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Streit um Brückenabriss schwelt weiter

Streit um Brückenabriss schwelt weiter

Seit vergangenem Herbst enden die Wege von und zur Rieseneiche am Flussbett der Malschwitzer Kleine Spree, nachdem eine Brücke in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen wurde.

Malschwitz. Der Streit um einen Brückenabriss im Niederguriger Teichgebiet hat eine neue Dimension erreicht. Jüngst erhob der Ortschaftsrat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leiter des Landestalsperrenbetriebes Spree/Neiße, Sebastian Fritze. Das bestätigte die LTV dem Oberlausitzer Kurier auf Anfrage. Daher wolle sich die Behörde zu weiteren Details, die den umstrittenen Rückbau betreffen, zunächst nicht äußern. Auch Bürgermeister Matthias Seidel zieht es vor, keine weiteren Angaben zu machen. Unserer Zeitung sagte er lediglich, dass die Gemeindeverwaltung zwei Tage vor dem Brückenabriss durch die LTV über das geplante Vorhaben informiert wurde. Die Bevölkerung indes sah sich vollendeten Tatsachen ausgesetzt.

Warum das Gemeindeoberhaupt nicht dagegen einschritt, bleibt ein Rätsel. Die Möglichkeiten dazu schien Matthias Seidel durchaus gehabt zu haben, wenn er sagt: „Die LTV erarbeitete einen Vertrag, in dem wir uns zur Übernahme des Bauwerks auf ihrem Grundstück verpflichteten. Der Vertrag wurde von uns unterschrieben und lag der LTV fristgemäß vor.“

Ortsvorsteher Siegfried Spank bestätigte, dass die 100-jährige Brücke Eigentum der Gemeinde Malschwitz sei. „Sie wurde die ganzen 100 Jahre auch von ihr auf verkehrs- und betriebstechnische Sicherheit gewartet. Erst 1998 erfolgte eine grundhafte Instandsetzung im Auftrag der Kommune und im Oktober 2018 eine Reparatur am Brückenbelag. Im Rahmen einer Hochwassermaßnahme im Jahre 2013 hat die LTV diese Brücke als Widerlager für eine Absperrung zur Umleitung des Hochwassers auf die Niederguriger Wiesen benutzt und dabei eine Betonauflage etwas verschoben. Wenn Herr Fritze der Meinung ist, dass er für die Brücke zuständig ist, hätte er eine sofortige Beseitigung des Schadens veranlassen müssen.“ Doch damit nicht genug: „Für die angebliche Behauptung, die Brücke war nicht verkehrssicher, fehlt jeder Beweis durch ein ordentliches Gutachten. Es fehlt auch eine Abrissgenehmigung und die dafür notwendige Einleitung eines Verwaltungsverfahrens mit den entsprechenden Prämissen.“ Diese Aussage konnte der Oberlausitzer Kurier zunächst nicht auf deren Stichhaltigkeit überprüfen. Fest steht allerdings, dass es sich beim Fluss Malschwitzer Kleine Spree, über den noch bis zum Herbst vergangenen Jahres der Steg führte, laut sächsischem Wassergesetz um ein Gewässer zweiter Ordnung handelt. Damit fällt dieses nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung. Dieser Fakt wurde unserer Zeitung vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auch noch einmal bestätigt.

„Zu dieser Brücke und über diese führt ein im Notarvertrag für die öffentliche Nutzung vereinbarter und freigegebener Wanderweg“, weiß Siegfried Spank. „Zu beachten sind auch die Ausführungen im Straßengesetz für den Freistaat Sachsen. Darin ist im Paragraph 53 geregelt, dass Straßen und Wege, die vor dem Stichtag 16.02.1993 der öffentlichen Nutzung dienten, öffentliche Straßen oder Wege auch ohne Widmung im Sinne des Straßengesetzes bleiben. Diese Regelung trifft auch für die weiteren Radwege zu, für die kein extra Gestattungsvertrag notwendig wäre.“ Seinen Angaben zufolge laufen beim Landratsamt derzeit Prüfungen, inwieweit die Bestimmungen von Paragraph 53 Sächsisches Straßengesetz und der Paragraphen 27, 29 und 59 Bundesnaturschutzgesetz im Niederguriger Teichgebiet zur Umsetzung kommen müssen.

Das Brückenbauwerk ermöglichte es Spaziergängern aus dem Malschwitzer Ortsteil in der Vergangenheit, auf kurzem und ungefährlichem Wege zu einem Wahrzeichen der Region zu gelangen – der Rieseneiche. Sie gilt als ältester Baum im gesamten Landkreis Bautzen und stellt seit jeher ein beliebtes Ausflugsziel dar.

Nach dem Abriss des Steges sind Ausflügler nunmehr dazu gezwungen, erst ein Stück an der viel befahrenen Bundesstraße B 156 entlangzugehen. Dies wiederum führte bislang nicht zu einem Versiegen des Besucherverkehrs. Doch gerade der kollidiert scheinbar mit den Interessen des Eigentümers der Teiche, der, schenkt man den Niedergurigern Glauben, vor Ort möglichst ungestört auf Entenjagd gehen will. Inwieweit vor diesem Hintergrund die Spreequerung weichen musste und welche weiteren Einschränkungen in der Zukunft zu erwarten sind, darüber kann bislang nur spekuliert werden. Siegfried Spank dazu: „Dass der neue Besitzer seine Entenjagd in Ruhe ausüben möchte, ist eine oft geäußerte Meinung vieler Bürger, jedoch nur eine Vermutung. Für den 21. März haben wir eine Aussprache mit dem Besitzer, dessen Verwalter und dem Landrat vereinbart. Diese Gelegenheit möchten wir nutzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ Unabhängig davon drängt der Ortschaftsrat auf eine zügige Aufklärung.

Roland Kaiser / 09.03.2019

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