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Trotz weniger Tests: Kreis hält an App fest

Trotz weniger Tests: Kreis hält an App fest

Die Schlangen in den Testzentren werden merklich kürzer, nachdem die neue Corona-Verordnung in Kraft trat. Anfang April sah das beispielsweise im Kornmarkthaus noch ganz anders aus. Foto: Archiv

Mit der Einrichtung eines eigenen Systems zur Ausstellung von Impf- und Genesenennachweisen hat der Landkreis Bautzen noch vor Kurzem für Schlagzeilen gesorgt. Dafür stellte er einen Teil seines Personals ab, und er übernahm die Lizenzgebühren für die benötigte Software. Doch inzwischen sinkt die Zahl der Neuinfektionen rapide. Wie es weitergeht – ein Überblick.

Bautzen. Im Landkreis Bautzen gehen die Inzidenzen weiter zurück. Vor diesem Hintergrund kann weitgehend auf Tests verzichtet werden – zum Beispiel beim Besuch von Gaststätten oder beim Einkaufen. Das ergibt sich aus der am Montag in Kraft getretenen Corona-Verordnung des Freistaates. Mehrere Testzentren wie die in Obergurig, in der Körse-Therme Kirschau, in Wilthen oder auch in Schlungwitz stellen daher ihren Betrieb ein oder passen die Öffnungszeiten an. Was hingegen bleibt, ist das sogenannte Schnelltest.Click-Angebot der Kreisverwaltung. Über dieses erhalten die Bewohner des Landkreises eine offizielle Bestätigung darüber, dass sie eine Corona-Infektion überstanden haben oder sie dagegen geimpft wurden.

„Derzeit ist unser System auch die einzige Möglichkeit für die Ausstellung von amtlichen Bescheinigungen für Genesen-Geimpfte und Genesene mit einer Impfdosis“, erklärt in dem Zusammenhang Cynthia Thor, Sprecherin des Bautzener Landratsamtes. Seit seiner Einführung inmitten der dritten Corona-Welle sei das Angebot gut angenommen worden. „Innerhalb weniger Tage wurden damit mehr als 4.000 vorläufige Impfbescheinigungen und 1.500 Genesenennachweise in Form eines QR-Codes generiert. Allerdings kann dieser bislang noch nicht in die Corona-Warn-App oder Covpass-App eingebunden werden. Hier laufen derzeit noch Abstimmungen mit dem Bundesgesundheitsministerium.“ Das ausgestellte Zertifikat ist in Papier- oder in der digitalen Form erhältlich.

Bescheinigungen ersetzen andere Nachweise

Doch was passiert damit? Die Kreisverwaltung räumt ein, dass es Einrichtungen, die eine dazugehörige App zur Nachweiskontrolle nutzen, bislang nur recht wenige gäbe. „Das liegt insbesondere daran, dass kaum noch Testpflichten bestehen“, sagt Cynthia Thor. Wie sich das im kommenden Herbst und Winter gestalten wird, bleibt indes abzuwarten. Fest steht: Wer über eine solche Bescheinigung verfügt, kann diese dann nutzen, um etwa in Apotheken ein Zertifikat des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erhalten.

„Die Person muss dann nicht mehr alle Unterlagen über Impfung und Genesung vorzeigen, die Landkreis-Bescheinigung reicht dafür aus“, betont die Behördensprecherin. „Viele Apotheken nehmen diese auch per E-Mail an – im Gegensatz zu Impfausweisen, die stets persönlich vorgezeigt werden müssen. Man kann sich also gegebenenfalls einen Gang in die Apotheke sparen. Leider dürfen die Apotheken den RKI-Code dann nicht per E-Mail zurücksenden.“ Deshalb bleibe die Aufgabe: „Wir werden uns darum bemühen, dass auch unser Service in die Corona-Warn-App oder Covpass-App integriert werden kann beziehungsweise wir den Zugang zu den Schnittstellen erhalten.“

Unterm Strich liege der Mehrwert darin, dass die Menschen erstmals ein offizielles Dokument in der Hand halten und damit ihren Impfpass schonen können. Und noch etwas stellt Cynthia Thor fest: „Das System ‚Schnelltest.Click’ ist ein sehr wichtiger Baustein für den Betrieb der Testzentren unter Kontrolle des Landratsamtes. Damit konnten Positivfälle quasi in Echtzeit an das Gesundheitsamt gemeldet werden und es ermöglicht auch einen guten Überblick über die Gesamtzahl der durchgeführten Tests. Ohne die Software hätte die Teststrategie nicht so effizient umgesetzt werden können. Auch die Möglichkeit des Betruges wäre größer gewesen.“ Es seien alle Testzentren, Teststellen und mobilen Teams eingebunden, die Kontrolle erfolge durch das Gesundheitsamt. Der Landkreis hatte eigenen Angaben zufolge die Lizenzgebühren für die Software übernommen, da er das System zur Bedingung für eine Beauftragung von Testzentren machte.

Roland Kaiser / 19.06.2021

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