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Trotz vieler Einwände: Planänderung genehmigt

Trotz vieler Einwände: Planänderung genehmigt

Die Planänderung umfasst die Erweiterung der Anlage um eine zusätzliche Linie zur Herstellung von Feinsplitten.

Kamenz. Das Sächsische Oberbergamt (OBA) hat die von der Natursteinwerke Weiland GmbH beantragte Änderung des Rahmenbetriebsplans für den Grauwackesteinbruch Bernbruch genehmigt. Die Planänderung umfasst die Erweiterung der Anlage um eine zusätzliche Linie zur Herstellung von Feinsplitten. Zu dieser Linie gehören zwei Nachbrecher, zwei Dreieck-Siebmaschinen, ein Vertikalbrecher (Kubikator) sowie diverse Förderbänder und ein Freilager. In einer Nebenbestimmung wird festgelegt, dass der Betrieb des Vorbrechers und der Bahnverladung nicht im Nachtbetrieb stattfinden darf. Damit, so das Oberbergamt, sei den in einer Stellungnahme vorgebrachten Bedenken der Stadt Kamenz Genüge getan.

Das Vorhaben der Natursteinwerke Weiland GmbH war insbesondere in den Ortschaftsräten der nahe an der Anlage gelegenen Kamenzer Stadtteile auf Kritik und Widerstand gestoßen. So hieß es im Protokoll einer Sitzung des Ortschaftsrates Bernbruch: „Die Staub- und Lärmbelastung durch den Steinbruch ist jetzt schon eine Zumutung für die Bernbrucher Bürger. Sprengungen werden nicht mehr in Intervallen durchgeführt. Es gibt nur noch eine starke Sprengung. Die Erschütterung ist so groß, das Dachziegel klappern. Es ist eine Frage der Zeit, wann die ersten Risse in Häusern zu sehen sein werden. Die Befülltrichter sind nicht mit Gummimatten ausgelegt, so wie es im Vergleich vor der 3. Kammer des Verwaltungsgericht Dresden gefordert wurde.“ Und auch der Ortschaftsrat Brauna beklagte „starke Erschütterungen, Rissbildungen, Lärm-, Staub- und Schmutzbelastungen“ vor allem in der Ortslage Liebenau.

Das Oberbergamt geht in seiner Begründung auf diese Einwände ein. Zu der von der Stadtverwaltung aufgestellten Behauptung, dass vorgeschriebene Maßnahmen zur Laub- und Staubminderung nicht umgesetzt würden, erwidert es: „Der Bergbauunternehmer wurde darauf hingewiesen, kurzfristig eine Wasserbedüsung am Bandkopf der Bandanlage anzubringen. Weitere unzulässige Staubentwicklungen wurden in den unangekündigten Betriebsbefahrungen nicht festgestellt.“ Des weiteren seien Fallhöhen reduziert, Fahrwege befeuchtet und Fahrgeschwindigkeiten begrenzt worden. „Die Maßnahmen entsprechen dem Stand der Technik“, so das OBA. Eine Einhausung von Anlagen, wie von der Stadt gefordert, betrachtet es als nicht erforderlich. Bestätigt hat das Oberbergamt hingegen die Behauptung, dass in den Befülltrichtern der Bahnverladung – „wahrscheinlich aufgrund von Verschleiß“ – keine Gummimatten ausgelegt sind. Der Unternehmer sei angewiesen worden, die fehlenden Schallschutzgummis „unverzüglich und fortlaufend“ zu erneuern. Eine Bahnverladung im Nachtbetrieb werde, anders als bei der vorherigen Planänderung von 2012, nicht mehr zugelassen, da „eine Auslegung mit Gummimatten nicht ständig gewährleistet werden kann.“ Zur beklagten generellen Lärmbelastung macht das OBA folgende Aussage: „Die Beurteilungspegel werden sowohl tags als auch nachts deutlich unterschritten. Da aber in der Umgebung ein ungewöhnlich niedriges Hintergrundgeräuschniveau herrscht, können auch sehr niedrige anlagenbedingte Geräuschemissionen hörbar und auch belästigend sein.“

Zu den beklagten Erschütterungen durch Sprengungen weist das OBA zunächst darauf hin, dass diese nicht Bestandteil der Planänderung seien. Messungen hätten keine Überschreitung der Richtwerte ergeben. „Die Sprengungen können insofern keine Schäden an Häusern verursachen“, schlussfolgert das Amt. Entsprechende Bedenken der Ortschaftsräte könnten somit ausgeräumt werden.

Uwe Menschner / 21.12.2020

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Kommentare zum Artikel "Trotz vieler Einwände: Planänderung genehmigt"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. skorpi25 schrieb am

    Warum wird bei solchen Entscheidungen immer oder meistens zu Gunsten der Unternehmen entschieden. Die Verantwortlichen des Obetbauamtes sollten sich vor Ihrer Entscheidung Inkognito in den betreffenden Orten mal für 6 Monate einmieten und dann entscheiden.

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