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Auswertung & Info

Richter erlauben Sterbehilfe

Umfrage der Woche

Es ist ein sensationelles Urteil. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlaubt die Sterbehilfe. Eigentlich wollte die Politik mit dem neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch professionelle Suizidhelfer verbieten. Doch die obersten Richter kippten jetzt das sogenannte Sterbehilfe-Gesetz. Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, lautete die Entscheidung. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten kurzerhand für null und nichtig. Wir möchten von Ihnen in diesem Zusammenhang wissen, was Sie davon halten, dass es fortan ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.

Die Abstimmung ist beendet, Sie können nicht mehr abstimmen.

Ergebnisse der Umfrage

  • Was halten Sie davon, dass es fortan ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt?

    1. Ja, das finde ich richtig so. 80,5% (103 Stimmen)
    2. Nein, davon halte ich nichts. 12,5% (16 Stimmen)
    3. Bei dieser Frage bin ich unentschlossen. 7,0% (9 Stimmen)

Insgesamt wurden 128 Stimmen abgegeben.

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Kommentare zum Artikel "Richter erlauben Sterbehilfe"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Erhard Jakob schrieb am

    Ich sehe das genauso wie der Lausbub!

  2. Lausbub schrieb am

    Die Überschrift ist irreführend. Die Richter des BVerfG haben keineswegs Sterbehilfe erlaubt. Jede aktive Form der Sterbehilfe erfüllt den Straftatbestand "Tötung auf Verlangen" und der bleibt weiterhin strafbar (§ 216 StGB). Das Bundesverfassungsgericht hat "nur" den § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt, der eine Form der passiven Sterbehilfe - den assistierten Suizid - unter Strafe gestellt hatte. Das hat tatsächlich sehr viel mit Selbstmord zu tun, wie Erhard Jakob richtig feststellt. (Eigentlich müsste es Selbsttötung lauten, denn Mord ist immer die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen. Niemand kann sich selbst "ermorden".) Die Beschaffung und Bereitstellung eines tödlichen Medikaments für den Lebensunwilligen ist jetzt auch für Ärzte nicht mehr strafbar. Der Betreffende muss das Medikament aber selbst einnehmen, es darf ihm nicht durch eine andere Person verabreicht werden. Diese Person darf auch nicht bei der Einnahme helfen, in dem sie etwa die Hand des Betreffenden, in der er das Medikament selbst hält, zum Mund führt. Der Lebensunwillige muss sich selbst - ohne jede fremde Hilfe - töten. Er ist also umgangssprachlich ein Selbstmörder. Insofern hat sich de facto überhaupt nichts geändert. Jeder konnte sich auch bisher selbst töten, in dem er z. B. eine Überdosis Schlafmittel einnimmt oder sich erdrosselt.

  3. Rainer schrieb am

    Hallo Redaktion,

    Habe zwei Kommentare zum Thema Sterbehilfe geschrieben. Können Sie mir den Grund nennen, weshalb sie nicht veröffentlicht wurden

    Mit freundlichen Gruß Rainer

    Kommentar der Redaktion:

    Hallo Rainer, vielen Dank für Ihren Hinweis. Leider finden wir nur einen Kommentar von Ihnen, der leider übersehen wurde. Wir haben diesen soeben freigeschaltet und bitten um Entschuldigung.

  4. Uwe schrieb am

    Ich sehe das sehr skeptisch, weil es den Missbrauch fördert (z.B. Thema Organspende). Kranken, ans Bett gefesselten ohne Aussicht auf ein Weiterleben bzw. Besserung ist es sicher eine Hilfe. Viele Derer sind auch nicht mehr selbst bestimmend, sondern haben das schriftlich vorher an Angehörige delegiert. Denen solltes es dann obliegen, einer Sterbehilfe zuzustimmen, das wäre sinnvoll. Alles andere wird sich sowieso nicht ändern, wer sich umbringen will, tut dies auch so.

  5. Mandy schrieb am

    Ich finde das Urteil richtig... Auf Grund meines Berufes habe ich mit alten Menschen zu tun. Habe schon genug mitbekommen, wie alte Menschen an ihrer letzten Ruhestätte, meistens am Bett gefesselt, leiden... ich finde es richtig, dass jeder alte und kranke Mensch selbst entscheiden kann... ich fand es imner sehr schlimm, wenn es von Ärzten immer hieße, ich kann nicht mehr machen, außer die Schmerzen etwas zu mindern... und der sterbene leidet nach Tagen immernoch, weil das Schmermedikament nicht mehr wirkt...

    Auch für Angehörige ist es doch eine Entlasstung... warum soll der Sterbene ewig am leben erhalten werden, wenn die Aussichten eh ne besser werden... Kosten steigen... etc... jeder Angehörige hat auch ein eigenes Leben, dass muss man einfach mal so sagen... und warum soll der Angehörige finanziell büßen, wenn kein Leben mehr in Sicht ist...? Gute Entscheidung sag ich da nur

  6. Erhard Jakob schrieb am

    Ich bin selbst alt und spreche auch täglich mit vielen anderen alten Menschen. Da gibt es nicht wenige, welche sich Sorgen machen, dass sie das Geld für eine würdige Beerdigung nicht aufbringen können. Sie schämen sich, wenn sie ihren Kindern nichts vererben können. Ganz im Gegenteil. Oft müssen die Kinder noch was zu der Beerdigung dazu zahlen.

    Noch schlimmer wird es, wenn die Alten zur Pflege noch dazu zahlen müssen. Da schämen sich die Eltern doppelt und dreifach. Da geht es nicht um viele oder wenige. Da geht es mehr um Scham und Ehre und Würde.

    Nicht jeder hat das Glück wie die AfD und erbt 5 Millionen Euro!

    Wir sollten jetzt das Thema jetzt beenden.

  7. Erhard Jakob schrieb am

    Gott geht es um die Sache! Der Teufel sucht den Fehler im Detail!

    Wenn die Redaktion eine andere Meinung hat, ist doch das nichts schlimmes! Trotzdem können wir uns doch gegenseitig achten und respektieren!

    Noch ein Nachtrag zu *Viele*! Zwei Haare auf dem Kopf sind relativ wenig! Zwei Haare in der Suppe sind relativ viel!

    Kommentar der Redaktion:

    Wir respektieren doch Ihre Meinung. Wenn Sie jedoch angeben, mehrere ältere Menschen zu kennen, die sich umbringen würden, um ihren Angehörigen Geld zu sparen, wollen wir das gern einordnen. Viele ist uns da zu ungenau.

  8. Erhard Jakob schrieb am

    Das ist keine Behauptung mit statistischen Belegen! Das sind Meinungen von vielen alten Menschen, welche ich schon oft zur Kenntnis nehmen musste.

    Allerdings werden die armen Menschen mit dieser Meinung nicht hausieren gehen. Sie werden es zu Menschen sagen, zu denen sie ein vertrauliches Verhältnis haben. Allerdings wird dieses Verhältnis immer kleiner. Viele stehen ganz allein da und fressen alles in sich hinein. Kein Wunder, dass sie nur noch an Selbstmord denken!

    Vor geraumer Zeit sagte jemand zu mir: Das Leben ist nur noch im Suff zu ertragen!

    So richtig wusste ich nicht, wie Ich sie wieder aufbauen konnte.

    Kommentar der Redaktion:

    Wieviele meinen Sie mit viele?

  9. Erhard Jakob schrieb am

    Die Angst vor dem Sterben treibt viele in den Selbstmord.

    Aber nicht nur. Viele alte arme Menschen haben auch Angst den Kindern eine finanzielle Belastung zu sein und bitten deshalb um Sterbehilfe.

    Kommentar der Redaktion:

    Dies ist eine Behauptung! Haben Sie Zahlen oder stat. Belege für diese Behauotung?

  10. Perserkater schrieb am

    Endlich bewegt sich etwas in dieser Sache. Wer Sterbehilfe nicht möchte, kann ja ausharren bis zum qualvollen Schluss. Für viele Menschen wird es die Angst vor dem Ende nehmen.

  11. Erhard Jakob schrieb am

    … sich vor den Zug werfen, ist das Eine. Als Pilot ein Flugzeug mit 149 Insassen mit in den erweiterten Selbstmord nehmen, ist das Andere! Die hier genannten Selbstmörder werden sich ganz sicher nicht an einen Arzt wenden und ihn bitten, ihm bei der Selbsttötung zu helfen.

    Menschen, welche sich mit einem selbstbestimmten Ende ihres Lebens befassen, können Vorsorge treffen und müssen diese große
    Belastung nicht auf andere übertragen!

    Das ist meine ganz persönliche Meinung! Sie muss nicht richtig sein!

  12. Rainer schrieb am

    Hallo Herr Jakob, haben Sie den Text richtig gelesen???

    Was hat Sterbehilfe denn mit Selbsmord zutun. Ich glaube nicht, dass viele Leser ihrer Meinung sind. Wir reden hier hauptsächlich von kranken Menschen, denen der Staat vorgeschrieben hat, wann sie von ihrem Leid erlöst werden.

  13. Erhard Jakob schrieb am

    Selbstbestimmung über das Leben und Sterben hatten wir doch schon immer! Wer sein Leben mit Selbstmord beenden wollte, konnte das doch schon immer!

    Heute geht es doch darum, darf der "Selbstmörder", welcher selbst zu feige ist, mit der Ermordung seiner eigenen Person einen anderen beauftragen?

    Ich bin der Auffassung, dass sich jeder in eigener Verantwortung umbringen soll!

    Kommentar der Redaktion:

    ...und sich vor den Zug wirft, dessen Lokführer danach Zeit seines Lebens unter Depressionen leidet???

  14. Lothar schrieb am

    Endlich wird der Mensch nicht mehr bevormundet und bei schweren Krankheiten zu lebenslänger Haft in Bett und Rollstuhl verurteilt und vor allem nicht mehr ständiger Folterung durch ständige unsägliche Schmerzen durch Fremde (Gesetzgeber) ausgesetzt. Bisher haben sich "humane" Politiker das Recht herausgenommen als Folterknechte gegenüber Schwerkranken auftreten zu dürfen.

    Endlich Selbstbestimmung des Menschen über sich selbst und sein Leben und Sterben.

    Vielleicht werden in Zukunft viele Busfahrer und Lokführer von dem Schrecken eines Selbstmordes vor seinem Fahrzeug bewahrt (dies nur als positive Nebenwirkung).