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Geheimsache „King Abode“: Prozessbeobachter bleiben draußen

Geheimsache „King Abode“: Prozessbeobachter bleiben draußen

Bautzen. Der junge Mann aus Nordafrika stand bereits mehrmals vor Gericht und doch fällt scheinbar erst jetzt auf, dass er jünger sein soll als bislang gedacht. Vor dem Gerichtssaal in Bautzen können am Donnerstagmorgen mehrere angereiste Prozessbeobachter nur mit dem Kopf schütteln. Hineingelassen werden sie nicht. Zuvor war entschieden worden, die für heute angesetzte Hauptverhandlung gegen einen libyschen Flüchtling, der über die Stadtgrenzen hinaus als „King Abode“ Bekanntheit erlangt hat, hinter verschlossenen Türen durchzuführen. Auch wenn dadurch nun keine Einzelheiten aus dem Prozess an die Öffentlichkeit dringen: Die richterliche Entscheidung werde „wegen des besonderen Interesses in dem Fall bekanntgegeben“, sicherte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach Medienvertretern zu.

Bereits am Mittwoch hatte er über sein Büro eine Presseerklärung verschicken lassen. Darin hieß es unter anderem: „In der Strafsache gegen Mohamed Youssef T. hat die weitere Vorbereitung der am Donnerstag beginnenden Hauptverhandlung ergeben, dass das in den Anklageschriften genannte Geburtsdatum des Angeklagten möglicherweise unrichtig ist. So ist gegenwärtig nicht auszuschließen, dass der Angeklagte jünger ist als dort angegeben und zur Tatzeit noch Jugendlicher war. Sofern dies auch nur in Bezug auf einen der verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe zutreffen sollte, wäre die Öffentlichkeit von der Teilnahme an der Hauptverhandlung insgesamt ausgeschlossen.“ Und das wurde sie dann auch.

Bislang war von der Ermittlern angenommen worden, dass T. im Februar 1996 das Licht der Welt erblickte. Der Nordafrikaner hingegen gibt vor, im Sommer des darauffolgenden Jahres geboren worden zu sein. Das Gericht konnte ihm dies bislang nicht widerlegen. Deshalb gelte in dem Fall der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Zwei der 24 ihm zu Last gelegten Straftaten ereigneten sich demnach im Februar 2015. Da soll „King Abode“ gerade einmal 17 Jahre alt gewesen sein. Er muss sich wegen mehrerer Körperverletzungen, Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruchs vor Gericht verantworten.

Aufgrund der zahlreichen Tatvorwürfe betrachten Polizei und Staatsanwaltschaft den jungen Mann, dessen Asylantrag inzwischen höchstrichterlich abgelehnt wurde, als Intensivtäter. Zweimal wurde gegen ihn vonseiten der Stadt Bautzen ein dreimonatiges Aufenthaltsverbot verhängt. Mittlerweile hat T. offenbar in Kamenz Fuß gefasst. Laut Radio Lausitz nahm er in einem Restaurant eine Arbeit als Koch auf. Will der Libyer damit möglicherweise dem Gericht beweisen, dass er sich geändert hat?

Noch einmal Markus Kadenbach: „Im Falle seiner Verurteilung ist eine einheitliche Strafe zu bilden. Da die Strafgewalt des Jugendrichters nur bis zu einem Jahr Jugendstrafe reicht und wegen der Vielzahl und Schwere der hier gegen den Angeklagten erhobenen Tatvorwürfe im Falle der Verurteilung eine höhere Strafe zu erwarten ist, hat die Jugendrichterin die Strafsache schließlich an das Jugendschöffengericht abgegeben. Dieses ist mit der Jugendrichterin als Vorsitzenden und zwei Jugendschöffen besetzt.“

Indes rückt nach Prozessbeginn ein Urteil offenbar in unbekannte Ferne. „Es zeichnet sich ab, dass über die drei bislang angesetzten Verhandlungstage hinaus verhandelt werden muss“, erklärte der Amtsgerichtsdirektor am Donnerstagnachmittag. Bis eine Entscheidung fällt, sollen insgesamt 32 Zeugen vernommen werden.

In der Vergangenheit kam „King Abode“ stets mit Geld- und einer Bewährungsstrafe davon. Wegen eines kleineren Diebstahlsdelikts war er auch schon zu gemeinnütziger Arbeit verdonnert worden. Damals hieß es auf Anfrage seitens des Amtsgericht, dass er sich dabei gut geschlagen habe.

Redaktion / 22.08.2019

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Kommentare zum Artikel "Geheimsache „King Abode“: Prozessbeobachter bleiben draußen"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. AbodenachHause schrieb am

    Kopfschüttel!!! Auf einmal fällt ihm ein, dass er minderjährig war. Und ihr (Schwachköpfe) springt voll darauf an. Bedauernswert!! Warum tut man uns so eine Gefahr an???

  2. Erhard Jakob schrieb am

    Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein weiterer Schwarzer Tag für die Justiz in Deutschland. Schlimm ist, dass heute ein Bürger zu 9,5 Jahre Gefängnis verurteilt wurde. Ein Beweis, dass er den Mord begangen hat gibt es nicht!

    Es gibt nur einen Zeugen, welcher im Dunklen aus einer relativ hohen Entfernung das Geschehen bzw. die "Rangelei" beobachtet haben will.

    Justitia GÖTTIN DER GERECHTIGKEIT wird ihren Dienern dieses Urteil um die Ohren hauen!

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