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Im ehemaligen Zollgebäude leben jetzt Flüchtlinge

Im ehemaligen Zollgebäude leben jetzt Flüchtlinge

Das ehemalige Zollgebäude in der Chopinstraße 12 in Zittau dient jetzt als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Foto: Steffen Linke

Das ehemalige Zollgebäude in der Chopinstraße 12 in Zittau ist zu einer Gemeinschaftsunterkunft für neu zugewiesene Flüchtlinge mit einer Kapazität von bis zu 170 Personen umfunktioniert worden. 

Zittau. Da die bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte nach Angaben aus dem Landratsamt Görlitz zu über 90 Prozent ausgelastet sind, bestand akuter Handlungsbedarf für die Reaktivierung von zentralen Unterbringungsmöglichkeiten. Daran werde derzeit gearbeitet, heißt es. Der Fokus liegt dabei auf den landkreiseigenen Liegenschaften. Die Planungen dazu haben Anfang September begonnen. 

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Schuhe auf dem Fensterbrett: In das ehemalige Zollgebäude in Zittau ist wieder Leben eingezogen. Foto: Steffen Linke

Die Liegenschaft in der Chopinstraße wurde seit dem Jahr 2017 nicht mehr als Gemeinschaftsunterkunft genutzt und dem Eigentümer damals zurückgegeben. Seither stand das Objekt leer. Der bauliche Zustand im Sommer ließ eine schnelle Reaktivierung zu, so Kevin Schlei, Pressesprecher im Landratsamt Görlitz. Dabei mussten Sanierungsarbeiten beim Brandschutz sowie den sanitären Anlagen durchgeführt werden. Die Ausstattung erfolgte im üblichen Rahmen mit Betten, Schränken, Tischen und Stühlen in den Zimmern für zwei, vier oder sechs Personen sowie Gemeinschaftsküchen – jeweils mit Herd und Spülen. Hinzu kommen die gemeinschaftlich zu nutzenden sanitären Anlagen.
Über den finanziellen Aufwand dieser Investition kann momentan noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Schätzungen zufolge wird sich die Summe im höheren fünfstelligen Bereich bewegen. Den Großteil davon wird der Eigentümer der Liegenschaft übernehmen. 

Im Oktober sind dort zunächst 40 dem Landkreis Görlitz zugewiesene Personen untergebracht worden. Im November folgen circa 50 weitere Personen. Die Flüchtlinge kommen insbesondere aus Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien und der Türkei. Für so manchen Zittauer birgt diese Konstellation unterschiedlicher Kulturen auf engem Raum natürlich Konfliktpotenzial. Die Ausländerbehörde geht zum derzeitigen Stand davon aus, dass die Liegenschaft mindestens bis Ende 2023 als Gemeinschaftsunterkunft dienen muss. 
Die Immobilie in der Chopinstraße gehört dem Bund und wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Mit der Betreibung, inklusive Sozialbetreuungen der Gemeinschaftsunterkunft in der Chopinstraße, wurde die IF Sozialdienste GmbH beauftragt. 

Diese verfügt nach eigenen Angaben auf ihrer Homepage über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsbetreuung. Ein reibungsloses Zusammenleben in den Unterkünften könne nur durch ein hohes Maß an Kommunikationsbereitschaft und Verständnis gesichert werden, heißt es dort.

Steffen Linke / 12.11.2022

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