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Aldi vs. Garagen: Dicke Luft in Wilthen

Aldi vs. Garagen: Dicke Luft in Wilthen

Für die einen ist es nur eine Garage, für die anderen der wichtigste Platz auf der Welt: Der Garagenstandort an der Zittauer Straße in Wilthen soll einem Einkaufsmarkt weichen.

Wilthen. Hoch schlagen die Wellen in Wilthen, seit bekannt geworden ist, dass Aldi auf der Fläche zwischen Zittauer- und Vorwerkstraße, auf der sich bislang ein Garagenkomplex befindet, eine neue Filiale errichten möchte. In einer Mitteilung im Wilthener Stadtanzeiger, Ausgabe Juni, schrieb Bürgermeister Michael Herfort: „Eine Baugrunduntersuchung und die Vermessung sind bereits erfolgt. Die derzeit bestehenden Pachtverträge werden zunächst zum Jahresende beendet und abgefragt, wer welche Art von Ersatz benötigt. Die Garagen können solange weiter benutzt werden, bis es zu einer finalen Entscheidung zum Bau kommt. Im zweiten Halbjahr 2026 wird dann gemeinsam mit den bisherigen Garagennutzern nach Ersatz-Standorten gesucht und diese vorbereitet. Aldi hat hierbei seine Unterstützung zugesichert.“ Zwischenzeitlich wurden die Kündigungen zugestellt. Eine Gruppe von etwa 15 Garagenpächtern erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Stadt Wilthen und sieht wichtige Fragen ungeklärt. Der „Oberlausitzer Kurier“ dokumentiert, worin diese bestehen und was der Bürgermeister darauf erwidert.

Vorwurf: Im Stadtanzeiger steht, dass Aldi sich an den Kosten beteiligen wird. In der Kündigung steht kein Wort von einer Entschädigung. Da wir Garagenbesitzer das Aldi-Geld nicht bekommen, wird die Stadt es verwenden um die Ersatzgaragen zu bauen. Diese sollen dann an uns vermietet werden. Man redet in der Bevölkerung von 50 Euro im Monat. Das wären die 7,5 fachen Kosten von jetzt. Der aktuelle Pachtvertrag und eine spätere Miete von neuen Garagen sind zwei verschiedene Rechtsgeschäfte die die Stadt hier vermischt. Wir Garagenbesitzer werden zweimal abgezockt und maximal geschädigt. Im Kündigungsschreiben steht dass es eine faire Lösung geben soll. Die sehen wir nicht!

Erwiderung: Nach Auslaufen der Übergangsfristen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes bestehen keinerlei „Schadensersatzansprüche“. Im Gegenteil. Wir könnten die Garagenbesitzer auffordern, zu ihren Lasten die alte Bausubstanz zu entfernen. Das tun wir aber nicht sondern sind sehr fair. Aldi beteiligt sich an den Kosten, wird diese aber natürlich nicht komplett übernehmen. Wer Bedarf für eine neue Garage anmeldet, soll eine erhalten. 
Diese ist dann neu mit den heute üblichen Maßen und nicht 50-70 Jahre alt und marode und viel zu klein, so wie wir es jetzt dort vorfinden. Zu einer möglichen Miethöhe einer Ersatzgarage haben wir bisher keinerlei Zahl genannt. Das wäre auch unseriös, da wir derzeit noch nicht einmal den Bedarf kennen geschweige denn die Kosten.
Bei einer Miete geht es auch nicht nur um den Bau, sondern um die dauerhafte Unterhaltung, die dann dem Vermieter obliegt. Pacht und Miete zu vergleichen ist wie Äpfel und Birnen zu vergleichen. Die kursierenden Zahlen entspringen der Fantasie einzelner Beteiligter. 

Vorwurf: Zu Jahresbeginn wurde uns eine Versammlung zugesichert, auf der „alle Fragen geklärt werden sollen.“ Diese Versammlung habe es bis heute nicht gegeben. 

Erwiderung: Die Versammlung kann frühestens im 4. Quartal stattfinden auf Basis dann vorliegender gesicherter Erkenntnisse. Derzeit läuft die Bedarfsabfrage. 

Frage/Vorwurf: Wo sollen die rund 85 Autos aus den Garagen hin? Schon jetzt gibt es abends kaum freie Stellplätze im benachbarten Wohngebiet. Zudem leidet die Wohnqualität durch Lärm, Müll und erhöhte Verkehrsbelastung.

Antwort/Erwiderung: In den jetzigen Garagen stehen keine 85 Autos. Nach unseren Erkenntnissen werden nur ca. 30-40 Garagen überhaupt zur Unterstellung von Fahrzeugen genutzt. Der Rest ist Lagerraum. Die Frage erübrigt sich, weil wir ja Ersatz schaffen. Wer etwas will findet Wege, wer etwas nicht will, findet Gründe. Die Situation ist keine andere als am etwa 300 m entfernten Netto-Markt. Dort gab es von den Anwohnern noch nie Beschwerden. Im Gegenteil. Diese sind sehr froh, dass wohnortnahe Einkaufsmöglichkeiten bestehen. 

Vorwurf: Die Stadt Wilthen geht gerichtlich gegen neue Einkaufsmärkte in benachbarten Städten vor, schafft aber selbst zusätzliche Kapazitäten, da der neue Aldi größer sein wird als der alte. Der Bedarf dafür ist mittelfristig nicht vorhanden. Dies könnte dazu führen, dass der Edeka im HZO schließt.
Entgegnung: Auch das ist nicht im Geringsten ein sinnvolles Argument. Der neue Aldi wird ca. 300 m² größer als der jetzige. Das ist ein üblicher Relaunch eines Discounters. Edeka ist ein Vollsortimentsmarkt. Dieser konkurriert nur bedingt mit einem Aldi. Im Gegenteil. In Schirgiswalde wollte man einen Edeka und Aldi gleich nebeneinander neu bauen. Das haben wir verhindert, weil das den Aldi aus Wilthen abgezogen und den Edeka in Wilthen gefährdet hätte. Dann wäre Wilthen nur der Netto geblieben. Die Sicherung der langfristigen Versorgung und das Allgemeinwohl tausender Einwohner stehen weit über den Privatinteressen von einigen Dutzend Garagenbesitzern. 

Frage/Vorwurf: Bei dem geplanten neuen Aldi handelt es sich um großflächigen Einzelhandel, der in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. 

Antwort/Entgegnung: Natürlich bedarf es eines vorhabenbezogenen B-Plans für das Vorhaben. Daran wird bereits gearbeitet. 

Frage: Was gilt für Garagenpächter, die nicht in Wilthen wohnen, und für deren Mieter?

Antwort: Einen Ersatz erhalten zuallererst diejenigen, die in ihrer Garage ihr Auto einstellen oder ihre Gegenstände einlagern. Wer die Garage nur gewinnbringend vermietet und nicht selbst nutzt, muss sich hinten anstellen. Die jetzigen Pachtverträge untersagen eine solche Untervermietung schon lange. Wir haben dort bisher nur nicht durchgegriffen. Wenn Mieter von aktuellen Pächtern eine Ersatzgarage benötigen, sollen diese sich an uns wenden. Wir kennen nur die Pächter. Die jetzigen Mieter sind uns größtenteils überhaupt nicht bekannt. 

Uwe Menschner / 25.07.2026

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