Zittau/Bautzen. Das Urteil des Landgerichts Görlitz – Außenkammern Bautzen – vom 16. Dezember 2013 gegen eine 32 Jahre alte Frau aus Zittau wegen der Tötung ihres am 12. Dezember 2012 geborenen Kindes ist rechtskräftig.
Die Verkäuferin ist des Totschlags schuldig. Sie wurde wegen dieses Deliktes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die durch sie gegen dieses Urteil eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2. August 2016 verworfen.
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