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„Das Ziel ist der vertraglich vereinbarte Zustand“

„Das Ziel ist der vertraglich vereinbarte Zustand“

Die Trilex-Triebwagen rollen unter anderem auf der Bahnlinie Görlitz – Dresden. Foto: TSK

Nach der Liberalisierung des Bahnverkehrs sehen sich Bahnreisende auch in Ostsachsen mit so manch Herausforderung konfrontiert. Erst im vergangenen Jahr stellte ein Verkehrsunternehmen quasi über Nacht den Betrieb auf den Strecken Dresden – Kamenz und Dresden – Königsbrück komplett ein. Anderenorts fallen hin und wieder einzelne Zugverbindungen ersatzlos aus. Ein weiteres Problem, mit dem Fahrgäste in der Vergangenheit wiederholt konfrontiert wurden, ist der eingesetzte Wagenpark – hauptsächlich auf der Bahnlinie Dresden – Görlitz. Dieser sei nicht immer bedarfsgerecht, wird bemängelt. Was die auftraggebenden Verkehrsverbünde ZVON und VVO vor diesem Hintergrund unternehmen und inwieweit sich Bahnreisende wehren können, darüber gab ZVON-Sprecherin Sandra Trebesius im Gespräch mit dem Oberlausitzer Kurier Auskunft.

Frau Trebesius, über welche Erkenntnisse verfügen ZVON und VVO?

Sandra Trebesius: Der ZVON als federführender Verbund sowie der VVO sind ausführlich informiert, dass die Fahrzeugsituation auf der Bahnlinie Dresden – Görlitz angespannt ist. Die dort verkehrende Länderbahn informiert uns darüber, dass es immer wieder zu Mindertraktionen kommt. Das heißt, es werden weniger Fahrzeuge im Ostsachsennetz eingesetzt, als wir bestellt haben.

Wie positionieren sich beide Verkehrsverbünde zu den wiederholt vorgebrachten Einwänden von Fahrgästen?

Sandra Trebesius: Der VVO und auch der ZVON beantworten jede Kundenbeschwerde und -anfrage individuell. Wir erklären, warum es dazu kommt, dass es zu wenig Kapazität gibt und erklären, was wir gemeinsam mit unserem Partner tun, um den kritisierten Zustand zu beheben oder warum das momentan nicht möglich ist. Wichtig ist, dass die Länderbahn einen klaren Zeitplan aufzeigt, bis wann eine Besserung eintritt, um dauerhaft Schaden vom Image des Nahverkehrs abzuwenden. Die geschilderten Zustände sind für beide Verbünde nicht akzeptabel.

Was werden die Verkehrsverbünde unternehmen, damit solche Situationen in der Zukunft möglichst ausbleiben?

Sandra Trebesius: Unser Ziel ist es, dass unser Netz im vertragsgemäß vereinbarten Zustand bedient wird. Setzt das Verkehrsunternehmen weniger Fahrzeuge ein als bestellt sind, wird die Leistung geringer vergütet. Das hilft aber dem Fahrgast nicht. Deshalb sind wir gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen weiter im Gespräch, um das Traktionskonzept zu erreichen, das wir bestellen. Es wird leider auch zukünftig nicht zu verhindern sein, dass es zu Fahrzeugausfällen kommt. Die Länderbahn GmbH (DLB) hat uns zugesagt, ihre internen Abläufe so zu gestalten, dass die Fahrzeugausfälle auf ein Minimum reduziert werden können. Zudem werden wir mit der Länderbahn das Gespräch suchen und eine Entschädigung der Fahrgäste thematisieren. Bereits jetzt können Fahrgäste mit ZVON- oder VVO-Ticket im Fall von Verspätungen, die teilweise aufgrund der vollen Züge entstehen, die Kundengarantien in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden die Fahrgäste auf den Seiten des Trilex und der Verbünde.

Inwieweit ist es möglich, zum Fahrplanwechsel im Dezember ein weiteres Verkehrsunternehmen zu beauftragen, das wie schon in der Vergangenheit unterstützend Reisende befördert?

Sandra Trebesius: Der ZVON und die anderen beteiligten Aufgabenträger haben in der Vergangenheit jeweils nur ein Unternehmen beauftragt, um Verkehrsleistungen im Ostsachennetz zu erbringen. Der ZVON wird und kann auch künftig kein zweites Verkehrsunterunternehmen im Ostsachsennetz beauftragen. Zum Hintergrund: Die Vergabe der Leistungen im Ostsachsennetz ist 2019 erfolgt. Hätten die Auftraggeber die Leistungen auf mehrere Unternehmen verteilen wollen, hätte das im Vorfeld der Vergabe festgelegt und so ausgeschrieben werden müssen.

Welche Kosten entstehen pro Jahr in Hinblick auf die Beförderung von Reisenden?

Sandra Trebesius: Der Zuschuss für die Leistungen im Ostsachennetz beträgt für den Bereich des ZVON circa 27 Millionen Euro jährlich. Im VVO werden im gleichen Zeitraum für alle Verkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr über 100 Millionen Euro ausgegeben.

Welche Möglichkeiten werden Reisenden eingeräumt, um sich gegen vertragswidrige Zustände zur Wehr zu setzen?

Sandra Trebesius: Der Reisende kann sich nicht zur Wehr setzen. Er kann – so hart es klingt – im Zweifelsfall nicht mitfahren beziehungsweise auf eine andere Fahrt ausweichen. Das ist auf keinen Fall die von uns gewünschte Entwicklung. Wir sind froh, dass viele Fahrgäste in den ÖPNV einsteigen wollen.

Inwieweit überwachen ZVON und VVO die Arbeit der beauftragten Verkehrsunternehmen und welche Reaktionen wird das Ganze nach sich ziehen?

Sandra Trebesius: Wie schon beschrieben sind wir im Gespräch mit dem Unternehmen. Das Fahrzeugkonzept im Ostsachsennetz ist fahrzeugseitig wirtschaftlich kalkuliert. Wenn nun mehrere Fahrzeuge wegen Schäden – gegen Baum gefahren oder technischer Defekt – ausfallen, ist die Situation kritisch. Die Verbünde zahlen wie erwähnt nur die Leistungen, die gefahren werden.

Roland Kaiser / 08.11.2020

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Kommentare zum Artikel "„Das Ziel ist der vertraglich vereinbarte Zustand“"

Die in Kommentaren geäußerten Meinungen stimmen nicht unbedingt mit der Haltung der Redaktion überein.

  1. Mehr SPNV schrieb am

    So lächerlich. Die trilex muss halt das Wagenmaterial vom alex ranschaffen.

    Aber nicht immer das evu ist Schuld. Sondern in erster Linie das Land Sachsen. Was tausende von Verkehrsverbände hat. Daran scheitert schon eine Verbindung. Ein Verband für Sachsen. Punkt

  2. Alex,Trilex alles eins.. schrieb am

    Schmeiß mich weg. Da hat der ZVON ja wohl echt in die Sche**** gegriffen, bei der DB Tochtergesellschaft wäre das nicht passiert und es würden eventuell besseres Wagenmaterial im Umlauf sein. Eine Diesel-Lokbespannte Doppelstockgarnitur fahren. Na die länderbahn hat doch erst neues Wagenmaterial gekauft und könnte das alte zur trilex übergeben.

  3. Uwe HeiKo schrieb am

    Die Aussagen von Frau Trebesius sind teilweise falsch. Wenn das ausführende EVU über einen längeren Zeitraum seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt und Abmahnungen nicht zum Erfolg führen, kann entweder der Vertrag aufgekündigt werden und es erfolgt eine Notvergabe bzw. man beauftragt für einen Teil der Verkehrsleistungen ein anderes EVU. So geschehen bereits in Niedersachsen, NRW oder auch im Saarland. Das Interview klingt für mich so als ob beim ZVON auch gar kein Interesse besteht das Problem zu lösen. Sonst hätte man schon lange reagiert.

  4. Fritz schrieb am

    Da bleibt ja nur , doch mit dem Auto fahren..............nicht mit der Verkehrswende ?

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