Wo nicht geknallt werden darf

Feuerwerk Foto: M. Wehnert
Görlitz. Wie bereits in den vergangenen Jahren hat die Stadt Görlitz auf der Grundlage des Sächsischen Polizeibehördengesetzes auch 2025 eine Feuerwerksverbotszone auf einem eng begrenzten Areal erlassen. Diese Zone betrifft den das Umfeld von Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche. Dort ist das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Das Verbot tritt am 31. Dezember, 22.00 Uhr, in Kraft und endet am 1. Januar, 2.00 Uhr. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Verordnung verstößt, kann mit einer Geldbuße von 5 bis 1.000 Euro belegt werden. Die Polizeiverordnung nebst einem Lageplan der Verbotszone ist auf der Internetseite der Stadt unter www. goerlitz.de in der Rubrik „Aktuelles“ veröffentlicht.