Zittau/Bautzen. Das Urteil des Landgerichts Görlitz – Außenkammern Bautzen – vom 16. Dezember 2013 gegen eine 32 Jahre alte Frau aus Zittau wegen der Tötung ihres am 12. Dezember 2012 geborenen Kindes ist rechtskräftig.
Die Verkäuferin ist des Totschlags schuldig. Sie wurde wegen dieses Deliktes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die durch sie gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. August 2016 verworfen.
Weitere aktuelle Artikel
Decke des Spiegelsaals ist jetzt fertig saniert
Prachtvoll präsentiert sich nach der Sanierung wieder die Decke des historischen Spiegelsaals im Barockschloss Rammenau.
Die Naturschutzstation Neschwitz lädt am Samstag, 13. Dezember, zu einer Mitmachaktion ein. Von 9.00 bis 14.00 Uhr steht der praktische Einsatz für den Artenschutz im Fokus.
Eine Herbstbelebung gibt es nur bei den Lehrstellen
Die Arbeitslosigkeit in beiden Oberlausitzer Landkreisen ist im November leicht zurückgegangen. 19183 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 250 weniger als im Oktober und 594 weniger als vor einem Jahr.