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Gefängnis stellt sich auf Virus ein

Gefängnis stellt sich auf Virus ein

Der Bautzener Knast: Auch hinter Gefängnismauern prägt die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus den Alltag. Foto: M. Kotissek

Bautzen. Nicht nur die Justizvollzugsanstalt in Bautzen (JVA) stellt sich in diesen Tagen auf den Corona-Krisenfall ein. Dort werden wie in anderen Gefängnissen auch mit Blick auf die aktuelle Situation Abläufe und Regeln geändert. Der Justizvollzug befinde sich dabei in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern, hieß es vonseiten des zuständigen Ministeriums. Laut Sprecher Jörg Herold liegen in allen Anstalten Pandemiepläne vor, die aktuell an die Corona-Virus-Epidemie angepasst wurden. Zudem gäbe es verstärkte Hygienemaßnahmen. Kapazitäten für mögliche Quarantänefälle werden geschaffen. Die Gefangenen werden durch Gespräche, Aushänge oder Informationsterminals fortlaufend über alle Entwicklungen informiert, die für sie von direkter Bedeutung sind. „Dies betrifft aktuell vor allem Fragen der Besuchsdurchführung, grundsätzlich jedoch auch Anliegen zur Hygiene und zum Corona-Virus“, erklärte der Ministeriumsmitarbeiter. Innerhalb der sächsischen Justizvollzugsanstalten seien ausreichend Möglichkeiten zur Desinfektion zur Verfügung gestellt worden. Denn im Ernstfall bestehe hier zu Lande im Justizvollzug keine Möglichkeit einer intensivmedizinischen Betreuung. „Die Behandlung betroffener schwer erkrankter Gefangener muss daher in einem externen Krankenhaus erfolgen.“

Schon bei der Neuaufnahme von Häftlingen würden diese über Aufenthalte in Risikogebieten befragt und gegebenenfalls untersucht. So erfolge eine Fiebermessung, wie Jörg Herold weiter informierte. „Gegebenenfalls wird eine Isolierung angeordnet, weitere Maßnahmen werden sodann mit dem Gesundheitsamt abgestimmt.“

Bei den Besuchsregelungen seien ebenfalls Einschränkungen unumgänglich. So wird Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben, der Zutritt zu einer Anstalt verwehrt. „Besuch ist jetzt nur noch durch Angehörige der Gefangenen im Rahmen des jeweiligen gesetzlichen Mindestanspruchs und durch Rechtsanwälte gestattet“, erklärte der Ministeriumssprecher. „Dabei ist ein Mindestabstand einzuhalten. Lockerungsmaßnahmen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt sind für Gefangene des geschlossenen Vollzugs und Untergebrachte bis auf weiteres ausgesetzt. Gegenwärtig werden regelmäßig keine Gefangenen mehr zum Haftantritt geladen, die eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe verbüßen müssen, soweit nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen. Gleichlautende Regelungen wurden für den Vollzug des Jugendarrestes erlassen.“ Das wiederum führt zu einem Effekt, der auch der JVA Bautzen in Zeiten der Virus-Krise nur zugutekommen kann. „Die derzeitigen Entwicklungen werden absehbar zu einer Senkung der Belegung führen. Dies ist ein erwünschtes Resultat, da dadurch Stationen beziehungsweise Hafthäuser freigezogen und vorsorglich als Quarantänebereiche ausgewiesen werden können.“ Zudem erfolgen Verlegungen und Besuchsüberstellungen von Gefangenen nur noch, wenn diese zwingend erforderlich sind.

Justizministerin Katja Meier: „Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die in diesen schwierigen Tagen den Arbeitsbetrieb an den sächsischen Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften, in den Justizvollzugsanstalten und im Justizministerium sicherstellen. Gerade in Zeiten der Krise ist es wichtig, alles daran zu setzen, um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu erhalten.“ Noch scheint der Plan aufzugehen: In den Haftanstalten Bautzen und Görlitz sei die Personalsituation stabil, hieß es aus der Landeshauptstadt, ohne konkret auf die Zahl der dort beschäftigten Mitarbeiter einzugehen. Die haben hier zu Lande mit Stand Mittwoch insgesamt 566 Häftlinge zu beaufsichtigen. 

Roland Kaiser / 23.03.2020

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