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Kartons zerkleinern ist Bürgerpflicht

Kartons zerkleinern ist Bürgerpflicht

So platzintensiv, das geht gar nicht – in einem Innenhof in Görlitz Foto: Till Scholtz-Knobloch

Region. „In den vergangenen Wochen häuften sich am Leerungstag der Papiertonnen lose Berge von Altpapier und Kartonagen“, teilt der Landkreis Görlitz mit und erklärt zugleich: „Diese bleiben in Zukunft liegen. Es werden nur die gefüllten und angemeldeten Papierbehälter geleert. Der Verursacher der Berge aus Papier und Pappe ist verpflichtet, diese auch wieder auf sein Grundstück zu nehmen.“

Doch was sind die Ursachen für diese Vorgehensweise? In den vergangenen Monaten sei das Aufkommen an Altpapier und Kartonagen aufgrund der Corona-Pandemie enorm gestiegen. Hinzu komme ein Preisverfall beim Aufkauf des Altpapiers. Eine Reihe privater Entsorger sei nicht mehr bereit gewesen, für die Entsorgung des Papiers und der Kartonagen Geld zu zahlen bzw. die Abholung zum Nulltarif durchzuführen. Somit kündigten sie vielen gewerblichen Kunden ihre Verträge. Diese versuchen jetzt, ihr Altpapier über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also hier den Landkreis Görlitz, loszubekommen, da ja hier bei der Nutzung der Papiertonnen keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Auch andere Landkreise sind mit dieser Problematik konfrontiert.

Der Kreis Görlitz betont nun: „Doch auch der Landkreis kann das Altpapier nicht zum Nulltarif entsorgen. Ein Teil der Sammelkosten werden über die Festgebühr getragen. Bei Haushalten sind diese an die Person gekoppelt und bei Gewerbebetrieben an den Restabfallbehälter. Somit ist klar, dass Papier aus Wohn- und Gewerbegrundstücken nur entsorgt werden, wenn diese auch an die öffentlich-rechtliche Entsorgung angeschlossen sind.“ Gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Görlitz seien Wohngrundstücke, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen dabei getrennt anzumelden. Weiterhin sei in der Abfallwirtschaftssatzung geregelt, dass Abfallbehälter nur zur Aufnahme der für sie vorgesehenen Abfälle verwendet und nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt; sie sind stets geschlossen zu halten. 

Dazu gehört auch, dass größere Kartonagen zerkleinert werden, damit diese nicht so viel Volumen in den Behältern wegnehmen! Sollte das Volumen trotzdem nicht ausreichen, müssen Behälter nachgefordert werden, immer unter der Maßgabe, dass der Anschluss der Festgebühr Haushalt/Person bzw. Gewerbe auch vorliegt. Aber auch hier seien Grenzen gesetzt. Gerade in den großen Städten wie Görlitz und Zittau können nicht unendliche viele Tonnen aufgestellt werden, da in den Innenstädten gar nicht die Stellflächen in den Grundstücken vorhanden sind.

Hier werden zuerst die Wohngrundstücke berücksichtigt, da der Landkreis hier die Entsorgungspflicht hat. Gewerbebetriebe können nur soweit mit eingebunden werden, wie sie ordnungsgemäß angeschlossen sind. In diesen Fällen sollten vor allem Gewerbebetriebe ihre Verwertungsstrategie zum Thema Altpapier und Kartonagen überdenken und den Weg über private Entsorger wählen.

Redaktion / 06.10.2020

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