Polizeimeldung: Diebe gestellt - Pilot geblendet - Wohnungsbrand

Mutmaßliche Diebe gestellt
Görlitz, Dr.-Kahlbaum-Allee bis Furtstraße
Am frühen Freitagmorgen hat eine Streife des Polizeireviers Görlitz in der Neißestadt zwei mutmaßliche Diebe vorläufig festgenommen. Den Polizisten war auf der Dr.-Kahlbaum-Allee ein VW T 4 Transporter mit polnischen Kennzeichen aufgefallen. Als sie den Bulli stoppen wollten, gab dessen Fahrer Gas und versuchte zu entkommen. In der Furtstraße stoppte der T 4, die folgenden Beamten nahmen die zwei Insassen vorläufig fest. Wie sich herausstellte, waren die beiden nach eigenen Angaben 26 Jahre alten Männer im Besitz von Betäubungsmitteln und standen unter Drogeneinfluss. Das polnische Kennzeichen gehörte nicht an den VW-Transporter, zudem bestand der Verdacht, dass der T 4 gestohlen worden war. Die Polizisten stellten den Bulli und die Cliptütchen mit Crystal sicher. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
Pilot mit Laserpointer geblendet
Laußnitz, OT Höckendorf
Am Donnerstagabend ist der Pilot einer Passagiermaschine im Landeanflug auf den Dresdener Flughafen mit einem Laserpointer geblendet worden. Der Vorfall geschah im Luftraum über der Gemeinde Höckendorf. Der Pilot landete sicher, zu Schaden kam niemand. Die Deutsche Flugsicherung erstattete Strafanzeige. Die Kriminalpolizei ermittelt zum Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.
Leinöllappen fängt Feuer
Görlitz, Schanze
Am frühen Freitagmorgen eilten Polizei und Feuerwehr auf die Schanze in Görlitz. Zeugen hatten dort Flammen im Fenster des Obergeschosses eines Wohnhauses beobachtet. Die Feuerwehr löschte den Brand. Zwei Bewohner im Alter von 71 und 77 Jahren sowie ein 30-jähriger Ersthelfer vom Obersteinweg kamen mit dem Verdacht auf eine Rauchgasintoxikation in ein Krankenhaus. Nach den ersten Erkenntnissen brach das Feuer offenbar aus, weil sich ein in Leinöl getränkter Lappen selbstständig entzündete. Einer der Hausbewohner hatten diesen am Donnerstagabend in einen Wäschekorb gelegt. Durch die Flammen entstand geringfügiger Sachschaden. Die betroffene Wohnung ist weiterhin bewohnbar