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Husarenhofbrand bleibt mysteriös

Husarenhofbrand bleibt mysteriös

Blumen, Kerzen, Parolen: Nach dem Brand im Husarenhof verbreitete sich dieses Bild recht schnell über die Stadtgrenzen hinaus, nachdem ein politisch motivierter Anschlag vermutet wurde. Dafür gibt es jedoch bis heute keine Beweise. Foto: Archiv

Bautzen. Auch drei Jahre nach dem Feuer im ehemaligen Hotel „Am Husarenhof“ fehlt den Ermittlern noch immer jede Spur zu den Verursachern des Brandes. Das geht aus den Antworten der Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf eine Anfrage des Oberlausitzer Kuriers hervor. Nach einem Zeugenaufruf des Sächsischen Landeskriminalamtes und des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums (PTAZ) im vergangenen Februar sind demnach lediglich zwei Hinweise eingegangen, wie Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein mitteilte. „Einer davon war nicht brauchbar. Dabei handelte es sich um ein anonymes, wirres Schreiben, aus dem sich keine Ermittlungsansätze ableiten ließen. Der verbleibende Hinweisgeber aus der Nähe von Bautzen wurde zeitnah als Zeuge gehört. Die Vernehmung erbrachte jedoch ebenfalls keine weiterführenden Erkenntnisse.“ Bereits davor, im Juli und November 2016, seien drei Beschuldigte aus der Spreestadt vernommen worden. Weil jedoch kein hinreichender Tatverdacht gegen sie bestehe, mussten die Ermittler die Männer wieder auf freien Fuß setzen. Der Eigentümer der bei dem Feuer stark in Mitleidenschaft gezogenen Immobilie – die Säurich & Sassenscheidt GbR – hatte indes für die Ergreifung der Brandstifter ein Kopfgeld in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.
Wie Wolfgang Klein weiter sagte, waren die Unternehmer zu den Ereignissen im Februar 2016 und danach ebenfalls befragt worden. „Im Ergebnis ließen die Zeugenvernehmungen allerdings keine Rückschlüsse auf den oder die Täter zu.“ Die Fahnder tappen damit im Dunkeln. Denn auch das von ihnen erarbeitete Täterprofil lässt bislang keine eindeutige Motivlage erkennen. Vor diesem Hintergrund konstatierte Wolfgang Klein ernüchternd: „Ein politischer Hintergrund kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Aus dem gleichen Grund, weil es bislang nicht gelungen ist, einen Schuldigen bekannt zu machen, lässt sich auch ein wirtschaftlicher Hintergrund derzeit weder bestätigen noch ausschließen.“ Im Zuge der Ermittlungen sei diesem Aspekt mit der gebotenen Aufmerksamkeit ebenso nachgegangen worden. Am frühen Morgen des 21. Februar 2016 zerstörte ein Feuer einen Teil des Dachstuhles des damals leerstehenden Gebäudekomplexes am Käthe-Kollwitz-Platz. Weil der Landkreis zuvor das Haus für die Unterbringung von Asylbewerbern angemietet hatte, war recht schnell davon ausgegangen worden, dass es sich um einen fremdenfeindlichen Übergriff gehandelt haben könnte. Dafür fand sich jedoch bislang keine Bestätigung. Vielmehr stritten sich im Nachgang der Eigentümer und der Landkreis bis hoch zum Bundesgerichtshof durch alle möglichen Instanzen mit dem Ergebnis, dass die Kreisverwaltung keinen Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zu leisten braucht. Diese Summe klagte die Säurich & Sassenscheidt GbR ein, nachdem der Landkreis den mit ihr für das Objekt geschlossenen Vier-Jahres-Mietvertrag einen Monat nach dem Brandereignis wieder aufgekündigt hatte – und das, noch bevor die ersten von bis zu 300 Flüchtlingen in das Gebäude einzogen.

Roland Kaiser / 16.02.2019

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