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Beim Hexenbrennen gibt es einiges zu beachten

Beim Hexenbrennen gibt es einiges zu beachten

Region. Am 30. April steht allerorten wieder das Hexenbrennen an. In Niesky im Landkreis Görlitz zum Beispiel durch die Freiwillige Feuerwehr Niesky um 19.00 Uhr auf dem Rosensportplatz, und in seinem Ortsteil See ab 20.00 Uhr am Vereinsheim am Postweg. Vielerorts gehören auch Lampionumzüge und der Tanz in den Mai dazu.

Der Brauch soll die bösen Geister vertreiben und die schöne Jahreszeit willkommen heißen soll. "Die Hexenfeuer sind in der Regel bei der jeweiligen Gemeinde anzumelden. Dort werden den Anmeldern auch die geltenden Auflagen für ein solches Traditionsfeuer mitgeteilt. Ob eine Anmeldung nötig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde", teilte dieser Tage noch einmal der Landkreis Bautzen mit und gab für die Durchführung einige Empfehlungen:

- Die Feuerstelle selbst sollte sich in ausreichendem Abstand zu Bebauungen sowie gefährdeten Stellen befinden.

- Die Ablagerung der Materialien am Standort der Feuerstelle darf erst ab dem 28.04.2023 erfolgen.

- Nur naturbelassenes, großvolumiges, stückiges Holz sowie Baum-und Strauchschnitt dürfen verbrannt werden. Zum Schutz der Kleinsäuger und Vögel sind die Feuerhaufen erst einen Tag vor dem Abbrennen aufzuschichten.

- Da es nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass außer Pflanzenabfällen auch andere Abfälle (wie z. Bsp. altes Mobiliar, Autoreifen, Altholz aus Fenstern und Türen und jegliches behandeltes Material) abgelagert werden, muss sichergestellt werden, dass diese Abfälle vor Entzünden des Feuers entfernt und entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen entsorgt werden.

- Eine ständige Vor-Ort-Kontrolle durch den Veranstalter/die Verantwortlichen ist zu gewährleisten.

- Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder mit Schutzmitteln beschichtete Hölzer benutzt werden.

Redaktion / 29.04.2023

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