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„Miteinander reden hilft oft schon im Schuldenfall“

„Miteinander reden hilft oft schon im Schuldenfall“

Ute Herrmann (l.) und Petra Heinke helfen Schuldnern dabei, ein sorgenfreieres Leben in Angriff zu nehmen. Foto: Volkssolidarität

Pünktlich zur „Aktionswoche Schuldnerberatung“ hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Mietschuldenproblematik veröffentlicht. Der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Bündnisgrünen im Bundestag, Chris Kühn, geißelte daraufhin die aktuelle Entwicklung als „echtes soziales Problem“. Vor allem die Mietenexplosion führe zu einer stärkeren Verschuldung vieler Haushalte. Ob dies auch im Landkreis Bautzen der Fall ist, das wollte der Oberlausitzer Kurier von Schuldnerberaterin Ute Herrmann wissen. In unserer Zeitung spricht sie über die Situation in der Region und welche möglichen Hilfsangebote es gibt.


Die Bündnisgrünen sehen einen Ausweg darin, eine echte Mietobergrenze einzuführen und mehr sozialen Wohnungsbau zu verwirklichen. Dies sei die beste Vorsorge, damit sich nicht noch mehr Menschen aufgrund von überteuerten Mieten verschulden müssen. Das klingt alarmierend. Inzwischen scheinen sehr viele private Haushalte von diesem Problem betroffen. Aber wie ist die Situation hier zu Lande?

Ute Herrmann: In der Beratungsstelle der Volkssolidarität Kreisverband Bautzen e.V. hat jeder dritte Ratsuchende Mietschulden. Die Anzahl der Klienten, welche in unserer Beratungsstelle wegen Mietschulden vorsprechen, ist nur geringfügig gestiegen. Die durchschnittlichen Mietschulden betrugen im Jahr 2.216 Euro und machen lediglich 3,28 Prozent aller Schulden aus.

Wer ist in erster Linie davon betroffen?

Ute Herrmann: Von Mietschulden betroffen sind Personen mit geringem Einkommen, die aus Unwissenheit keine ergänzenden Leistungen beantragt haben beziehungsweise als sogenannte Aufstocker ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten. Die meisten Leistungsempfänger ohne Einkommen haben in den meisten Fällen beim Jobcenter eine Abtretungserklärung unterschrieben. Damit überweist die Behörde die Miete direkt an den Vermieter.

Welche Möglichkeiten gibt es vor diesem Hintergrund, um gar nicht erst in die Schuldenfalle hineinzutappen?
Ute Herrmann: Wichtig ist, dass, wenn es zu Zahlungsschwierigkeiten aufgrund von Lohnausfällen beziehungsweise längeren Bearbeitungszeiten bei der Antragstellung von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss kommt, sich die Betroffenen mit ihrem Vermieter in Verbindung setzen und ihn darüber informieren. Eventuell lässt sich eine Ratenzahlung vereinbaren.

Welche Altersgruppen sind im Besonderen betroffen und warum?

Ute Herrmann: Das durchschnittliche Alter unserer Klienten beträgt 42 Jahre. Die Altersgruppe der 30- bis 40-Jährigen nimmt dabei einen Anteil von 39,56 Prozent ein, gefolgt von den 40- bis 50-Jährigen (19,13 Prozent). Diese Personengruppen haben Familie oder sind alleinerziehend. Sie erzielten aufgrund der hohen Arbeitslosenquote in den zurückliegenden Jahren kein Arbeitseinkommen. Dadurch wiederum gelten sie als schwer vermittelbar. Alarmierend ist die Zahl derjenigen, die keine Ausbildung absolvierten beziehungsweise über keinen Schulabschluss verfügen. Momentan sind davon 21 Prozent, also fast ein Viertel unserer Klienten betroffen.

Welche Konsequenzen kann eine aufgrund von Wohnkosten verursachte Verschuldung nach sich ziehen, und wie lässt sich ein solches Szenario verhindern?

Ute Herrmann: Der Vermieter hat das Recht, das Mietverhältnis zu kündigen, sobald zwei Monatskaltmieten ausbleiben. Darüber hinaus kann er die Räumungsklage und eine Zwangsräumung erwirken. Damit droht die Obdachlosigkeit. Der Vermieter ist ebenfalls in der Lage, die Vermögensauskunft, also eine eidesstattliche Versicherung, sowie Lohn- und Kontopfändungen zu beantragen. Vor all dem Hintergrund wird es für Mietschuldner schwierig, eine neue Wohnung zu finden. Inzwischen verlangen die meisten Vermieter eine Mietunbedenklichkeitsbescheinigung, in der der vorige Vermieter Auskunft darüber gibt, ob Mietschulden vorhanden sind oder nicht.

Wie hat sich die Ver- und Überschuldung im Landkreis Bautzen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Ute Herrmann: Man muss grundsätzlich zwischen Ver- und Überschuldung unterscheiden. Verschuldet sind alle Personen, welche durch fremde Mittel – Darlehen, Kredite, Ratenzahlungen und ähnliche Dinge – zum Beispiel Häuser und Autos finanziert haben und die monatlichen Einnahmen ausreichen, um alle Ausgaben zu deckeln. Dies kann sich aber schnell ändern, wenn sich das Einkommen verringert, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, die Geburt eines Kindes, Scheidung oder den Verlust eines Partners. In solchen Fällen kann es zu einer Überschuldung kommen, wenn sich die monatlichen Ausgaben nicht vollständig bedienen lassen. Die Anzahl der überschuldeten Personen ist in den letzten fünf Jahren gleichbleibend. Allein die Verschuldungsarten haben sich verändert. Vor fünf Jahren waren es mehr Versandhausschulden. Jetzt stehen die Menschen verstärkt bei Telefonanbietern in der Kreide oder sie haben Kredit- und Kreditkartenschulden.

Wie viele Privatinsolvenzen gab es im Jahr 2018 im Einzugsbereich Ihrer Schuldnerberatung?

Ute Herrmann: Im vergangenen Jahr sind in den Beratungsstellen der Volkssolidarität Kreisverband Bautzen e.V. 65 außergerichtliche Einigungsversuche durchgeführt worden. Lediglich sechs ließen sich erfolgreich regulieren. 59 Personen mussten wir bei der Antragstellung auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens unter die Arme greifen. Eine Verringerung gegenüber 2015, als noch 115 außergerichtliche Einigungsversuche unternommen und davon 102 Personen bei der Antragstellung auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens unterstützt wurden, soll jedoch nicht heißen, dass weniger Menschen hier zu Lande in Insolvenz gegangen sind. Vielmehr wurde vor zwei Jahren die finanzielle Förderung unserer Beratungsstelle durch den Freistaates Sachsen auf eine halbe Beratungseinheit gekürzt.

Welche Hilfen können verschuldete Privatpersonen in Anspruch nehmen?

Ute Herrmann: Alle Personen beziehungsweise Haushalte, die sich für eine Schuldenregulierung entscheiden, sollten einen Termin in einer Schuldnerberatung vereinbaren und sich über die Regulierungsmöglichkeiten informieren. Es wird mit dem Ratsuchenden eine Budgetaufstellung erarbeitet. Dabei stellen wir gemeinsam die Einnahmen und die Ausgaben gegenüber. Ferner überprüfen wir, ob eine Reduzierung der Ausgaben möglich ist oder ob alle finanziellen Mittel und Unterstützungen – dazu zählen Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeldzuschlag, Befreiung der Kinderbetreuungskosten oder auch die GEZ-Gebührenentlastung – beantragt wurden. Auf Wunsch helfen wir den Ratsuchenden bei der Antragstellung. Schulden selbst lassen sich meist durch Ratenzahlungen, Vergleiche beziehungsweise eine Insolvenz regulieren. In der Schuldnerberatung erhalten die Betroffenen Empfehlungen, wie die Forderungen beglichen oder abgebaut werden können. Die Entscheidung, wie die Regulierung erfolgt, liegt bei jedem Einzelnen selbst. Die Beratungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung sind kostenlos und erfolgen unter Einhaltung des Datenschutzes.

Kontakt: Schuldnerberatung der Volkssolidarität, Flinzstraße 15 a in Bautzen. Telefon: (03594) 74 36 30.

Roland Kaiser / 09.06.2019

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