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210 Klagen gegen den Landrat nach Wolfsabschuss

210 Klagen gegen den Landrat nach Wolfsabschuss

Auch Ministerpräsident Michael Kretschmer blickt nachdenklich auf das Problem, dass Schafe in der Region einem erhöhten Risiko des unnatürlichen Todes ausgesetzt sind.

Die sächsische CDU-Landtagsfraktion zieht eine ernüchternde Bilanz nach 20 Jahren Wolf in Sachsen. Entnahmen sind im Einzelfall zwar möglich, aber mit großen rechtlichen Risiken verbunden.

Diehsa. Der Görlitzer Landrat Bernd Lange (CDU) sieht sich nach dem Wolfsabschuss vom Februar in der Nähe von Krauschwitz (bei Weißwasser) mit 210 Klagen konfrontiert. Dies erklärte er vor wenigen Tagen im Rahmen der von der Landtagsfraktion seiner Partei organisierten Veranstaltung „20 Jahre Wölfe in Sachsen“ in Diehsa (Landkreis Görlitz). Lange erklärte auch, dass er der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht den Namen des mit dem Abschuss betrauten Jägers genannt habe: „Ich habe gesagt, sie sollen sich an mich halten. Ich übernehme die Verantwortung.“

Rechtssicherheit für Entnahmen nötig

„Die Rechtssicherheit ist derzeit tatsächlich das größte Problem“, betont auch der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. „Am politischen Willen liegt es nicht.“ Damit meint er die von Jägern, Nutztierhaltern und vielen Bürgern aus der Wolfsregion geforderte Herabsetzung des Schutzstatus für die Wölfe. Diese würde es schneller und unkomplizierter ermöglichen, auffällige Tiere zu „entnehmen“ – sprich: abzuschießen.
„Zwar ist die Entnahme in bestimmten Fällen in Sachsen schon seit langem möglich“, so der Minister. „Allerdings gehen die Verantwortlichen damit ein hohes rechtliches Risiko ein.“ Eine Erfahrung, die der Görlitzer Landrat nach dem ersten „offiziellen“ Wolfsabschuss in Sachsen gerade machen muss. Und nicht nur er: „Es ist kaum möglich, einen Jäger zu finden, der einen solchen Abschuss durchführen will. Sie haben alle Angst vor den möglichen Folgen – diese können bis zum Verlust der Jagdberechtigung gehen.“ So habe er, so Bernd Lange, keinen Jäger gefunden, der bereit gewesen sei den Wolf „Pumpak“ zu schießen – den ersten Wolf, für den das sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium die entsprechende Genehmigung erteilt hatte. Das Problem erledigte sich dann auf andere Weise – Pumpak „verschwand“ und wurde im sächsischen Wolfsgebiet nie wieder gesehen. Über die Hintergründe gibt es zahlreiche Spekulationen, aber keine gesicherten Erkenntnisse.

CDU sieht sich als Vorreiter

Ein Zustand, den auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer unlängst schon beklagt hatte und den der Umweltminister ändern möchte. Jedoch: „Dafür sind dicke Bretter zu bohren. Der Schlüssel für eine Änderung des Schutzstatus liegt in Brüssel.“ Ihm sei es, so Thomas Schmidt, bewusst, dass der gesamte Prozess lange dauert – für die Betroffenen zu lange. „Und doch haben wir schon viel erreicht. Wir führen heute Diskussionen, die noch vor fünf Jahren undenkbar waren.“
Seine eigene Partei sieht der CDU-Mann als Vorreiter beim Umdenken in Sachen Wolfsschutz, bemerkt aber auch in den Reihen anderer politischer Kräfte bis hin zu den Grünen entsprechende Tendenzen: „Sie müssen nur aus einem Gebiet kommen, das selbst unmittelbar betroffen ist.“ Der Bautzener Landrat Michael Harig allerdings fürchtet, dass eine befriedigende Lösung, wenn sie denn irgendwann herangereift ist, zu spät kommt: „Dann gibt es vielleicht keine kleinen Tierhalter mehr. Da könnte viel Kulturgut verloren gehen.“
Um es nicht so weit kommen zu lassen, setzt Minister Thomas Schmidt auf eine „Politik der kleinen Schritte.“ So will er das Prozedere für die Entschädigung nach Wolfsrissen vereinfachen und beschleunigen. Die Rissgutachter der Landratsämter sollen künftig selbst darüber entscheiden können.

Hybriddiskussion nicht zielführend

Immerhin haben die sächsischen Befürworter einer Lockerung des Schutzstatus für den Wolf auch auf Bundesebene Unterstützer. Zu ihnen zählt Hermann Onko Aeikens, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. „Wo der Wolf keine friedliche Koexistenz will, müssen wir die Möglichkeit haben, ihn zu entnehmen“, so sein Credo. Angriffe auf Weidetiere seien nicht mehr nur in Sachsen ein Thema, sondern auch in Niedersachsen, wo Schafe für den Deichschutz unverzichtbar seien. Auch Aeikens sieht in der Schaffung von Rechtssicherheit für die Behörden vor Ort die wichtigste Aufgabe.

Nicht viel hingegen halten er und Thomas Schmidt von der aufgeflammten Diskussion darüber, ob Hybriden einen Großteil der sächsischen Wolfspopulation bilden. „Selbst wenn das so wäre, würde es das Problem nicht lösen. Die Berner Artenschutzkonvention stellt auch Mischlinge unter Schutz.“ Der Wolf – so sind sich beide Politiker mit den Weidetierhaltern und Jägern einig – gehöre nicht mehr in den Anhang IV der FFH-Richtlinie, sondern in den Anhang V, der weniger streng geschützte Arten enthält.

Die von Tierschützern geforderte „Vergrämung“ als Mittel, um Wölfe von Nutztieren fernzuhalten, sehen die Praktiker vor Ort als unpraktikabel an. „Die einzige wirksame Vergrämung ist die Bejagung“, erklärt der Vorsitzende des Jagdverbandes Niederschlesische Oberlausitz, Christian Berndt.
 

Uwe Menschner / 16.07.2018

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Kommentare zum Artikel "210 Klagen gegen den Landrat nach Wolfsabschuss"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Oskar M. schrieb am

    Also ich weiß nicht, ich bin ganz gut ohne Wolf klar gekommen. Mir hat er nicht gefehlt.

  2. Kerstin Herrmann, Fachärztin schrieb am

    Wölfe sind streng geschützte Tiere und das muss auch so bleiben. Alle spezialisierten Eigenschaften des Hundes sind im Urvater Wolf angelegt. Was her muss ist ein ordentlicher und fachgerechter Herdenschutz, was keinesfalls erfolgt. Dafür benötigen die Schäfer und Tierhalter auch finanzielle Unterstützung. Herdenschutz muss richtig betrieben werden. Herde eingezäunt und in allen Sprachen Hinweise nicht betretren - hier arbeiten Herdenschutzhunde! Das ist wichtig, dort hat niemand Fremdes was zu suchen.

    Diesbezüglich bedarf es auch juristische Sicherheit. Desweiteren ist der Herdenschutzhund immer auf seinen Menschen zu prägen und nicht sich selbst zu überlassen. Es läuft so vieles falsch. Herdenschutzhunde sind Spätentwickler, und in der Entwicklung erst mit 4 Jahren Erwachsen. Der junge HSH darf langsam lernen, aber nie sich selbst überlassen werden - nach dem Motto - so wenig Menschenkontakt wie nur möglich. Grundfalsch ist da, und nichts verstanden.

    Der moderne Mensch hat es verlernt und sich von der Natur entfremdet.

  3. Wolfsgegner schrieb am

    Wölfe sind Raubtiere, die seit Jahrtausenden die Nähe der Menschen suchen um an einfache Beute zu kommen, sonst wären sie ja auch blöd

  4. Andreas Walter schrieb am

    Stephan Schulz hat es schon auf den Punkt gebracht. Es ist irgendwie schon peinlich, was so einige Politiker so von sich geben. Als ob sich ein Wolf durch Bejagung vom Nutztierreißen abhalten lassen könnte.
    Bei der Förderung der Weidetierhaltung halten sich die gleichen Politiker vornehm zurück, obwohl ein Großteil der EU-Staaten schon eine Weidetierprämie zahlt, die die weitere Existenz der Schäfereien ermöglicht. Schnell mal die ganze Misere auf den Wolf schieben, da ist man gut raus. Armseelig...

  5. Shaunfreund schrieb am

    Die Verbände und Einzelpersonen, die derart unqualifizierte Klagen durchziehen, haben in der Regel eine verzerrte Wahrnehmung. Sie nennen sich Tierfreunde, aber EIN geschossener Wolf - welch ein Aufschrei, und Hunderte qualvoll verendete Weidetiere, in Frankreich allein in 2017 über 11.000 Pferde, Schafe, Ziegen, Rinder und Gatterwild (!), lebend ausgeweidet, ungeborene Jungtiere herausgerissen - da geht man kalt lächelnd darüber weg.
    Und wenn man in Betracht zieht, dass ein Jäger in Schweden, der in behördlichem Auftrag einen verletzten Wolf erlöst hat, brutal niedergeschlagen und zweimal sein Auto demoliert wurde, ist es nur gut, hier den Namen des Schützen zu verschweigen. Krank, zu welchen Mitteln gegriffen wird aus blinder Verehrung einer einzigen Tierart, die europaweit nie vom Aussterben bedroht war.

  6. Stephan Schulz schrieb am

    „Die einzige wirksame Vergrämung ist die Bejagung“ (Christian Berndt)

    Die Jagd als einziges Heilmittel für Nutztierrisse? So lange wie sich die Jägerschaft schon unqualifiziert in die Diskussion einmischt, sollte man eigentlich meinen, dass sie sich irgendwann sowas wie Fachwissen zum Wolf aneignen könnte. Leider Fehlanzeige.
    Es ist massenhaft wissenschaftlich erwiesen, dass die Bejagung von Prädatoren keinen positiven Effekt auf Nutztiere hat. Cuxhaven ist das beste Beispiel für das komplette Gegenteil. Dort sind die Elterntiere illegal geschossen worden und folglich hat sich der Nachwuchs auf Nutztiere spezialisiert.
    Die einzige Lösung ist konsequenter und flächendeckender Herdenschutz. Doch der wird von der angeblichen "Vorreiter-Partei" in Sachen Wolf nahezu komplett links liegen gelassen.

    "Wo der Wolf keine friedliche Koexistenz will, müssen wir die Möglichkeit haben, ihn zu entnehmen"

    Noch so ein völlig unsinniger Satz, denn er ist auf das Reißen von Nutztieren bezogen. Wenn wir den Satz zur Praxis machen, dann bedeutet das, dass wir gleich alle Wölfe erschießen lassen können. Das Landwirtschaftsministerium überlasst dem Wolf die Entscheidung, ob er eine friedliche Koexistenz will...da sollte man doch eigentlich denken, dass wir die schlaueren Geschöpfe wären.
    WIR müssen etwas dafür tun, dass eine friedliche Koexistenz besteht. Und das Landwirtschaftsministerium tut alles, damit diese friedliche Koexistenz eben nicht besteht. Sonst hätte sie schon lange den Herdenschutz priorisiert und sich nicht mit solchen Scheinlösungen beschäftigt.
    Wer von dem Wolf erwartet, dass er Nutztier von Wildtier unterscheiden kann, der hat schlicht ein sehr schlechtes Naturverständnis.
    Es ist nur noch peinlich, wie unsachlich und mit wie wenig Wissen die Diskussion noch geführt wird.

  7. Tom Schulze-Helmke schrieb am

    Schon schräg, wenn gerade diese C-Politiker über fehlende Rechtssicherheit jammern. Stecken sie doch viel Energie darein, geltendes Bundes- und EU-Artenschutzrecht auszuhöhlen.
    Facebookgruppe "Schützt die Wölfe"

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