Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Kein Ende im Husarenhofstreit

Kein Ende im Husarenhofstreit

Bautzen. Sie ist eingeläutet – Runde drei im Streit um das einstige Hotel „Husarenhof“. Dieses wird nun doch noch ein Fall für den Bundesgerichtshof. Das bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden, Gesine Tews, in dieser Woche dem Oberlausitzer Kurier auf Anfrage. Der BGH habe die Verfahrensakten angefordert.
Im Dezember waren die Gebäudeeigentümer auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen den Landkreis Bautzen gescheitert. Der hatte nach einem Brand, bei dem im Februar 2016 ein Teil des Gebäudekomplexes Opfer der Flammen wurde, einen Vier-Jahres-Mietvertrag für den „Husarenhof“ wieder aufgekündigt. „Der Senat ist von einem durchgreifenden Rücktritt ausgegangen, der auf der fehlenden Möglichkeit, das Objekt in vertretbarer Zeit vertragsgerecht zur Verfügung zu stellen, beruhte“, hieß es zur Begründung. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Wohl aber konnten die Gebäudeeigentümer eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreichen. Und von dieser Möglichkeit machten sie jetzt Gebrauch. Damit unterstreichen sie ihre konsequente Haltung. „Wir gehen durch alle Instanzen“, hatte Miteigentümer Jörg Säurich noch vor dem Prozesstermin in Dresden klargestellt. Trotz der Brandschäden wäre eine Teilnutzung des Hauses möglich gewesen, lautet eines seiner Argumente. Im Raum steht eine sechsstellige Summe, die die Gebäudeinhaber vom Landkreis einfordern.

Indes verzeichnet das Landratsamt immer weniger Asylbewerber, die in die Region kommen. Momentan sind einer Statistik zufolge in der Stadt Bautzen 217 Menschen verschiedener Nationen in der Gemeinschaftsunterkunft an der Flinzstraße untergebracht. Weitere 67 haben eine Wohnung im Stadtgebiet bezogen. Aus wirtschaftlicher Sicht war eine Kündigung der Mietverträge sicherlich sinnvoll, meinen inzwischen auch zahlreiche Bautzener.

In anderthalb Wochen jährt sich der Brandanschlag auf das ehemalige Hotel zum zweiten Mal. Bis heute ließ sich kein Täter ermitteln.

Roland Kaiser / 14.02.2018

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel