Direkt zum Inhalt springen
Info & Kommentare

Garagengespräch kommt jetzt langsam ins Rollen

Garagengespräch kommt jetzt langsam ins Rollen

Zahlreiche Garagengemeinschaften in Bautzen gehen nach wie vor einer unsicheren Zukunft entgegen. Foto: Archiv

Bautzen. Ende August erhielten die ersten Bautzener Garagengemeinschaften einen Brief vom neuen Oberbürgermeister. Somit kommt das Thema wieder ins Rollen. Karsten Vogt hatte bereits vor seinem Amtsantritt versprochen, dass er den Kommunikationsprozess mit den Garagengemeinschaften zügig angehen will.
In einem Brief, der der Redaktion vorliegt, leitet er zunächst, ganz Pädagoge, mit der Beschreibung der historischen Grundlegung der Problematik ein und versichert auch sein Verständnis für die emotionale Lage mancher Garagenbesitzer.

Für Auswärtige sei noch mal kurz die Grundproblematik erläutert: In der DDR war es möglich, Grundstücke und darauf befindliche Gebäude eigentumstechnisch zu trennen, das heißt, das Grundstück konnte der Stadt gehören, die Garage darauf gehörte dem Pächter. In der Gesetzgebung der BRD war diese Trennung nicht vorgesehen, also werden seit 1990 auch im Osten Grundstücke mit darauf befindlichen Gebäuden als eine Einheit betrachtet. Jahrelang wurde eine Zwischenlösung praktiziert, die durch die neue Grundsteuerreform und die neue Umsatzsteuerreform nicht mehr greift. Daraus folgt, dass die Stadt als Grundstückseigentümerin nach neuem Gesetz auch Eigentümerin der Garagen ist, die doch die Bürger selber gebaut, gekauft und erhalten haben. Die Pachtverträge sollten zum Jahresende auslaufen und die aktuellen (Noch-) Garagenbesitzer sollten sich in ihre eigenen Garagen einmieten können. Ersteres wird jetzt verschoben, „um im Jahr 2023 eine vertretbare Lösung zu finden“, wie es in dem Brief heißt.

Bis Ende September sollen sich die Garagengemeinschaften bei Alexander Hennig vom Baudezernat melden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Als Vorbereitung für die Gespräche soll ein zweiseitiger „Leitfaden“ dienen, der 11 Fragen zur Beschreibung des jeweiligen Garagenkomplexes beinhaltet und sich wie ein Formular zur Wertermittlung liest.

Kann man darausfolgernd schon etwas ableiten? Dem Oberbürgermeister kann man zunächst nicht abstreiten, dass er das Thema angeht und das vielleicht auch diplomatischer als sein Vorgänger. Er äußert schließlich auch die Hoffnung, dass es gelingt „auf diesem Weg rechtlich konforme und weitgehend gerechte Lösungen herbeiführen zu können“. Illusionen darf man sich allerdings nicht machen. Denn die bisherige Praxis wird so oder so nicht weitergeführt, untersagt die Stadt bereits jetzt jeglichen Verkauf der Garagen. Und so werden sich auf kurz oder lang die derzeitigen Besitzer an den Gedanken gewöhnen müssen, ihr „Eigentum“ früher oder später kaufen oder mieten zu müssen, falls sie es überhaupt behalten dürfen. Jetzt kann man dem Oberbürgermeister prinzipiell keinen Vorwurf dafür machen, dass die Gesetze der BRD jetzt auch in Bautzen durchgesetzt werden. Dass der kleine Garagenbesitzer am Ende auf welche Weise auch immer das Nachsehen haben wird, stimmt zumindest nachdenklich.

BV / 20.09.2022

Schlagworte zum Artikel

Was sagen Sie zu dem Thema?

Schreiben Sie uns Ihre Meinung

Die Mail-Adresse wird nur für Rückfragen verwendet und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.

Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre Email-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, von uns im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar gespeichert werden. Die Email-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder weiter gegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz bei alles-lausitz.de finden Sie hier. Bitte lesen Sie unsere Netiquette.

Weitere aktuelle Artikel