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Trotz Erlaubnis noch viele Fragezeichen

Trotz Erlaubnis noch viele Fragezeichen

Kitesurfen ist auf dem Bärwalder See nur unter strengen Auflagen möglich. Ob die Umsetzung noch in diesem Jahr zu schaffen ist, bleibt ungewiss. | Foto: Matthias Schulz

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) gestattet das Kitesurfen auf einem abgegrenzten Areal des Bärwalder Sees zunächst befristet bis zum Jahresende 2016. Die Gemeinde Boxberg hatte einen Antrag auf die ausnahmsweise Zulassung des Kitesurfens bei der LDS gestellt.

Bärwalder See. „Kitesurfen gehört zu den gefahrgeneigten Wassersportarten. Die Sportart ist nicht von der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Görlitz für die Nutzung des Tagebaurestgewässers  vom März 2016 erfasst und bedarf eines gesonderten Genehmigungsverfahrens, dessen Einzelheiten vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr geregelt wurden“, erklärt der Pressesprecher der Behörde, Ingolf Ulrich.

Die Genehmigung zum Kitesurfen auf dem Bärwalder See sei daher an die vorherige Umsetzung mehrerer Auflagen gebunden. Die für das Kitesurfen freigegebene Fläche des Sees ist mit weißen Stumpftonnen im Abstand von maximal 500 Metern zu markieren. Die Abgrenzung zu einer an die Kitezone anschließenden Naturschutzfläche in der Mitte des Sees hat ebenfalls mit weißen Stumpftonnen im Maximalabstand von 300 Metern zu erfolgen.

Die Gemeinde Boxberg muss weiter dafür sorgen, dass an den Hauptzugängen zum Bärwalder See auf Informationstafeln ein Überblick über Sperr- und Nutzungsbereiche des Gewässers gegeben wird. Ferner ist abzusichern, dass Kitesurfer nur die an die Kitezone angrenzenden und dafür zugelassenen Uferbereiche als Ein- und Ausstieg nutzen. Kitesurfen auf dem Bärwalder See ist aus geotechnischen Gründen auf Wasserstände zwischen 123 und 125 Metern beschränkt. Da der Bärwalder See noch immer unter Bergaufsicht steht, hat das Kitesurfen gegenüber Baumaßnahmen, Sperrungen und sonstigen sanierungsbedingten Einschränkungen zurückzustehen.

 „Die Befristung der jetzt erteilten Genehmigung auf den Zeitraum bis zum Ende des laufenden Jahres ist durch das Fehlen eines über diesen Zeitpunkt hinausreichenden Nutzungsvertrages zum Bärwalder See zwischen der LMBV und der Gemeinde Boxberg bedingt“, erklärt Ingolf Ulrich. Wenn ein neuer, ab 2017 geltender Nutzungsvertrag abgeschlossen worden ist, könne die Gemeinde einen neuen Antrag auf Zulassung des Kitesurfens auf dem Bärwalder See stellen.  

Ob es allerdings in diesem Jahr tatsächlich noch zu legalen Kitesurf-Aktivitäten auf dem größten See Sachsens kommt, steht trotz der Genehmigung in den Sternen. „Wir als Verein sind glücklich über die Ausnahmegenehmigung“, erklärt Matthias Schulz als Pressesprecher des Kitesurf Lausitz e.V.: „Schließlich haben wir uns seit mehr als einem Jahr dafür engagiert.“ Und weiter: „Hier stehen wir aktuell im Kontakt mit der Gemeinde Boxberg, um die Umsetzung der erteilten Auflagen zu klären. Ein Termin steht dazu leider noch nicht fest.“

In der Boxberger Gemeindeverwaltung gibt es allerdings von Euphorie keine Spur: „Es ist noch völlig unklar, wie wir die Auflagen in einer angemessenen Zeit erfüllen sollen, zumal wir uns ja schon in der Mitte der Saison befinden“, heißt es von dort.  Zudem sei keine Investitionssicherheit gegeben, da die Genehmigung im nächsten Jahr erneut beantragt werden müsse. Letztendlich wird der Gemeinderat über die Erfüllung der Auflagen entscheiden müssen.

Uwe Menschner / 09.08.2016

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