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Polizeimeldung - Ein Bierchen ist manchmal eines zuviel

Polizeimeldung - Ein Bierchen ist manchmal eines zuviel

In Mücka ist am Mittwochnachmittag ein unspektakulärer Auffahrunfall geschehen. Die Folgen allerdings sind für den 60-jährigen Verursacher immens, denn es war Alkohol im Spiel.

Mücka, Hoyerwerdaer Straße. Der Mann war mit seinem Renault Clio auf der Hoyerswerdaer Straße auf das Heck eines anderen Renault aufgefahren. Dessen 47-jährige Fahrerin wollte nach links abbiegen und hatte verkehrsbedingt angehalten. Verletzt wurde bei der Kollision niemand, jedoch stellten Polizisten bei der Unfallaufnahme Alkoholgeruch bei dem Clio-Fahrer fest. Ein Atemtest ergab einen Wert von 0,4 Promille.

Damit steckt der 60-Jährige nun in einem Dilemma. Obwohl er vielleicht nur ein Bierchen zum Mittagessen getrunken haben könnte, hat er sich nun möglicherweise strafbar gemacht. Denn, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Das sagt der Paragraph 315c des Strafgesetzbuches aus.

Da es hier nicht nur zu einer bloßen Gefährdung, sondern sogar zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gekommen ist, sind die Tatbestandsmerkmale einer Gefährdung des Straßenverkehrs augenscheinlich erfüllt. Selbst das „eine kleine Bierchen“ wäre dann eines zu viel gewesen.

Die Folgen werden für den 60-Jährigen deutlich spürbar sein: die Polizisten entzogen ihm die Fahrerlaubnis und es wird ihn erfahrungsgemäß einige Mühen kosten, diese zurückzuerhalten. Um die Mobilität ohne eigenes Auto ist es besonders im ländlichen Raum nicht unbedingt gut bestellt. Zudem wird sich die Staatsanwaltschaft mit dem Fall befassen. Nicht selten wird in derartigen Fällen eine Geldstrafe im drei- oder vierstelligen Bereich die Folge sein. Nicht zuletzt wird vermutlich auch die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers Klärungsbedarf haben, um den Schaden von immerhin 3.000 Euro zu regulieren.

Die Polizei rät daher: Alkohol trinken UND Auto fahren passt einfach nicht zusammen. Die Folgen können - selbst bei nur einem Bierchen - immens sein.

Polzeidirektion Görlitz / 01.07.2016

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