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In der Stadt wird es jetzt nachts zappenduster

In der Stadt wird es jetzt nachts zappenduster

Die Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf setzt auch bei der Straßenbeleuchtung auf Einsparmaßnahmen. Foto: Steffen Linke

Ebersbach-Neugersdorf. In der Stadt Ebersbach-Neugersdorf sind in den vergangenen Jahren bei der öffentliche Straßenbeleuchtung schrittweise die Leuchtmittel auf LED umgestellt worden. Damit sei der Stromverbrauch von durchschnittlich rund 500.000 Kilowattstunden pro Jahr auf 380.000 Kilowattstunden im Jahr 2021 gesenkt worden. Durch diese frühzeitige Umstellung konnte trotz des Grundsatzes der sparsam einzusetzenden Mittel die öffentliche Straßenbeleuchtung über die gesamten Nachtstunden beibehalten werden. Dennoch ist der finanzielle Aufwand auch durch steigende Energiepreise hoch. 

Deshalb hat sich der Stadtrat nach reiflicher Überlegung und Abwägung von Alternativen dafür entschieden, die öffentliche Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden im Zeitraum von 23.00 Uhr bis 4.00 Uhr im gesamten Stadtgebiet abzuschalten. Dadurch können bis zu 160.000 Kilowattstunden im Jahr im Vergleich zu 2021 zusätzlich eingespart werden. Dies entspricht bei den derzeitigen Energiepreisen etwa 60.000 Kilowattstunden.

Besonders betroffen von der nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung sind Fußgänger, die durch die Dunkelheit mögliche Gefahrenstellen schlechter erkennen können. Deshalb sei es nun umso wichtiger, dass die Öffentlichkeit über die planmäßige Abschaltung informiert ist und sich durch Mitführen von geeigneten Leuchtmitteln, wie zum Beispiel Taschenlampen, auf die veränderte Situation einstellen kann, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf. Die Abschaltung in dem genannten Zeitfenster sei unter Abwägung der gegenwärtigen Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes getroffen worden. Im Vorfeld des Beschlusses sei die Polizei angefragt worden, ob und zu welchen Nachstunden die Kriminalität besonders hoch sei. Leider gibt es dazu aus der Polizeistatistik keine Aussagen. Auch zu einem nachweislichen Einfluss einer aktiven Straßenbeleuchtung auf die Kriminalitätsrate gibt es keine Datengrundlage. Die technische Umrüstung der Schaltstellen der Straßenbeleuchtung ist erfolgt und somit die betriebstechnische Voraussetzung für die Umsetzung der Abschaltung geschaffen worden. Die Zeitschaltuhren sind funkgesteuert und erhalten die Zeitdaten für die einsetzende Dämmerung bzw. Sonnenauf- und -untergang. Damit arbeiten alle Schaltstellen synchron. Für einzelne Zeiträume lässt sich die Abschaltzeit nach weiteren Informationen der Stadtverwaltung Ebersbach-Neugersdorf zeitlich befristet auch kurzfristig anpassen, sofern hierfür ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Solche Eingriffe seien jedoch die Ausnahme und bedürfen einer vorherigen Prüfung seitens der Stadt.

Redaktion / 14.09.2023

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