. Das Haus Schminke in Löbau kann mit Hilfe finanzieller Zuwendungen
aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen und dem
Denkmalschutz-Sonderprogramm VI der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Prof. Monika Grütters, saniert
werden. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller übergab vor Ort die
Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 165.400 Euro – darunter
62.400,00 Euro Landesmittel – an die Stiftung Haus Schminke. Damit können
Risse im Außenputz und Schäden am Dach beseitigt sowie die Terrassenflächen
abgedichtet werden. „Mit unserem Sonderprogramm erhalten wir national
wertvolle und besonders hochwertige sächsische Kulturdenkmale wie das Haus
Schminke. Es ist eines der weltweit vier herausragenden Beispiele der
Stilrichtungen ‚Neues Bauen‘ und ‚International Style‘. Nun kann dieses
ehemalige private Wohnhaus, das als bedeutendes Bauhaus-Zeugnis gilt,
saniert werden und zum Bauhaus-Jubiläum 2019 in frischem Gewand erstrahlen.
Durch die gemeinsame finanzielle Förderung der Instandsetzung seiner
Bausubstanz durch Bund und Land erhalten wir diesen Denkmalschatz auch für
künftige Generationen. Das Haus Schminke zieht Fans und Kenner der modernen
Architektur aus der ganzen Welt an“, sagte Innenminister Roland Wöller im
Beisein von Löbaus Oberbürgermeister Dietmar Buchholz und der Leiterin des
‚Hauses Schminke‘, Claudia Muntschick. „Es macht Denkmalschutz und
Architektur durch innovative Projekte für Jung und Alt erlebbar. So kann das
Haus beispielsweise für Übernachtungen gebucht werden. Spezielle Programme
wecken bei Schülern nicht nur das Interesse für das Haus Schminke, sondern
auch darüber hinaus für die Bewahrung unserer Kulturdenkmale. Projekte wie
diese geben dem Denkmalschutz in Sachsen moderne gesellschaftliche Impulse“,
so Roland Wöller. 
Das Haus Schminke wurde in den Jahren 1930 bis 1933 von Hans Scharoun erbaut
und 1978 unter Denkmalschutz gestellt.
Für den Erhalt und die Sicherung solch herausragender und national
bedeutender Kulturdenkmale wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2013
mit dem Sonderprogramm Denkmalpflege ein eigenständiges Förderprogramm
aufgelegt. Damit wird der denkmalbedingte Mehraufwand von
Instandsetzungsarbeiten gefördert. Mithilfe des Sonderprogramms
Denkmalpflege konnten seit dem Jahre 2013 insgesamt rund 400
Einzelfördermaßnahmen im Freistaat Sachsen unterstützt werden. Im Haushalt
2017 und 2018 stehen hierfür jährlich rund 8,2 Millionen Euro bereit. 
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von
den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Steffen Linke / 08.04.2018

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