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Obdachloser hält Innenstadt in Atem

Obdachloser hält Innenstadt in Atem

Die Spardabank schließt ihren Zugang zu den Bankautomaten nun nachts. Foto: tsk

lGörlitz. Wer in diesen Tagen nach 19.00 Uhr oder vor 9.00 Uhr bei der Spardabank am Görlitzer Postplatz Auszüge holen oder Überweisungen eingeben wollte, musste unverrichteter Dinge abdrehen. „Zuerst dachte ich, wegen des Sprengversuches am Geldautomaten in Mücka vor kurzem gibt es neue Sicherheitsbestimmungen“, vermutet ein Kunde, der enttäuscht abdreht. Nancy Mönch von der Sparda-Bank Berlin dementiert jedoch und betont: „Wir mussten eine temporäre Reißleine ziehen. Es gab wiederholten und massiven Vandalismus“.

Hinter dieser Formulierung verbirgt sich jedoch weitaus Unappetitlicheres. Ein Obdachloser hatte den Zugang des Vorraums mit Bankautomat zum Kampieren genutzt und an der Heizung sogar seine Notdurft verrichtet. „Eine Reinigung war niemandem, die Geruchsbelästigung keinem Kunden zuzumuten“, bittet die Sparda-Bank um Verständnis. Auch in benachbarten Läden und Kreditinstituten ist der Obdachlose kein Unbekannter. Im Euroshop hatte man an der Außenwand bereits Verunreinigungen durch Exkremente. Im Café Dreißig hatte der Mann seinen Platz verlassen, ohne für ein „kleines Geschäft“ das WC aufzusuchen.

Die Görlitzer Polizei bestätigte: „Bei dem Betroffenen handelt es sich um einen 78 Jahre alten Mann, der keinen festen Wohnsitz hat. Er ist mit Beginn der kalten Jahreszeit wiederholt polizeilich in Erscheinung getreten. Dabei handelte es sich insbesondere um Fälle von Hausfriedensbruch.

Die Polizei hat sowohl das Landratsamt Görlitz als auch das zuständige Betreuungsgericht über die Situation informiert. Die Stadt Görlitz war bislang hingegen nicht beteiligt: „Grundsätzlich kümmern wir, das heißt hier das Sachgebiet Familie und Soziales, uns um von Obdachlosigkeit betroffene Menschen im Stadtgebiet, sobald diese Hilfe suchen. Dazu haben wir einen freien Träger der Wohlfahrtspflege beauftragt.

Wir haben in den Fällen, in denen eine Hilfe verweigert wird, jedoch keine Durchgriffsmöglichkeiten. Einzig und allein die Polizei kann reagieren, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.“ Da man in entsprechenden Fällen zivilrechtlich kaum Ansprüche durchsetzen kann, bleibt der Sparda derzeit nur, die Situation abzuwarten und gegebenenfalls neu zu bewerten. Und vielleicht kommen zu diesem Ergebnis ja auch noch andere.

Till Scholtz-Knobloch / 07.11.2017

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