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Polizeikontrollen im Grenzbereich

Polizeikontrollen im Grenzbereich

Symbolbild

Großschönau/Neugersdorf. In den zurückliegenden Nächten hat die Polizei im
grenznahen Raum zwischen Großschönau, Seifhennersdorf, Ebersbach-Neugersdorf
und Sohland an der Spree erneut umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Die
Streifen des Reviers Zittau-Oberland wurden dabei von der sächsischen
Bereitschaftspolizei und dem Einsatzzug der Polizeidirektion unterstützt.
Ziel war es einmal mehr, mit offen und verdeckt agierenden Beamten der
grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität entgegenzutreten. Während
uniformierte Streifen im Umfeld der zahlreichen Grenzübergänge in der Region
offensiv präsent waren und dabei insgesamt über 300 Fahrzeuge sowie 400
Personen kontrollierten, waren zivile Streifen im Hinterland im Einsatz. Auf
tschechischer Seite war eine gemeinsame Streife der tschechischen und
sächsischen Polizei eingebunden, um flüchteten Dieben bei Bedarf schnell
habhaft werden zu können. Auch die Gemeinsame Einsatzgruppe Oberlausitz
(GEGO) und die Bundespolizeiinspektion Ebersbach waren in die
Einsatzmaßnahmen involviert. Obwohl in all den Nächten außer vier
Trunkenheitsfahrten, vier Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einem
Fall von Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Waffengesetz
keine nennenswerte Feststellungen zu treffen waren, so fiel dennoch auf,
dass gleichzeitig kaum Einbrüche oder Diebstähle in der Region geschahen.
Die Polizei wird die Kontrollen im grenznahen Raum zur tschechischen und
polnischen Republik mit vielen kleineren Aktionen und größeren Kontrollen
mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei auch in den kommenden
Wochen fortsetzen. 
Besonders wichtig ist für den Erfolg der polizeilichen Einsatzmaßnahmen,
dass Bürger der Polizei eigene Informationen zu auffälligen Personen- oder
Fahrzeugbewegungen mitteilen. Gleichzeitig gilt es, im Rahmen einer
„gesunden“ Nachbarschaftshilfe auf das eigene Hab und Gut sowie auf das des
Nachbarn ein wachsames Auge zu haben. Bei Feststellungen gilt dann:
Informieren Sie unverzüglich die Polizei. 

Steffen Linke / 23.02.2018

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