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Wieder Ärger um die Deschkaer Brücke

Wieder Ärger um die Deschkaer Brücke

Um die Brücke in Deschka gab es in der Vergangenheit schon wiederholt Ärger. Einige Anwohner sträuben sich gegen die Nutzung durch Autos, die in Ausnahmefällen gestattet ist.

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Auch ein schwerer Betonklotz versperrte schon einmal die Durchfahrt zur Neißebrücke in Deschka. Foto: Archiv/fum

Ein paar Monate war es still geworden um das Hin und Her zum Fahrzeugverkehr auf der Deschkaer Brücke. Nun aber gibt es einen neuen Zwischenfall: Unbekannte verschweißten einen Stahlpoller fest dort an, wo sonst eine versenkbare Variante berechtigten Autos den Durchlass ermöglicht.

Deschka. Eigentlich sollten sich die Wogen der Empörung von Befürwortern und Gegnern des Fahrzeugverkehrs mit Ausnahmeregelungen über die Deschkaer Neißebrücke inzwischen geglättet haben. Doch offenbar ist das Gegenteil der Fall. Zumindest verdeutlicht das eine Polizeimeldung der letzten Tage, deren Inhalt es in sich hat. Unter dem Titel „Durchfahrt der Neißebrücke durch Poller blockiert“ wird berichtet, dass „Unbekannte in Deschka die Durchfahrt der nach Polen führenden Neißebrücke unberechtigterweise mit einem selbst angeschweißten Stahlpoller blockiert“ haben. Die sonst hier befindliche versenkbare Variante sei zurzeit wegen Reparaturarbeiten abgebaut. Das neu aufgetauchte Hindernis habe zum Ärger einiger Eltern geführt, die ihre Kinder in den benachbarten Kindergarten bringen wollten. Denn: Das Überqueren der Brücke mit dem Auto war nicht mehr möglich.

Nun befasst sich der Verkehrsdienst des Polizeireviers Görlitz mit dem „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ und hat die Ermittlungen zu den Hintergründen aufgenommen. Weiterhin prüfe die Polizei, heißt es in der Mitteilung, wer für das Entfernen der Abdeckplatte des Einbauschachtes des ursprünglichen Pollers verantwortlich ist.

Im Landratsamt Görlitz ist man in die Vorhänge rund um die Neißebrücke involviert. Peter Hoffmann, Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes: „Die Straßenverkehrsordnung sieht in ihrem Paragrafen 46 vor, dass Ausnahmegenehmigungen – wie im Fall des ausnahmsweisen Befahrens der Brücke Deschka – sehr restriktiv gehandhabt werden müssen.“

Der Landrat habe das Ordnungsamt im Zusammenhang mit der Vergabe derartiger Ausnahmegenehmigungen angehalten, das Ermessen sehr eng auszuüben, was gängige Praxis im Landratsamt sei und dem Leitbild des Gesetzes entspreche. Spezielle, nur den Landkreis betreffende Regelungen gebe es hierbei nicht, betont Hoffmann, denn in der StVO sei alles verbindlich vorgegeben.

„Unsere Aufgabe ist es, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die engen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Erteilung der Genehmigung gegeben sind.“ Man müsse also klären, „ob ein besonders dringender Fall vorliegt und die Versagung der begehrten Ausnahmegenehmigung zum Überfahren der Brücke zu einer unbilligen, vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigten Härte für den Betroffenen führen würde.“ Die Sicherheit des Verkehrs und möglichst auch dessen Flüssigkeit dürften dabei nicht erschwert oder gefährdet werden. Natürlich sei auch das Schutzinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen. Einen positiven Bescheid könne es nur dann geben, wenn das Interesse des Antragstellers ein ganz herausragendes Gewicht besitze. Im Moment liegen nach Auskunft des Amtsleiters vier Ausnahmegenehmigungen für insgesamt acht Fahrzeuge vor.

Um die Positionen von Befürwortern und Kritikern des Autoverkehrs auf der Deschkaer Brücke einander anzunähern stand der Landkreis in der Vergangenheit immer wieder im Dialog mit beiden Gruppen. Die letzte Zusammenkunft zwischen Vertretern der Bürgerinitiative und der Fachämter des Landkreises gab es erst am 10. Juli. Auch Landrat Bernd Lange war persönlich dabei.

Für Evelin Bergmann kam der jüngste Zwischenfall mehr oder weniger überraschend. „Seit der Installation des versenkbaren Pollers mit Visierbeschlag im Januar 2017 gab es bisher nur eine kleine Beschädigung – der Poller war gelockert worden, unser Bauhof hat die Sache schnell repariert“, erklärt die Bürgermeisterin von Neißeaue. Warum Unbekannte dem Fahrzeugverkehr auf der Deschkaer Neißebrücke nun erneut einen Riegel vorgeschoben haben, kann sie sich nicht erklären. Immerhin sei die Zahl der Ausnahmegenehmigungen, an denen sich der Ärger in der Vergangenheit immer wieder entzündete, in ihrer Amtszeit drastisch reduziert worden. Zudem habe es in den vergangenen Monaten immer wieder Kontakt zur Bürgerinitiative „Autofreie Fußgängerbrücke“ gegeben. „Vertreter der BI sind regelmäßig in den Gemeinderatssitzungen zu Gast und werden dort immer über den neuesten Stand informiert“, erläutert Evelin Bergmann.

Der 2015 durchgeführte Bürgerentscheid in Sachen Brücke hätte eigentlich Sicherheit über die Zukunft des Bauwerks geben müssen. „Unmittelbar nach dem Bürgerentscheid hatte ich einen Termin mit dem Kommunalamtsleiter des Landkreises, Herrn Ilg, um mir Rechtssicherheit zu verschaffen, was dies in der Umsetzung für unsere Gemeinde bedeutet. Denn der Bürgerentscheid ist bindend für das Territorium bzw. für Bereiche, die in der Zuständigkeit der Gemeinde Neißeaue liegen“, so die Bürgermeisterin. Demnach habe der Entscheid für die Gemeinde zwei Punkte zur Folge. „Von der Kommune dürfen keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Vielmehr werden sie seitdem ausschließlich von der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes erteilt.“ Zur Prüfung der Umstände frage die Behörde in der Gemeinde an, „ob das Kind eine unserer Einrichtungen besucht und ob die Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Bis zum Bürgerentscheid hat die Gemeinde bestätigt, ob bzw. dass das Kind die Einrichtung besucht und dass der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nichts im Wege steht. Nach dem Bürgerentscheid gibt die Gemeinde nur noch Auskunft darüber, ob das Kind eine unserer Einrichtungen besucht.“

Laut Evelin Bergmann setzt die Gemeinde Neißeaue den Bürgerentscheid „von Beginn an vollumfänglich um“. Dies habe man den Einwohnern einschließlich den Vertretern der Bürgerinitiative in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen bereits mehrfach erläutert. Allerdings: Ausnahmegenehmigungen, die das Landratsamt erteilt, sind durch den Bürgerentscheid nicht betroffen, da der sich ausschließlich auf das Gemeindegebiet beschränkt. „Manche Deschkaer haben danach vielleicht eine große Veränderung erwartet und sind nun enttäuscht, dass nach außen hin nichts Wahrnehmbares passiert. Allerdings ist die Bedeutung des Bürgerentscheids für die Umsetzung nicht wirklich groß. Deshalb kann es in dieser Angelegenheit keine wirklich wahrnehmbare Veränderung geben“, erläutert die Rathauschefin. Sie selbst hat ihre vom Landratsamt erteilte Ausnahmegenehmigung – ebenso wie ihr polnischer Amtskollege – zurückgegeben. „Ich habe bewusst darauf verzichtet, denn ich habe sie ohnehin nicht oft genutzt.“

Frank-Uwe Michel / 25.07.2017

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Kommentare zum Artikel "Wieder Ärger um die Deschkaer Brücke"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Nachbar schrieb am

    Baut doch eine richtige Brücke die Schlesien mit Schlesien verbindet! um die Teilung zu überwinden. Den auch in Pinsk lässt sich gut shoppen. Und eine gute Nachbarschaft ist auch was wert.

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